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H&R oder Eibach Federn ?



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SolidBear 
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Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ???  -  Gepostet: 03.10.2016 - 16:58 Uhr  -  
Jetzt blick ich nicht mehr durch... Also bist du der Meinung, das meine Abnahme nicht korrekt ist?
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KraKu 
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Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ???  -  Gepostet: 03.10.2016 - 19:47 Uhr  -  
Wenn du keine andere Rad/Reifenkombi hast, als die Serie zur Verfügung stehen (Auch Zubehörräder deren Reifengröße in Papier oder CoC steht) reicht eigentlich eine Prüfung nach 19.3 wie auch in jedem Gutachten heutzutage drine steht.
Hast du ein Fremdrad mit nicht schon eingetragender Reifengröße und/oder kein Teilegutachten (Prüfzeugnis) das vom TüV/Dekra anerkannt wird, kommt 21 zu tragen. Spezielle Ausnahmen gibt es immer und hat mit dem Thema hier dann nix mehr zu tun.

Kurz und knapp bei eibach Prokit (oder H&R Federn) und H&R Spurplatten deren Größe nicht die Grenzwerte aus dem Gutachten überschreiten, sowie mit Serienfelgen reicht 19.3, natürlich kann man auch nach 19.2 (21) eintragen lassen, auf dem Papier steht eigentlich im Endeffekt das selbe, kostet nur unnötig mehr.

Manche Prüfer (die entsprechend prüfen dürfen) machen es sich halt leicht und gehen über 19.2(21) als vorher die Gutachten durch zu gucken.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 03.10.2016 - 19:48 Uhr von KraKu.
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SolidBear 
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Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ???  -  Gepostet: 04.10.2016 - 03:48 Uhr  -  
Der TÜV sagte mir damals auch noch eine "Kombinationsabnahme" findet immer nach §19.2 statt!
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KraKu 
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Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ???  -  Gepostet: 04.10.2016 - 16:31 Uhr  -  
http://www.fehling.de/pdf/arbe...bnahme.pdf
Seite 40 und 41+42
Guten Morgen aus 2016, was seit 2001 gilt.

Zudem sollte man Kapitel 1 durch lesen, was die anderen Seiten schon überflüssig macht, aber manch ein Prüfer wohl noch vor dieser Zeit seine Ausbildung hatte und Informativ hinterher hingt.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 04.10.2016 - 16:45 Uhr von KraKu.
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SolidBear 
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Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ???  -  Gepostet: 04.10.2016 - 17:06 Uhr  -  
Unter 2.9 Seite 18 steht
Zitat

ÄNDERUNGSABNAHMEN BEI MEHRFACHÄNDERUNGEN - GEGENSEITIGE BEEINFLUSSUNG

Letzter Satz
Für die Erteilung einer neuen BE gilt §21 StVZO entsprechend.
Hierbei sind in jedem Fall die Vorgaben des § 19.2 StVZO einzuhalten.

Damit soll abgesichert werden, dass von den Fahrzeughaltern jeweils bewusst einzeln vorgestellte Änderungen (trotz ihrer negativen gegenseitigen Beeinflussung) nicht in Form einer Summe von dazu erstellten Abnahmebestätigungen der Zulassungsbehörde vorgelegt und dadurch legitimiert werden können!
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Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ???  -  Gepostet: 04.10.2016 - 17:32 Uhr  -  
aber eben nicht mit der Konstellation Fwk./Federn + Spurplatten und Serien Rad/Reifenkombin !!
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KraKu 
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Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ???  -  Gepostet: 04.10.2016 - 20:10 Uhr  -  
Das bezieht sich auf schon abgenommende Änderungen, die aber nicht vorgelegt wurden mit dem Prüfbericht und deren darin genannten Teilegutachten. Da so der Prüfer die Kombinierbarkeit nicht abschätzen und eingrenzen kann.

Heißt du lässt dein Fahrwerk abnehmen 19.3
baust es wieder aus
lässt Spurplatten abnehmen 19.3
baust die wieder ab
Neue Felgen mit sagen wir mal 7,5x18 ET35 OZ etc. 19.3

Nun gehst du mit den drei zum Verkehrsamt und lässt die Sachen nach Felge Spurplatte Fahrwerk eintragen. Wurde früher alles kombinierbar reingeschrieben, was aber nicht unbedingt zulässig wäre, da niemals so geprüft.
Heißt wenn das einer der Rennleitung genau nimmt, kann er dies bemängeln und beim Amt die eingetragen Sachen (3 Einzelabnahmen nach 19.3) und feststellen das diese kein bezug zueinander haben. Da ja jeweils einzeln abgenommen.

Es muss immer vermerkt sein, wenn schon was eingetragen ist, ob es kombinierbar ist oder nicht.
Oder alles zusammen nach 19.3 abnehmen (was dann nur so gefahren werden darf, nicht ich lasse mal die Spurplatten weg), wenn jedes Gutachten eine Zurückstellung der Eintragung in die Papiere vorweist.


Wenn du nach 21/19.2 geprüft bist, müsste bei dir auch stehen, das du dies unvollzüglich beim Verkehrsamt in die Papiere einzutragen lassen hast. Da sonst solange dies da nicht fest drine steht, deine BE theoretisch erloschen ist mit den Abbauteilen.
Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 04.10.2016 - 20:17 Uhr von KraKu.
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SolidBear 
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Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ???  -  Gepostet: 04.10.2016 - 21:05 Uhr  -  
Ja bei § 19.2 StVZO ist eine sofortige Eintragung in den Fahrzeugpapieren notwendig.

Mir stellen sich da aber noch einige Fragen. Ich werde mich auch nochmal an eine direkte Stelle wenden.
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 04.10.2016 - 21:07 Uhr von SolidBear.
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SolidBear 
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Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ???  -  Gepostet: 05.10.2016 - 19:38 Uhr  -  
So da mich das Thema irgendwie gepackt hat (und vielleicht eigentlich hier hinein gepasst hätte) habe ich mal den TÜV und die DEKRA dazu Stellung nehmen lassen.

Das Thema ist unter Umständen nicht so leicht zu beantworten aber beide kommen zu dem Schluss, beide Teile (Federn und Spurplatten) stehen im Zusammenhang und beeinflussen in Kombination weitere Bauteile (z.B. Radhaus) und können zu einer Verkehrsgefährdung führen. Da in den entsprechenden ABE´s/Teilegutachten kein Ausschluss vermerkt ist (es wird ja nur die Rad-/Reifenkombination erwähnt), ist zwingend eine Abnahme nach § 19.2 StVZO notwendig.

Das sind jetzt die Aussagen der Fachleute.
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Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ???  -  Gepostet: 06.10.2016 - 07:02 Uhr  -  
Und weswegen hat mir ein Fachmann (Prüfingeneur) Räder, Spurplatten und Federn dann alles zusammen nach 19.3 eingetragen? Wenn es im Schein steht sieht es sowieso niemand mehr nach welchen Paragraphen alles eingetragen wurde. Als Kfz Halter hat man sowieso nur die Möglichkeit es eintragen zu lassen und nicht noch den Prüfingeneur zu belehren nach welchen Richtlinien er das zu machen hat. Er ist der Fachmann dafür und ich nur "Laie".
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