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TÜV KÜS GTÜ DEKRA Tuning Abnahmen und Eintragungen
Betreff: TÜV Tuning Abnahmen und Eintragungen - Gepostet: 28.03.2014 - 19:02 Uhr -
Hab leider kein Thema dazu gefunden, deswegen mache ich mal was eigenes auf
Will mir für den GTI die Emotion Concave in 8,5x19" holen. Die haben allerdings keine ABE und ich habe Angst die nicht eingetragen zu bekommen, weil ich die nicht mehr zurückschicken kann.
Deswegen wollte ich mal wissen, ob ich die eingetragen bekomme und wie viel das kosten kann.
Danke
Will mir für den GTI die Emotion Concave in 8,5x19" holen. Die haben allerdings keine ABE und ich habe Angst die nicht eingetragen zu bekommen, weil ich die nicht mehr zurückschicken kann.
Deswegen wollte ich mal wissen, ob ich die eingetragen bekomme und wie viel das kosten kann.
Danke
Golf 7 GTI Performance (230 PS) ; 9,3 L/100KM
seit dem 14.04 1.500 KM
Emotion Concave 8,5x19" mit Hankook v2 225/35 R19
MFG, Dominik
seit dem 14.04 1.500 KM
Emotion Concave 8,5x19" mit Hankook v2 225/35 R19
MFG, Dominik
Dieser Post wurde 4 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 27.03.2024 - 11:30 Uhr von Petra.
Grund der Editierung: Titel editiert
Grund der Editierung: Titel editiert
Betreff: Re: Eintragung von teilen - Gepostet: 28.03.2014 - 19:03 Uhr -
Am besten mit einem örtlichen Prüfer kurzschliessen. Der kann dir genau sagen ob er sowas einträgt oder nicht.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.03.2014 - 19:04 Uhr von ipat89.
Betreff: Re: Eintragung von teilen - Gepostet: 28.03.2014 - 19:12 Uhr -
kann ich da einfach so hin und mal fragen ? Ohne Felgen ?
Golf 7 GTI Performance (230 PS) ; 9,3 L/100KM
seit dem 14.04 1.500 KM
Emotion Concave 8,5x19" mit Hankook v2 225/35 R19
MFG, Dominik
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Emotion Concave 8,5x19" mit Hankook v2 225/35 R19
MFG, Dominik
Betreff: Re: Eintragung von teilen - Gepostet: 28.03.2014 - 19:17 Uhr -
Klar. Am besten notierst du dir die Daten der Felgen und besprichst das weitere Vorgehen mit dem Prüfer.
Gibt es für die Felgen gar kein Gutachten? Auch keine Traglastbescheinigung?
Mit Traglastbescheinigung und Vergleichsgutachten einer Felge in der gleichen Dimension sehe ich kein Problem für eine Eintragung.
Gibt es für die Felgen gar kein Gutachten? Auch keine Traglastbescheinigung?
Mit Traglastbescheinigung und Vergleichsgutachten einer Felge in der gleichen Dimension sehe ich kein Problem für eine Eintragung.
Betreff: Re: Eintragung von teilen - Gepostet: 28.03.2014 - 19:20 Uhr -
Golf 7 GTI Performance (230 PS) ; 9,3 L/100KM
seit dem 14.04 1.500 KM
Emotion Concave 8,5x19" mit Hankook v2 225/35 R19
MFG, Dominik
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Betreff: Re: Eintragung von teilen - Gepostet: 28.03.2014 - 19:27 Uhr -
Sind das Felgen von dieser Firma? www.emotion-wheels.de
GTI verkauft!
Betreff: Re: Eintragung von teilen - Gepostet: 28.03.2014 - 19:53 Uhr -
Mit Teilegutachten kein Problem. Kostet um die 50€
Betreff: Re: Eintragung von teilen - Gepostet: 29.03.2014 - 06:50 Uhr -
@solidBear ja genau die Firma ist das .. Find ich gut vom
Preis/leistungsverhältniss
Danke dann werd ich die mal bestellen und auf das beste hoffen
Preis/leistungsverhältniss
Danke dann werd ich die mal bestellen und auf das beste hoffen
Golf 7 GTI Performance (230 PS) ; 9,3 L/100KM
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Emotion Concave 8,5x19" mit Hankook v2 225/35 R19
MFG, Dominik
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Betreff: TÜV Abnahmen und Eintragungen - Gepostet: 03.04.2014 - 21:24 Uhr -
Ich mach hier mal des Thema auf, in dem es nur um die TÜV-Abnahme selbst und die dazugehörige Eintragung geht!
Ich habe folgendes Problem. Habe heute die Abnahme für die H&R Federn mit den Distanzscheiben beim TÜV machen lassen. Er hat sich sehr schwer damit getan und er hat echt lange gebraucht. Zum Schluss sagt er mir noch und hat es auch auf das Gutachten geschrieben:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."
