Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage an die "Experten", die sich mit dem Thema Klappenanlage auskennen.
Es wurde hier bereits etwas diskutiert, bin mir dennoch nicht ganz sicher.
Ich würde mir von einem Kollegen eine Handmade-Klappenanlage bauen lassen.
Da ich aber schon einiges wie Fahrwerk & Felgen geändert habe, und alle eingetragen ist, würde ich auch bei der Anlage keine Probleme mit den freundlichen Helfern bekommen wollen.
Was ist dafür notwendig, dass ich die Anlage per Einzelabnahme eingetragen bekomme?
Die Anlagen von DTH können ja auch mittels Einzelabnahme eingetragen werden.
Sehe ich das richtig, dass die Anlage mit geschlossener Klappe nicht (großartig) lauter sein darf als Serie, um eine Eintragung zu bekommen?
Dass es nicht legal wird, wenn die Klappe geöffnet wird, ist mir natürlich bewusst - würde dann Richtung Treffen die Klappe zu machen, damit man keinen Stress bekommt.
Wichtig ist mir jedoch, dass ich die Anlage eintragen kann.
PS: Der Kollege hat die Möglichkeit, die Klappe nicht über eine Fernbedienung zu steuern, sondern über die Fahrprofilauswahl - vielleicht gibt es da ja eine Besonderheit.
Hoffe ich kann da belehrt werden.
LG Chris