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Erlischt die Garantie durch Umcodierung
Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 08.04.2014 - 10:01 Uhr -
das wurde alles schon x-mal diskutiert und es gibt nie eine eindeutige Antwort auf die Frage der Garantie!
Es kommt immer auf den Freundlichen drauf an was er daraus macht! Ich selbst habe noch nie etwas davon gehört das es Probleme gab weil man was umcodiert hat! Damit sind die Art von Codierungen gemeint, die auch in der Codierliste drin stehen. Wenn man natürlich irgendwelche Werte in der Motorelektronik etc. verändert, dann denke ich ist es klar das man da Probleme bekommen könnte!
Ansonsten kann ich nur sagen das mein Feundlicher weiß das ich codiere bzw er mich auch schon öfters mal gefragt hat was so geht etc. Ich habe da überhaupt keine Probleme! Außerdem bleibnt immernoch der Weg alles zurück zu codieren bevor man in die Werkstatt fährt wenn es mal hartr auf hart kommt
Es kommt immer auf den Freundlichen drauf an was er daraus macht! Ich selbst habe noch nie etwas davon gehört das es Probleme gab weil man was umcodiert hat! Damit sind die Art von Codierungen gemeint, die auch in der Codierliste drin stehen. Wenn man natürlich irgendwelche Werte in der Motorelektronik etc. verändert, dann denke ich ist es klar das man da Probleme bekommen könnte!
Ansonsten kann ich nur sagen das mein Feundlicher weiß das ich codiere bzw er mich auch schon öfters mal gefragt hat was so geht etc. Ich habe da überhaupt keine Probleme! Außerdem bleibnt immernoch der Weg alles zurück zu codieren bevor man in die Werkstatt fährt wenn es mal hartr auf hart kommt
>>mein (GTI)-jetzt GTD<<
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Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 08.04.2014 - 10:21 Uhr -
Da ich kein VCDS besitze habe ich die Codierungen (CH/LH auf Nebler; innere Rülis als Bremslicht; Gurtwarner u.a) durch den machen lassen. Er hatte keine Probleme damit und als ich ihn auf mögliche Garantiefolgen angesprochen habe hat er nur & gelächelt. Das einzige was er angemerkt hat ist das er den Gurtwarner nicht deaktivieren darf. Nach dem abholen war er aber trotzdem aus
Suche neuen Schutzengel, der Alte ist mit den Nerven am Ende
GTI PP FL, DSG, DCC, Pano, Discover Pro, ALS, SH
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Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 09.04.2014 - 08:44 Uhr -
Zitat geschrieben von SB-lix
Da ich kein VCDS besitze habe ich die Codierungen (CH/LH auf Nebler; innere Rülis als Bremslicht; Gurtwarner u.a) durch den machen lassen. Er hatte keine Probleme damit und als ich ihn auf mögliche Garantiefolgen angesprochen habe hat er nur & gelächelt. Das einzige was er angemerkt hat ist das er den Gurtwarner nicht deaktivieren darf. Nach dem abholen war er aber trotzdem aus
ich sag doch es kommt immer drauf an was der Freundliche draus macht
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Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 03.07.2014 - 18:51 Uhr -
Es ist schon erschreckend was manche "Freundliche vom Stapel lassen.
Ich war heute wegen Getriebegeräuschen (GTI hat knapp 400 km) dort und die haben auch einen Bericht gemacht nach WOB. Der Meister meinte dann, dass ich auf jeden Fall den Soundgenerator wieder auf 100% setzen sollte, weil VW sonst beim Getriebe Ärger machen könnte wenn die rausfinden, dass der Soundgenerator per VCDS abgeschaltet ist.
Ich glaube ich wechsel die Werkstatt
Ich war heute wegen Getriebegeräuschen (GTI hat knapp 400 km) dort und die haben auch einen Bericht gemacht nach WOB. Der Meister meinte dann, dass ich auf jeden Fall den Soundgenerator wieder auf 100% setzen sollte, weil VW sonst beim Getriebe Ärger machen könnte wenn die rausfinden, dass der Soundgenerator per VCDS abgeschaltet ist.