Das kenne ich nicht so! Bei all den anderen Gutachten hieß es immer
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich!,
also bei Ummeldung oder Halterwechsel. Das Gutachten ist bis dahin ständig mitzuführen!
Was ist jetzt richtig? Was sagt die Rechtslage?
- - - EDIT: - - -
Was gerade noch gefunden habe:
Da ich ja für beides ein Teilegutachten habe muss ich das TÜV-Gutachten für die Abnahme nur mitführen. So lese ich das hier heraus... Oder?
Ich habe folgendes Problem. Habe heute die Abnahme für die H&R Federn mit den Distanzscheiben beim TÜV machen lassen. Er hat sich sehr schwer damit getan und er hat echt lange gebraucht. Zum Schluss sagt er mir noch und hat es auch auf das Gutachten geschrieben:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."
Das kenne ich nicht so! Bei all den anderen Gutachten hieß es immer
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich!,
also bei Ummeldung oder Halterwechsel. Das Gutachten ist bis dahin ständig mitzuführen!
Was ist jetzt richtig? Was sagt die Rechtslage?
- - - EDIT: - - -
Was gerade noch gefunden habe:
Zitat
Wann Sie etwas eintragen lassen müssen
■Sofern Sie nur Teile verwenden, für die Sie eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) haben, und sich an die Vorgaben der ABE halten, brauchen Sie nichts eintragen zu lassen. Beachten Sie, dass die ABE nur gilt, wenn Sie die in der ABE genannten Rad-/Reifenkombinationen und Serienräder am Fahrzeug haben. Sie müssen die ABE immer mitführen, aber das Fahrzeug weder vorführen noch etwas eintragen lassen.
■Wenn Sie ein TÜV-Teilegutachten nach Paragraf 19 Abs.3 STVZO haben, müssen Sie das Fahrzeug bei der Prüfstelle vorführen. Das Gutachten gilt nur, wenn Sie die gegebenen Rad-/Reifenkombinationen und Einpresstiefen eingehalten haben. Es kann sein, dass Sie noch Veränderungen an der Karosserie vornehmen müssen, bevor die Abnahme möglich ist. Auch in diesem Fall wird die Spurverbreiterung nicht eingetragen, Sie müssen die Papiere also mitführen.
■Falls Sie nur ein Dauerfestigkeitsgutachten nach Paragraf 21 STVZO haben, benötigen Sie eine Einzelabnahme. Auch hier kann es sein, dass noch weitere Arbeiten erforderlich werden. Nach erfolgter Einzelabnahme müssen Sie die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Mit ABE ist eine Vorführung also in der Regel nicht nötig, mit Teilegutachten ist die Vorführung nötig, aber es erfolgt kein Eintrag. In allen anderen Fällen brauchen Sie eine Einzelabnahme und müssen die Änderungen eintragen lassen.
■Sofern Sie nur Teile verwenden, für die Sie eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) haben, und sich an die Vorgaben der ABE halten, brauchen Sie nichts eintragen zu lassen. Beachten Sie, dass die ABE nur gilt, wenn Sie die in der ABE genannten Rad-/Reifenkombinationen und Serienräder am Fahrzeug haben. Sie müssen die ABE immer mitführen, aber das Fahrzeug weder vorführen noch etwas eintragen lassen.
■Wenn Sie ein TÜV-Teilegutachten nach Paragraf 19 Abs.3 STVZO haben, müssen Sie das Fahrzeug bei der Prüfstelle vorführen. Das Gutachten gilt nur, wenn Sie die gegebenen Rad-/Reifenkombinationen und Einpresstiefen eingehalten haben. Es kann sein, dass Sie noch Veränderungen an der Karosserie vornehmen müssen, bevor die Abnahme möglich ist. Auch in diesem Fall wird die Spurverbreiterung nicht eingetragen, Sie müssen die Papiere also mitführen.
■Falls Sie nur ein Dauerfestigkeitsgutachten nach Paragraf 21 STVZO haben, benötigen Sie eine Einzelabnahme. Auch hier kann es sein, dass noch weitere Arbeiten erforderlich werden. Nach erfolgter Einzelabnahme müssen Sie die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Mit ABE ist eine Vorführung also in der Regel nicht nötig, mit Teilegutachten ist die Vorführung nötig, aber es erfolgt kein Eintrag. In allen anderen Fällen brauchen Sie eine Einzelabnahme und müssen die Änderungen eintragen lassen.
Da ich ja für beides ein Teilegutachten habe muss ich das TÜV-Gutachten für die Abnahme nur mitführen. So lese ich das hier heraus... Oder?
GTI verkauft!
Dieser Post wurde 4 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 03.04.2014 - 21:46 Uhr von SolidBear.
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