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TÜV KÜS GTÜ DEKRA Tuning Abnahmen und Eintragungen



 
xy30 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 13.02.2015 - 22:46 Uhr  -  
Hallo zusammen,

Ich habe mir vor 2 Tagen Federn und Spurplatten einbauen lassen. Bei mir ist das auch so das in der Abnahmebescheinigung drin steht "unverzüglich in der Zulassungsbescheinigung zu berichtigen"

Der Tüver hat das so begründet, dass ich die Federn einzeln und die Distanzen einzeln hätte ohne Eintragung in die Papiere fahren kann. Beide Änderung zusammen müssen wohl eingetragen werden :police: Erfolgt dies nicht, verfällt die Gültigkeit dieser Abnahmebescheinigung und ich fahre dann ohne Betriebserlaubnis.

Was ist das denn bitte für ein Mist?

Ich wollte nichts eintragen weil ich das nach 3 Jahren eh wieder austragen werde und muss. Habe Leasing.
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SolidBear 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 14.02.2015 - 08:45 Uhr  -  
Das ist auch so nicht richtig! Was der TÜV Prüfer sicher meinte ist, denn du nur die Federn einbaust reicht die ABE wenn keine weiteren Veränderungen (also alles andere im Originalzustand ist). Genau so wie ist das auch bei den Spurplatten, wenn nur diese verbaut wurden. In Kombination muss eine Abnahme erfolgen da ja beide im direkten Zusammenhang stehen.
Das eine Abnahmebescheinigung die Gültigkeit verliert wäre mir neu. Diesen Satz "unverzüglich in der Zulassungsbescheinigung zu berichtigen" habe ich auch immer nur beim TÜV bekommen. Bei Abnahmen beim KÜS z.b. wurde mir nur gesagt "bei der nächsten Gelegenheit" in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
GTI verkauft!
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xy30 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 14.02.2015 - 16:45 Uhr  -  




Hier die Abhahme.
Ich lese das so, dass ich Eintragen muss.

Da ich aber nicht will würde ich auch noch mal abnehmen lassen wenn ich um die Eintragungung rumm
komme.
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GT/E 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 14.02.2015 - 17:44 Uhr  -  
Warum ist die Abnahme nach Paragraph 19.2 gemacht worden?
Deswegen auch die unverzügliche Änderung des Kfz Scheins!
Für deine Änderungen liegen doch Teilegutachten nach Paragraph 19.3 vor!
Auch in Kombination wird das bei uns immer nach 19.3 abgenommen und dann steht dort " bei nächster Befassung der Fahrzeugpapiere ".
Abnahmen nach 19.2 werden meines Wissens nur gemacht wenn keine Teilegutachten nach 19.3 vorliegen.
Ich würd nochmal mit dem TÜV sprechen ob er das ändern kann oder zumindest das unvergzüglich streichen kann.
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Lars der 1. 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 14.02.2015 - 17:53 Uhr  -  
Wenn du nichts in die Papiere eintragen lassen willst dann nimm doch die Spurplatten runter? Dann neu Abnehmen lassen wenn nötig und gut ist, oder jetzt Eintrag lassen und später wieder rausnehmen lassen.
Mfg Lars

Bis 14.10.2015:Golf VI GTI EZ 31.03.2011: CSGM, DSG, 4 Türer, RNS510, Bi Xenon mit LED TFL, AHK, GRA, 18" Detroits mit Winterreifen, Kessy, MFU Lenkrad, ......

Ab 15.10.2015: Seat Leon ST FR TDI DSG (der für mich schönere GTD Variant)
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SolidBear 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 14.02.2015 - 20:21 Uhr  -  
Was ich gefunden habe:

Zitat

Begutachtungen gemäß § 21 i.V.m. § 19 (2) StVZO (Abnahme)

Liegt für eine technische Änderung am Fahrzeug kein TG bzw. keine ABE vor, dann muss eine Begutachtung gemäß § 19 Abs. 2 erfolgen, um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu bestätigen. Der Sachverständige muss in diesem Fall alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TG bzw. der ABE erforderlich wären. Die Eintragung muß nach der Abnahme durch die Straßenverkehrsbehörde („Zulassungsstelle“) in die Fahrzeugpapiere erfolgen.


Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO (Teilabnahme)

Die meisten nachträglich am Fahrzeug vorgenommenen Veränderungen sind meldepflichtig. Das bedeutet, die Veränderung muss in den Fahrzeugbrief und -schein eingetragen werden.
Wenn für die Änderung ein Teilegutachten (TG) oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) vorliegt, können Sachverständigen Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO durchführen, um zu bestätigen, dass das Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist. Wenn die Zuordnung des TG bzw. der ABE zum jeweiligen Fahrzeugtyp zutrifft und die darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen eingehalten werden, bestätigt der Sachverständige schriftlich den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau. Eine unverzügliche Eintragung der geänderten Fahrzeugdaten in den Fahrzeugbrief und -schein ist nur dann erforderlich, wenn dies ausdrücklich im TG bzw. der ABE gefordert wird. Ansonsten genügt es, die Bestätigung zusammen mit dem Fahrzeugschein mitzuführen. Die Eintragung kann später erfolgen, wenn sich die Straßenverkehrsbehörde („Zulassungsstelle“) wieder mit den Fahrzeugpapieren befassen muss, z. B. bei einer Ummeldung oder bei einem Halterwechsel.
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Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 14.02.2015 - 20:59 Uhr von SolidBear.
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xy30 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 14.02.2015 - 20:25 Uhr  -  
Zitat geschrieben von GT/E

Warum ist die Abnahme nach Paragraph 19.2 gemacht worden?
Deswegen auch die unverzügliche Änderung des Kfz Scheins!
Für deine Änderungen liegen doch Teilegutachten nach Paragraph 19.3 vor!
Auch in Kombination wird das bei uns immer nach 19.3 abgenommen und dann steht dort " bei nächster Befassung der Fahrzeugpapiere ".
Abnahmen nach 19.2 werden meines Wissens nur gemacht wenn keine Teilegutachten nach 19.3 vorliegen.
Ich würd nochmal mit dem TÜV sprechen ob er das ändern kann oder zumindest das unvergzüglich streichen kann.


Also hier habe ich jetzt mal final den Text der beiden Gutachten hochgeladen.
Wie gesagt, der von TÜV meinte wenn ich orininal Felgen mit Distanzen + Federn abnehmen lassen will nach Paragraph 19.3 wird daraus 19.2 weil die Felgen nicht mehr Original sind wegen der Distanzen :sick:
Also ich werde mal direkt zur Dekra und sprech das mal an. Wenn nicht lass ich das noch mal abnehmen für einer anderen Prüfstelle.



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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 16.02.2015 - 10:51 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Lars der 1.

Wenn du nichts in die Papiere eintragen lassen willst dann nimm doch die Spurplatten runter? Dann neu Abnehmen lassen wenn nötig und gut ist, oder jetzt Eintrag lassen und später wieder rausnehmen lassen.


Was gewinnt er dadurch? Der Sachverhalt bleibt doch identisch.
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xy30 
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 16.02.2015 - 13:04 Uhr  -  
Zitat geschrieben von logo

Zitat geschrieben von Lars der 1.

Wenn du nichts in die Papiere eintragen lassen willst dann nimm doch die Spurplatten runter? Dann neu Abnehmen lassen wenn nötig und gut ist, oder jetzt Eintrag lassen und später wieder rausnehmen lassen.


Was gewinnt er dadurch? Der Sachverhalt bleibt doch identisch.


Ich war heute direkt bei der Dekra. Es wurde deshalb eine Abnahme nach 19.2 gemacht weil ein kleiner Satz im Teilegutachten von Eibach alles kippt. "Sofern es sich und Serienfelgen handelt....." Da ich aber die Spuplatten mit verbauen ließ verändert sich ja die ET. Also keine Orininalfelge mehr. :nogo:

Ich lass den Mist morgen eintragen. Muss halt dann wieder nach 3 Jahren hin und austragen :sick:

Ich danke euch trotzdem für die Unterstützung.
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 16.02.2015 - 13:06 Uhr von xy30.
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen  -  Gepostet: 16.02.2015 - 14:45 Uhr  -  
Also bei mir wurden die Eibach Sportline und H&R Spurplatten auf den Austins in Kombination Abgenommen. Fahrzeugpapiere müssen geändert werden, es reicht aber wenn dies bei der "nächsten Beschäftigung mit dem Fahrzeug" geschieht. Alles kein Problem bei der DEKRA.
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