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Leistungssteigerung Golf Clubsport
Betreff: Re: Leistungssteigerung Golf Clubsport - Gepostet: 18.12.2016 - 20:18 Uhr -
Zitat geschrieben von Klausten
Zitat geschrieben von supertec
Die APR Downpipe verfügt über einen 300 Zellen Rennkat und ist daher ohne Zulassung. Durch die Leistungssteigerung entfällt auch die Zulassung der auf der Markt angebotenen Downpipes mit HJS Euro 6 Kat.
Höre ich zum ersten Mal, dass die EWG bzw Ece bei Leistungssteigerung ihre Zulassung verliert. Dem ist nicht so.
Einfach mal auf hjs-Motorsport.de die zugelassene Leistung vergleichen. KBA Typ: AU mit KW: 195
Bei einer Leistungssteigerung verliert die EWG/ECE Zulassung ihre Gültigkeit. Da hilft nur die Einzelabnahme.
Golf 7 R FL, KW-DDC, 9x19 ATS GTR, SLS-Stage 5
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 18.12.2016 - 20:20 Uhr von supertec.
Betreff: Re: Leistungssteigerung Golf Clubsport - Gepostet: 18.12.2016 - 20:21 Uhr -
@ Glory
in welchem "Zusammenhang" konkret ist die Frage gemeint?
Garantie? die ist weg, so bald du dran rumbastelst, zumindest für die betrofennen Baugruppen
TÜV? um 100% safe zu sein, muss alles eingetragen werden, dabei natürlich in allen "Kombinationen".
ESD mit EWG muss nicht eingetragen werden....in Verbindung mit einer Leistungssteigerung aber schon, weil der Wagen mit "Mehrleistung" natürlich nicht mehr den Daten in der EWG entspricht.
Felge mit ABE ist auch schön....sind jedoch Federn oder Fahrwerke eingebaut, müsste die neue Kombination ebenfalls abgenommen werden, selbst wenn die Federn ABE haben....
also immer ganz genau lesen in den Gutachten und ggf. beim TÜV nachfragen
@ Suptertec & Klausten
Supertec hat recht....die ECE der DP gilt nur für das Serienfahrzeug mit dessen Leistungsdaten.
Ist die Leistung durch Chiptuning höher und entsprechend eingetragen, ist die ECE/EWG ungültig.
Punkt.
Einzelabnahme der Downpipe...mit Abgasgutachten und und und...ich behaupte, dass kann sich kein "Privatier leisten
@ Klausten
schau mal in dein APR Gutachten, was genau da drin steht und vergleiche mit der ECE der HJS Wurde dahingehend nicht "beraten" oder einfach verbaut?
daher nochmal:
Man muss also gut überlegen....ob man die "unsichtbare" Leistungssteigerung einträgt und damit die ECE/EWG des offensichtlichen Tuning verliert, oder halt "anders" vorgeht
in welchem "Zusammenhang" konkret ist die Frage gemeint?
Garantie? die ist weg, so bald du dran rumbastelst, zumindest für die betrofennen Baugruppen
TÜV? um 100% safe zu sein, muss alles eingetragen werden, dabei natürlich in allen "Kombinationen".
ESD mit EWG muss nicht eingetragen werden....in Verbindung mit einer Leistungssteigerung aber schon, weil der Wagen mit "Mehrleistung" natürlich nicht mehr den Daten in der EWG entspricht.
Felge mit ABE ist auch schön....sind jedoch Federn oder Fahrwerke eingebaut, müsste die neue Kombination ebenfalls abgenommen werden, selbst wenn die Federn ABE haben....
also immer ganz genau lesen in den Gutachten und ggf. beim TÜV nachfragen
@ Suptertec & Klausten
Supertec hat recht....die ECE der DP gilt nur für das Serienfahrzeug mit dessen Leistungsdaten.
Ist die Leistung durch Chiptuning höher und entsprechend eingetragen, ist die ECE/EWG ungültig.
Punkt.
