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Abgasanlagen und Garantiebestimmungen ?
Abgasanlagen und Garantiebestimmungen ?
Betreff: Re: Abgasanlagen und Garantiebestimmungen ? - Gepostet: 11.06.2016 - 11:33 Uhr -
Mein Service-Mensch beim hat mir damals davon abgeraten wenn ich die Garantie behalten wollte, weil jegliche Änderung am System Turbo - Motor - AGA führ zum Verlust der Garantie ebendieses Systems. Weil durch Änderungen z.B. an der AGA der Motor bzw. Turbo ausserhalb der von VW vorgesehene Parameter läuft und so schneller verschleisst bzw. sogar beschädigt wird. Egal ob AGA ab Turbo, ab Kat oder nur ESD. Er meinte zu mir, ihm persönlich sei es egal was ich mache, er würde es auch nicht an VW 'petzen', jedoch kann es bei Garantieschäden auch mal vorkommen, dass ein VW-Mitarbeiter direkt vom Werk kommt, der das dann sieht und entsprechend meldet. Von daher, blieb mein GTI Serie (auch wenns schwer war).
• Golf 7 R • 07/2016 bis 07/2018
5-Türer • DSG • Lapiz Blau Metallic • Alcantarasitze • Panoramadach • 19" Pretoria silber • DCC • Discover Pro • Dynaudio • Kessy • Vollausstattung
• Golf 7 GTI • 07/2013 bis 06/2016
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Betreff: Re: Abgasanlagen und Garantiebestimmungen ? - Gepostet: 11.06.2016 - 14:14 Uhr -
Hmm, gibt es denn original von VW für den Golf Gti einen Sportauspuff?
Dann hätte man doch keine Probleme mit der Garantie, oder doch?
Dann hätte man doch keine Probleme mit der Garantie, oder doch?
GTI MK7 Freak
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Betreff: Re: Abgasanlagen und Garantiebestimmungen ? - Gepostet: 11.06.2016 - 14:36 Uhr -
kannst dir die AGA vom Clubsport drunter basteln, ist vom Klangbild her dumpfer und generell lauter. Der Nachteil meiner Meinung nach an der AGA ist aber, dass sie durch den gringeren Durchmesser (Rohr-Ø=55mm) bestimmt nicht optimal für einen Turbomotor ist.
Betreff: Re: Abgasanlagen und Garantiebestimmungen ? - Gepostet: 14.06.2016 - 13:31 Uhr -
Hier die Antwort von der Kundenbetreuung Wolfsburg (via E-Mail):
"Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Es freut uns sehr, dass Sie sich fuer einen
Volkswagen Golf VII GTI entschieden haben.
Bei Fahrzeugen mit Fremdaufbauten, (Fremd-)Um- und (Fremd-)Einbauten kann nur der Volkswagen Lieferumfang mit Volkswagen
abgerechnet werden. Um einen Gewaehrleistungsanspruch zu beurteilen, muss sorgfaeltig geprueft werden, ob aus technischer Sicht
ein Zusammenhang zwischen Aenderung und Schaden besteht.
Bei Tuningmassnahmen geht der Gewaehrleistungsanspruch fuer das Gesamtfahr-zeug nicht zwangslaeufig verloren. Bei Schaeden an
veraenderten Aggregaten oder Teilen sind alle Beanstandungen ausgeschlossen, die auf die Tuningmassnah-men zurueckzufuehren
sind, zum Beispiel auch an angrenzenden Bereichen, die durch die hoehere Beanspruchung beeintraechtigt wurden.
Bei Schaeden am Lieferumfang der Volkswagen AG, die sonst in Art und Umfang nicht auftreten, ist davon auszugehen, dass sie auf
das Tuning zurueckzufuehren sind.
Mitunter werden fuer Tuningmassnahmen Volkswagen Original Teile verwendet oder auch komplette Aggregate miteinander kombiniert
verbaut, wie es in der Serie nicht vorgesehen ist. Auch in solchen Faellen gelten die vorstehenden Aus-fuehrungen.
Gewaehrleistungs- beziehungsweise Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist,
dass
• durch einen nicht abgestellten Mangel ein groesserer Folgeschaden verur-sacht wurde oder
• der Kaufgegenstand unsachgemaess behandelt oder ueberbeansprucht worden ist, zum Beispiel bei motorsportlichen Wettbewerben,
oder
• der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, unsachgemaess instand ge-setzt, gewartet oder gepflegt worden ist oder
• in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung die Volkswagen AG nicht genehmigt hat oder der
Kaufgegenstand in ei-ner von der Volkswagen AG nicht genehmigten Art und Weise veraendert worden ist oder
• der Kaeufer die Vorschriften ueber die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (zum Beispiel Betriebsanleitung
beziehungsweise Serviceplan) nicht befolgt hat.
Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung."
"Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Es freut uns sehr, dass Sie sich fuer einen
Volkswagen Golf VII GTI entschieden haben.
Bei Fahrzeugen mit Fremdaufbauten, (Fremd-)Um- und (Fremd-)Einbauten kann nur der Volkswagen Lieferumfang mit Volkswagen
abgerechnet werden. Um einen Gewaehrleistungsanspruch zu beurteilen, muss sorgfaeltig geprueft werden, ob aus technischer Sicht
ein Zusammenhang zwischen Aenderung und Schaden besteht.
Bei Tuningmassnahmen geht der Gewaehrleistungsanspruch fuer das Gesamtfahr-zeug nicht zwangslaeufig verloren. Bei Schaeden an
veraenderten Aggregaten oder Teilen sind alle Beanstandungen ausgeschlossen, die auf die Tuningmassnah-men zurueckzufuehren
sind, zum Beispiel auch an angrenzenden Bereichen, die durch die hoehere Beanspruchung beeintraechtigt wurden.
Bei Schaeden am Lieferumfang der Volkswagen AG, die sonst in Art und Umfang nicht auftreten, ist davon auszugehen, dass sie auf
das Tuning zurueckzufuehren sind.
Mitunter werden fuer Tuningmassnahmen Volkswagen Original Teile verwendet oder auch komplette Aggregate miteinander kombiniert
verbaut, wie es in der Serie nicht vorgesehen ist. Auch in solchen Faellen gelten die vorstehenden Aus-fuehrungen.
Gewaehrleistungs- beziehungsweise Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist,
dass
• durch einen nicht abgestellten Mangel ein groesserer Folgeschaden verur-sacht wurde oder
• der Kaufgegenstand unsachgemaess behandelt oder ueberbeansprucht worden ist, zum Beispiel bei motorsportlichen Wettbewerben,
oder
• der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, unsachgemaess instand ge-setzt, gewartet oder gepflegt worden ist oder
• in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung die Volkswagen AG nicht genehmigt hat oder der
Kaufgegenstand in ei-ner von der Volkswagen AG nicht genehmigten Art und Weise veraendert worden ist oder
• der Kaeufer die Vorschriften ueber die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (zum Beispiel Betriebsanleitung
beziehungsweise Serviceplan) nicht befolgt hat.
Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung."
RLineDan7
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Betreff: Re: Abgasanlagen und Garantiebestimmungen ? - Gepostet: 14.06.2016 - 15:48 Uhr -
Das heisst doch mit anderen Worten dass wenn man eine ABE/EG hat und das fachännisch eingebaut wurde, ich Garantie habe wenn da einfach so irgendetwas kaputt geht. Oder sehe ich das jetzt falsch?
Mfg.
Mfg.
...einmal Betty, immer Betty
GTI DSG (MJ16) - Limestone Grey Metallic -> R FL DSG (MJ18) - Indiumgrau
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der metty
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Betreff: Re: Abgasanlagen und Garantiebestimmungen ? - Gepostet: 14.06.2016 - 16:14 Uhr -
Lies es dir nochmal durch
Komme Anhand des Textes jedenfalls nicht zum selben Schluss wie du. Eher zum Gegenteil...
Komme Anhand des Textes jedenfalls nicht zum selben Schluss wie du. Eher zum Gegenteil...
Betreff: Re: Abgasanlagen und Garantiebestimmungen ? - Gepostet: 14.06.2016 - 17:07 Uhr -
Bei einem ESD ist das ja alles noch kein Problem. Auch bei einer Anlage ab Kat würde auch sicherlich keiner was sagen, doch ist auch eine andere DP verbaut und der Turbo geht hops dann wirst du den Turbo nicht auf Garantie ersetzt bekommen. VW wird dann sagen, dass durch die Änderung der AGA mit DP der Turbo schaden genommen hat. Fraglich ob es auch so war aber du bist ja dann so oder so nach 6 Monaten in der Beweispflicht...
Ganz ehrlich bei so gesamt Änderungen kann man auch keinen Anspruch mehr auf die Garantie haben... Das sollte klar sein. Wenn es im Rahmen ist wird auch der Händler da kein Wort drüber verlieren.
Das heißt hat man nur einen anderen ESD wird das nicht groß interessieren...
Ganz ehrlich bei so gesamt Änderungen kann man auch keinen Anspruch mehr auf die Garantie haben... Das sollte klar sein. Wenn es im Rahmen ist wird auch der Händler da kein Wort drüber verlieren.
Das heißt hat man nur einen anderen ESD wird das nicht groß interessieren...
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 14.06.2016 - 17:08 Uhr von GTieer.
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