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MfG Martin
Ich bin hier im Forum nicht mehr tätig und daher auch als Moderator auch nicht mehr erreichbar.
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Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 03.07.2014 - 19:42 Uhr -
Das steht ja in keinem Zusammenhang zu einem eventuellen Schaden am Getriebe. Ich gehe mal davon aus, dass man dir unterstellen will, das wenn du in die Steuerung eingegriffen hast (durch die Deaktivierung des Soundgenerators) man nicht ausschließen will das andere Veränderungen vorgenommen wurden welche dann zu einem Schaden am Getriebe geführt haben könnten.
Wie man am Satzbau erkenne kann gibt es die Wörter "vielleicht", "könnte" und "eventuell". Es ist schwierig diese Frage zu beantworten. Hier müsste man dann einen Rechtsexperten fragen!
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Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 03.07.2014 - 20:20 Uhr -
Hier die aktuelle Rechtssprechung: Solange ein Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit einer persönlichen Veränderung des Fahrzeugs einhergeht wird der Gewährleistungsanspruch hierdurch nicht beeinträchtigt.
Da gibt es natürlich auch Dinge, wo eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, der Soundactuator ist aber sicher kein Problem.
Da gibt es natürlich auch Dinge, wo eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, der Soundactuator ist aber sicher kein Problem.
Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 03.07.2014 - 23:17 Uhr -
Und CH/LH über Nebler wobl auch nicht .... ich hab jedenfalls herzlich gelacht heute nachmittag
MfG Martin
Ich bin hier im Forum nicht mehr tätig und daher auch als Moderator auch nicht mehr erreichbar.
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2.0
Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 04.07.2014 - 12:34 Uhr -
In Sachen Gewährleistung ist jedoch der Kunde in der Beweispflicht, dass die Codierung in keinem Zusammenhang mit dem Fehler steht. Das sollte man nicht vergessen Gericht und Rechtsschutz hin oder her - der Kunde zieht immer _vorerst_ den Kürzeren.
Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 04.07.2014 - 13:05 Uhr -
Was in diesem Fall nicht schwer sein dürfte. ...
Obwohl, ... Soundgenerator bringt die Windschutzscheibe in Schwingungen, dadurch irgendwie auch die ganze Karosserie, somit erfährt auch das Getriebe Vibrationen. Und genau die fehlen dem Getriebe jetzt, weil ich die Krawallbox auf 0 gesetzt habe, da ist ja klar, dass das Getriebe bei 400 km bereits einen Schlag kriegt. *aua*
.... bzw. bereits von vorne weg (also bei 0 km) einen Schlag hatte, dann wäre es nämlich ein Gewährleistungsfall.
Und im Gewährleistungsfall kann ich in den ersten 6 Monaten alles behaupten, was zum Zeitpunkt des Übergangs defekt war. Der Hersteller ist in der Pflicht mir das Gegenteil zu beweisen. Beweislastumkehr. Danach muss ich dem Hersteller im Schadensfall nachweisen, dass der defekte Gegenstand zum Zeitpunkt des Übergangs einen Schaden hatte.
Genauso muss der Hersteller mir den ursächlichen Zusammenhang zwischen z. B. Codierung (Soundgenerator oder CH/LH) und dem - in diesem Fall - fehlerhaften Getriebe oder Kupplung nachweisen.
Wenn der Hersteller dennoch die Gewährleistung verweigert muss ich halt notfalls klagen. Aber es würde mich schwer wundern, wenn es soweit kommen sollte.
Was anderes ist es wenn der Motor leistungsgesteigert wäre. Da lässt sich ein Zusammenhang herstellen. Das hat direkte Auswirkung auf das Getriebe. Die Garantie wäre damit flöten. nicht aber die Gewährleistung, denn wie gesagt, für die Gewährleistung ist der Zeitpunkt des Übergangs der Ware entscheidend. Und wenn z. B. das Getriebe da schon kaputt gewesen wäre, dann wäre die Tuningmaßnahme - für den Gewährleistungsfall - unerheblich.
