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Nachweisbarkeit von Tuningboxen im Steuergerät



runn3r 
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Betreff: Nachweisbarkeit von Tuningboxen im Steuergerät  -  Gepostet: 23.02.2015 - 22:23 Uhr  -  
Hallo, könnten die Boxen von z.B. JP, Race Chip, DTE, Skn und der gleichen nachgewiesen werden?

Ich höre immer, dass die rückstandsfrei entfernt werden können.

Wie ist es aber mit dem Steuergerät im Falle eines Motor oder Getriebeschadens?

Kann das die Maximalwerte speichern und werden die im Falle der Fälle ausgelesen?


Gruß

Patrick
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Dennis_1 
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Betreff: Re: Nachweisbarkeit von Tuningboxen im Steuergerät  -  Gepostet: 23.02.2015 - 23:47 Uhr  -  
Wenn da Abweichungen sind, werden die das auch feststellen.
Also wenn dir was an deiner Garantie liegt lass es lieber oder mach was Anständiges mit Garantie.
Golf 7R
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McEgg 
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Betreff: Re: Nachweisbarkeit von Tuningboxen im Steuergerät  -  Gepostet: 23.02.2015 - 23:57 Uhr  -  
Wurde hier auf der letzten Seite auch schon angefangen zu diskutieren: http://www.golf7gti.com/topic.php?t=1498
Ciao McEgg


GTI "Performance" DSG (EZ 03/2015)
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runn3r 
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Betreff: Re: Nachweisbarkeit von Tuningboxen im Steuergerät  -  Gepostet: 24.02.2015 - 00:45 Uhr  -  
Zitat geschrieben von McEgg

Wurde hier auf der letzten Seite auch schon angefangen zu diskutieren: http://www.golf7gti.com/topic.php?t=1498


Der letzte Post ist von mir! Da mir aber keiner geantwortet hat, habe ich nochmal einen neuen Thread eröffnet.


Wäre schön, wenn mal einer mit Erfahrung was dazu schreiben könnte. Ich lese immer nur Mutmaßungen :/

Gruß
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 24.02.2015 - 00:46 Uhr von runn3r.
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Ayu 
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Betreff: Re: Nachweisbarkeit von Tuningboxen im Steuergerät  -  Gepostet: 24.02.2015 - 05:51 Uhr  -  
Da ich mehr oder weniger an einer Quelle sitze, kann ich dir bestätigen das es uns bei VW möglich ist nachzuvollziehen ob etwas am Steuergerät gemacht wurde oder nicht.

Rückstandslos entfernen ist nur oberflächlich möglich. :-)
Mfg, Ayu
------------------------------------------------------------------
Leitende VW Verkaufsberaterin
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Klausten 
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Betreff: Re: Nachweisbarkeit von Tuningboxen im Steuergerät  -  Gepostet: 24.02.2015 - 07:24 Uhr  -  
Richtig. Drehmomente werden z.B mitgeloggt und gespeichert...Also mit dem Flasher auf 0 setzen ist es nicht (mehr) getan.
Mein Showroom

Audi RS3 Limo in mythosschwarz mit KW Fahrwairk inkl. Airlift 3H Steuerung.
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MrPrez 
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Betreff: Re: Nachweisbarkeit von Tuningboxen im Steuergerät  -  Gepostet: 24.02.2015 - 08:22 Uhr  -  
Auch damals mit dem Flasher war es im Nachhinein möglich vorhandenes Tuning festzustellen.
Ein Flasher ermöglicht ja nur die Original Software, Serienleistung wieder herzustellen. Er verschleiert aber nicht Abgaswerte etc. die im Steuergerät gespeichert sind und im nachhinein ausgelesen werden können.

Ein Flasher macht nur Sinn wenn man vielleicht im Winter von Tuning auf Serien Leistung wechseln will oder man den Wagen mit Original Leistung verkaufen will. Dennoch muss man natürlich beim Verkauf des Wagens angeben dass der Wagen zwischenzeitlich eine Leistungssteigerung hatte.

Bei Tuningboxen wird ja oft mit einfacher Rückrüstung geworben und viele denken dann halt dass eben die Leistungssteigerung nicht mehr nachweisbar ist wenn man die Box wieder abklemmt. So einfach ist das aber nicht.

Wenn es bei der Frage um Garantie oder Kulanzabwicklung beim VW Händler geht ist die Sache eigentlich einfach geschildert. Vorausgesetzt der Wagen ist nicht geleaset kümmert es den Händler eigentlich nicht ob der Wagen leistungsgesteigert ist. Problematisch wird es erst dann wenn ein Schaden vorliegt. Meinetwegen Motor, Getriebe, Turbolader etc. Bevor VW hier anstandslos bezahlt wird der Händler ein Schaden durch Fremdeinwirkung ausschließen müssen. Spätestens dann wird jegliche Leistungssteigerung ohne TÜV Abnahme ein Problem.
Dieses Risiko sollte jedem bewusst sein. Und es liegt dann am Eigentümer nachzuweisen dass der Schaden offensichtlich nicht aufgrund des Tunings entstanden ist. Das ist natürlich alles andere als einfach.
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edi40 
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Betreff: Re: Nachweisbarkeit von Tuningboxen im Steuergerät  -  Gepostet: 24.02.2015 - 09:32 Uhr  -  
Bei jedem Garantiefall wird das Fahrzeug von Wolfsburg aus online ausgelesen. Diesen Vorgang kriegt der Händler direkt gar nicht mit. Bei diesem Vorgang werden alle abgespeicherten Werte ausgelesen. Abweichungen, z. B. bei Einspritzmengen, Abgastemperaturen und Ladedrücken fallen in WOB sofort auf. Der Händler kriegt hinterher das Ergebnis mitgeteilt. Es geht darum im Falle eines Schadens mögliche äußere Einflüsse wie Motortuning entweder zu verifizieren oder auszuschließen.
Repariert wird ein Schaden immer, wenn der Kunde das will. Die Frage bleibt, wer zahlt. Und im Falle eines nachgewiesenen Tunings wird VW sich sehr bedeckt halten, wenn der SChaden auf das Tuning zurückgeführt werden kann, z. B. Turboschaden, Getriebeschaden, Kette übergesprungen.

Ich würde generell meine Finger von Produkten weglassen deren Hersteller damit Werbung machen, dass die Auswirkungen ihres Produkt rückstandsfrei beseitigt werden können. Warum wohl macht ein Hersteller eine solche Werbung ? ^_^
MfG Martin

Ich bin hier im Forum nicht mehr tätig und daher auch als Moderator auch nicht mehr erreichbar.
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runn3r 
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Betreff: Re: Nachweisbarkeit von Tuningboxen im Steuergerät  -  Gepostet: 24.02.2015 - 09:55 Uhr  -  
Danke für die Antworten. Finden den Inhalt zwar nicht schön, damit habe ich aber fast schon gerechnet :/

Denke dann wird bei mir kein Chip reinkommen... Is to riski
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Ghosty 
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Betreff: Re: Nachweisbarkeit von Tuningboxen im Steuergerät  -  Gepostet: 02.03.2015 - 09:13 Uhr  -  
So ein Gerede! Hab 2 Kupplungen mit meinem G6 GTI aufgearbeitet und immer auf Garantie bekommen. Nix mit Abgleich mit WOB so ein Blödsinn. Sucht euch vernünftige Händler die einen nicht anschwärzen.
Golf VII GTI Performance - 30.03.2015

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