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Nebelscheinwerfer immer anschalten?



Olli_1982 
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Betreff: Nebelscheinwerfer immer anschalten?  -  Gepostet: 05.07.2013 - 16:12 Uhr  -  
Als ich mir gestern mal das Licht der Nebelscheinwerfer angeschaut habe, war ich positiv überrascht. Sieht recht stylisch aus das "blaue" Licht.
Habe dann gleich gegoogelt, ob man die Nebelscheinwerfer dauerhaft angeschaltet haben darf. Natürlich habe ich 100 positive und 100 negative Antworten gefunden.
Gibt es hier vielleicht einen Experten, der mir meine Frage beantworten kann?
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Unentschlossener 
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Betreff: Re: Nebelscheinwerfer immer anschalten?  -  Gepostet: 05.07.2013 - 16:22 Uhr  -  
Laut StVO §17 Absatz 3 dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbeeinträchtigung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet sein. Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtbeeinträchtigung unter 50m eingeschaltet werden.
Grüße aus der Domstadt
Stefan

Bestellt: 10.04. - Abholung Wolfsburg 22.09.
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 05.07.2013 - 16:25 Uhr von Unentschlossener.
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Olli_1982 
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Betreff: Re: Nebelscheinwerfer immer anschalten?  -  Gepostet: 05.07.2013 - 16:24 Uhr  -  
Ok, also fast nie... Danke für die Belehrung! Dann spare ich sie mir beim nächsten Mal...
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Unentschlossener 
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Betreff: Re: Nebelscheinwerfer immer anschalten?  -  Gepostet: 05.07.2013 - 16:28 Uhr  -  
Ich habe sie diesmal auch weg gelassen. Ich habe mir für den Preis nämlich die Frage gestellt wann ich die schicken Leuchten bei meinen vergangenen Autos jemals an hatte. Bei meinem Seat Leon den ich zur Zeit noch fahre (seit 7 Jahren) hatte ich sie eigentlich nie an. Ich möchte natürlich nur für mich sprechen (Fahrten hauptsächlich in der Stadt und Bundesstraße). Es gibt sicherlich Gebiete in denen die Nebelscheinwerfer Sinn machen. Und bei uns in Speyer halten dich die Ordnungshüter schneller an als du kucken kannst :police:
Grüße aus der Domstadt
Stefan

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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 05.07.2013 - 16:31 Uhr von Unentschlossener.
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SB-lix 
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Betreff: Re: Nebelscheinwerfer immer anschalten?  -  Gepostet: 05.07.2013 - 17:46 Uhr  -  
Wobei ich mir bei dem durcheinander von Tagfahr-, Abbiege- und sonstigen Lichtern die da inzwischen verbaut sind nicht wirklich vorstellen kann das die Rennleitung das so genau auseinander halten kann wenn du auf sie zugefahren kommst. ;) Außer eben beim GTI weil die ja doch recht markant sind :(
Suche neuen Schutzengel, der Alte ist mit den Nerven am Ende
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Kai-1981 
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Betreff: Re: Nebelscheinwerfer immer anschalten?  -  Gepostet: 05.07.2013 - 17:55 Uhr  -  
Vielleicht kann man ja wie beim Golf 6 GTI das Tagfahrlicht auf die Nebelscheinwerfer Codieren 8-)
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happytiger 
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Betreff: Re: Nebelscheinwerfer immer anschalten?  -  Gepostet: 05.07.2013 - 18:22 Uhr  -  
Bisher haben die Streckenposten nur gekuckt bei Tagfahrlicht rundrum und Nebler vorne an.
Ist optisch der Hammaaaaaa

In der STVO würde ich so etwas niemals fahren :lol3:
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Antares 
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Betreff: Re: Nebelscheinwerfer immer anschalten?  -  Gepostet: 05.07.2013 - 20:03 Uhr  -  
Nebler sind wichtig, damit das CH/LH über die Nebler schalten lassen kann :daumen:
Als Nebler hab ich sie noch nie benutzt.
Bei uns ist einfach zu wenig Nebel O-)
Während der Fahrt ist die Benutzung, wie @Unentschlossener schon schrieb, sehr eingeschränkt.
Möglich dass es für die Jungs mit den 3ern BMW, Sonderregelungen gibt, aber für ein GTI ist das ein No-Go :-)
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GTI-Traeumer 
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Betreff: Re: Nebelscheinwerfer immer anschalten?  -  Gepostet: 06.07.2013 - 07:07 Uhr  -  
Wie Stefan schon schrieb, § 17 Abs. 3 StVO. Wenn Du einfach so angehalten wirst, sinds aber lt. Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nur 20 Euronen:

117142
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.
20,00 €
§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKa

Mit Gefährung oder Unfall wirds auch nicht viel teurer:

117143
Sie benutzten missbräuchlich die
Nebelscheinwerfer und gefährdeten dadurch Andere.
25,00 €
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG

117144
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall.
35,00 €
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG

Darauf, dass die Rennleitung sich nicht auskennt würde ich mich nicht verlassen. Gerade bei dem Kameraden von der Verkerhspolizei sind auch viele Autofreaks.

Ich wohne in einem Nebelgebiet am Bodensee. Früher habe ich die NS immer dazu bestellt, weil die Autos dadurch sportlicher aussahen. Benutzt habe ich die NS selten, wirklich sinnvoll gebraucht nur ausnahmsweise. Da aber das Licht immer besser wurde "brauche" ich sie heute gar nicht mehr. Und das Argument mit der sportlicheren Optik zählt beim 7er GTI auch nicht mehr, da die NS ja eh "versteckt" eingebaut sind.

Ich habe meinen 7er GTI auch ohne NS gekauft.

LG
Rainer
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happytiger 
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Betreff: Re: Nebelscheinwerfer immer anschalten?  -  Gepostet: 06.07.2013 - 11:36 Uhr  -  
Zitat geschrieben von GTI-Traeumer

Wie Stefan schon schrieb, § 17 Abs. 3 StVO. Wenn Du einfach so angehalten wirst, sinds aber lt. Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nur 20 Euronen:

117142
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.
20,00 €
§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKa

Mit Gefährung oder Unfall wirds auch nicht viel teurer:

117143
Sie benutzten missbräuchlich die
Nebelscheinwerfer und gefährdeten dadurch Andere.
25,00 €
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG

117144
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall.
35,00 €
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG

Darauf, dass die Rennleitung sich nicht auskennt würde ich mich nicht verlassen. Gerade bei dem Kameraden von der Verkerhspolizei sind auch viele Autofreaks.

Ich wohne in einem Nebelgebiet am Bodensee. Früher habe ich die NS immer dazu bestellt, weil die Autos dadurch sportlicher aussahen. Benutzt habe ich die NS selten, wirklich sinnvoll gebraucht nur ausnahmsweise. Da aber das Licht immer besser wurde "brauche" ich sie heute gar nicht mehr. Und das Argument mit der sportlicheren Optik zählt beim 7er GTI auch nicht mehr, da die NS ja eh "versteckt" eingebaut sind.

Ich habe meinen 7er GTI auch ohne NS gekauft.

LG
Rainer


Klingt nach bezahlbarem Spaß

Mein Stand ist der: Man darf die Dinger auch bei Regen und so , als sogenannte Schlechtwetterbeleuchtung fahren...

ist das Rischtisch oder nischt.

Also nicht nur bei Nebel sondern generell bei schlechten Sichtverhältnissen....
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