Im Grunde genommen ist alles ganz einfach, wenn es nicht so kompliziert gemacht würde
Obwohl, ... Soundgenerator bringt die Windschutzscheibe in Schwingungen, dadurch irgendwie auch die ganze Karosserie, somit erfährt auch das Getriebe Vibrationen. Und genau die fehlen dem Getriebe jetzt, weil ich die Krawallbox auf 0 gesetzt habe, da ist ja klar, dass das Getriebe bei 400 km bereits einen Schlag kriegt. *aua*
.... bzw. bereits von vorne weg (also bei 0 km) einen Schlag hatte, dann wäre es nämlich ein Gewährleistungsfall.
Und im Gewährleistungsfall kann ich in den ersten 6 Monaten alles behaupten, was zum Zeitpunkt des Übergangs defekt war. Der Hersteller ist in der Pflicht mir das Gegenteil zu beweisen. Beweislastumkehr. Danach muss ich dem Hersteller im Schadensfall nachweisen, dass der defekte Gegenstand zum Zeitpunkt des Übergangs einen Schaden hatte.
Genauso muss der Hersteller mir den ursächlichen Zusammenhang zwischen z. B. Codierung (Soundgenerator oder CH/LH) und dem - in diesem Fall - fehlerhaften Getriebe oder Kupplung nachweisen.
Wenn der Hersteller dennoch die Gewährleistung verweigert muss ich halt notfalls klagen. Aber es würde mich schwer wundern, wenn es soweit kommen sollte.
Was anderes ist es wenn der Motor leistungsgesteigert wäre. Da lässt sich ein Zusammenhang herstellen. Das hat direkte Auswirkung auf das Getriebe. Die Garantie wäre damit flöten. nicht aber die Gewährleistung, denn wie gesagt, für die Gewährleistung ist der Zeitpunkt des Übergangs der Ware entscheidend. Und wenn z. B. das Getriebe da schon kaputt gewesen wäre, dann wäre die Tuningmaßnahme - für den Gewährleistungsfall - unerheblich.
Im Grunde genommen ist alles ganz einfach, wenn es nicht so kompliziert gemacht würde
MfG Martin
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 04.07.2014 - 13:06 Uhr von edi40.
2.0
Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 04.07.2014 - 14:55 Uhr -
Man muss sich vor Augen führen, dass ein Eingriff in die Systeme Folgen haben kann. Das ist nicht nur bei der Fahrzeugelektronik oder Fahrzeugmechanik der Fall. Um mehr geht es nicht.
Es wird immer schwer sein den Hersteller von einem Fehler zu überzeugen, welcher bei einem [von sich selbst oder anderen] veränderten System schon bei der Herstellung bestand oder auch ohne die Änderungen entstanden wäre. Man kann sich natürlich dumm und dämlich klagen, aber ob man sich das antun will...
Mit ein bissel natürlichem oder aus Schulzeiten stammenden Rechtsverständnis kommt man gegen einen Konzern wie Volkswagen nicht weit. Ich finde nicht, dass dein Beispiel da Hand und Fuß hat. Das ist meiner Meinung nach eher unter Wunschdenken einzuordnen. Sorry
Es wird immer schwer sein den Hersteller von einem Fehler zu überzeugen, welcher bei einem [von sich selbst oder anderen] veränderten System schon bei der Herstellung bestand oder auch ohne die Änderungen entstanden wäre. Man kann sich natürlich dumm und dämlich klagen, aber ob man sich das antun will...
Mit ein bissel natürlichem oder aus Schulzeiten stammenden Rechtsverständnis kommt man gegen einen Konzern wie Volkswagen nicht weit. Ich finde nicht, dass dein Beispiel da Hand und Fuß hat. Das ist meiner Meinung nach eher unter Wunschdenken einzuordnen. Sorry
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