Einzelabnahme der Downpipe...mit Abgasgutachten und und und...ich behaupte, dass kann sich kein "Privatier leisten
@ Klausten
schau mal in dein APR Gutachten, was genau da drin steht und vergleiche mit der ECE der HJS Wurde dahingehend nicht "beraten" oder einfach verbaut?
daher nochmal:
Man muss also gut überlegen....ob man die "unsichtbare" Leistungssteigerung einträgt und damit die ECE/EWG des offensichtlichen Tuning verliert, oder halt "anders" vorgeht
2015er GTI Performance von Juni 2015 - Sommer 2017
Nachfolger: 2017er Audi S3 Sportback S tronic
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Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 18.12.2016 - 20:26 Uhr von AndiG.
Betreff: Re: Leistungssteigerung Golf Clubsport - Gepostet: 18.12.2016 - 21:13 Uhr -
DP + Chip. ist doch die typische "Stage 2". Kann man die nicht für überschaubaren Aufwand eintragen lassen? Die Kombi. fährt doch jeder dritte. Alle ohne TÜV?
Seit 05/2016: Golf 7 GTI PP, DSG, Carbon Steel Grey, 4 Türer, Top Paket, ACC, DCC, Panorama Dach, Dynaudio, AHK, Rückfahrkamera, Xenon mit Kurvenlicht
Sommer: 19" Santiago
Winter: 18" Salvador
Geändert: 3" Friedrich Motorsport AGA ab Kat. -> DTH Revo 7 -> DTH Reaper V2, ABT Federn, 10mm H&R Spurplatten an der HA, HJS DP
12/2011-05/2016: Golf 6 Comfortline 1.4 TSI 122PS
Sommer: 19" Santiago
Winter: 18" Salvador
Geändert: 3" Friedrich Motorsport AGA ab Kat. -> DTH Revo 7 -> DTH Reaper V2, ABT Federn, 10mm H&R Spurplatten an der HA, HJS DP
12/2011-05/2016: Golf 6 Comfortline 1.4 TSI 122PS
Betreff: Re: Leistungssteigerung Golf Clubsport - Gepostet: 18.12.2016 - 21:22 Uhr -
die die es eingetragen haben, sollten mal preis geben, was genau eingetragen bzw abgenommen ist
ich wette, die wenigsten haben eine software eingetragen
und die tunings mit gutchten, wie gesagt, genau lesen, was wirklich "OK" ist
ich denke da nicht nur an DP, eher auch Richtung der ganzen Zauber Airboxen
ich wette, die wenigsten haben eine software eingetragen
und die tunings mit gutchten, wie gesagt, genau lesen, was wirklich "OK" ist
ich denke da nicht nur an DP, eher auch Richtung der ganzen Zauber Airboxen
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Nachfolger: 2017er Audi S3 Sportback S tronic
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Betreff: Re: Leistungssteigerung Golf Clubsport - Gepostet: 18.12.2016 - 23:16 Uhr -
Ich hab die APR Stage 1 eingetragen
HJS Downpipe und AGA waren bei der Abnahme verbaut,das hat den Prüfer aber nicht interesiert!
Ich hab ihn aber auch nicht darauf aufmerksam gemacht.
Bei den Felgen wollte er die ABE sehen und war etwas skeptisch aber da die auch für den Golf R freigegeben sind, war das dann auch kein Problem.
Ich frage mich nur was bei einem Versicherungsschaden schwerer wiegt? Eine nicht angegebene Leistungssteigerung die letzendlich doch nachgewiesen werden kann!
Oder ein Bauteil mit EWG das die Anforderungen des Serienbauteils erfüllt,aber Praktisch keinen Einfluss auf das Fahrverhalten hat.
HJS Downpipe und AGA waren bei der Abnahme verbaut,das hat den Prüfer aber nicht interesiert!
Ich hab ihn aber auch nicht darauf aufmerksam gemacht.
Bei den Felgen wollte er die ABE sehen und war etwas skeptisch aber da die auch für den Golf R freigegeben sind, war das dann auch kein Problem.
Ich frage mich nur was bei einem Versicherungsschaden schwerer wiegt? Eine nicht angegebene Leistungssteigerung die letzendlich doch nachgewiesen werden kann!
