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News vom 21.04.2017 VW, Rückgaberecht durch Widerruf wegen Fehler?



robby_wood 
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Betreff: Re: News vom 21.04.2017 VW, Rückgaberecht durch Widerruf wegen Fehler?  -  Gepostet: 24.04.2017 - 19:36 Uhr  -  
Gut nicht alles was ist in der Zeitung steht, muss ja wahr sein, zumal wir im Zeitalter der alternativen Fakten leben ;-).

Würde ich trotzdem als einseitige Übervorteilung werten, wenn man nun 2 Jahre für lau so ein Auto fährt, und viel Schaden entsteht, nun weil eine Klausel nicht passt.

Anderseits, haben ein paar VW-Mänchen Milliarden-Summen an Schaden produziert, und das Winterkorn am Tag mehr Rente kriegt, als ich im Monat verdiene, kann auch nicht richtig sein.

Moralisch also ein vielschichtiges Problem, Sachlich-fachlich würde mich mal interessieren, ob da wirklich jemand so mit durchkommt und ohne Nutzungsentschädigung 2 Jahre Auto fahren konnte, Zinsen werden ca. 1000 Euro sein, also fast nix.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 24.04.2017 - 19:38 Uhr von robby_wood.
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