Oder ein Bauteil mit EWG das die Anforderungen des Serienbauteils erfüllt,aber Praktisch keinen Einfluss auf das Fahrverhalten hat.
Betreff: Re: Leistungssteigerung Golf Clubsport - Gepostet: 19.12.2016 - 08:06 Uhr -
was steht denn im APR Teilegutachten?
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Klausten
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Betreff: Re: Leistungssteigerung Golf Clubsport - Gepostet: 19.12.2016 - 08:23 Uhr -
Zitat geschrieben von Glory
Ich hab die APR Stage 1 eingetragen
HJS Downpipe und AGA waren bei der Abnahme verbaut,das hat den Prüfer aber nicht interesiert!
Mein Prüfer sagt genau das gleiche. EWG Downpipe. Passt mit Leistungssteigerung, hätte ja EWG.
Bzgl. Airbox ist das bei APR mit dabei. Steht die APR Airbox mit drin. Mein Prüfer trägt mir aber auch den Umbau mit R600 ein, bereits besprochen.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 19.12.2016 - 08:24 Uhr von Klausten.
Betreff: Re: Leistungssteigerung Golf Clubsport - Gepostet: 19.12.2016 - 10:44 Uhr -
die EWG sagt was anderes...sie gilt schlichtweg nur für ein serienmäßiges Fahrzeug.
zum jedem Fahrzeugtyp stehen die zulässigen MKB´s mit der jeweiligen Leistung aufgelistet....
"eure" Leistung passt nun nicht mehr zum MKB, damit ist die EWG ungültig.
was die Prüfer da eintragen, keine Ahnung.
Würde echt gerne mal das APR Gutachten sehen.....oder gibt APR das gar nicht raus und lässt nur "im Hause" eintragen
zum jedem Fahrzeugtyp stehen die zulässigen MKB´s mit der jeweiligen Leistung aufgelistet....
"eure" Leistung passt nun nicht mehr zum MKB, damit ist die EWG ungültig.
was die Prüfer da eintragen, keine Ahnung.
Würde echt gerne mal das APR Gutachten sehen.....oder gibt APR das gar nicht raus und lässt nur "im Hause" eintragen
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 19.12.2016 - 10:47 Uhr von AndiG.
Betreff: Re: Leistungssteigerung Golf Clubsport - Gepostet: 19.12.2016 - 11:07 Uhr -
Da steht dann;
In Verbindung mit......
In Verbindung mit......
Gruß Markus - Golf7GTI.com Moderator
Gti P mit DSG, R-Motor incl. upgraded Turbo (426 PS mögl.)+LLK, Mstg umcodiert +HGP Software, Ca.400PS, HGP Kupplung, GFB DVX T9659, APR Turboinlet, Neuspeed Ladedruckrohre, Autotech Benzinpumpen Kit+Pumpenstößel, DTH komp,KW Clubsport 2-Way, KW Stabis, SuperPro Koppelstangen und Fahrwerkslager, ATS GTR 9x18 , Stehbolzen, StopTech ST60 355er 2-teilig, GTE Unterboden, , ,
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Betreff: Re: Leistungssteigerung Golf Clubsport - Gepostet: 19.12.2016 - 11:09 Uhr -
Zitat geschrieben von AndiG
die EWG sagt was anderes...sie gilt schlichtweg nur für ein serienmäßiges Fahrzeug.
zum jedem Fahrzeugtyp stehen die zulässigen MKB´s mit der jeweiligen Leistung aufgelistet....
"eure" Leistung passt nun nicht mehr zum MKB, damit ist die EWG ungültig.
was die Prüfer da eintragen, keine Ahnung.
Würde echt gerne mal das APR Gutachten sehen.....oder gibt APR das gar nicht raus und lässt nur "im Hause" eintragen
Das Gutachten gibt APR sehr wohl raus. Liegt bei mir daheim in der Ablage für Stage 1.
Das darf man hier aber auch nicht hochladen.
Daher die Frage, was du denn genau wissen willst?
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