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Erlischt die Garantie durch Umcodierung



edi40 
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Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie  -  Gepostet: 04.07.2014 - 18:11 Uhr  -  
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann ist bei Deinem GTI die Garantie und die Gewährleistung auch komplett weg weil Du ja andere Räder drauf hast und ein Eibach Fahrwerk verbaut hast. Richtig?
MfG Martin

Ich bin hier im Forum nicht mehr tätig und daher auch als Moderator auch nicht mehr erreichbar.
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nemesis-design 
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Betreff: Autohaus schafft Codierung nicht...  -  Gepostet: 31.10.2015 - 11:11 Uhr  -  
mal wieder hi @ all,

hatte gerade meinen gti beim freundlichen zum winterräder montieren. -> STAHFELGE FTW! :D

und wollte gleichzeitig das er mir ein paar sachen codiert.

1. automatisches Ch / LH ----> hat er hinbekommen
2. CH / LH über NSW ----> NICHT hinbekommen
3. Reset vom Fernlichtassistenten verhindern ----> hat er hinbekommen
4. Schlusslicht als Bremslicht ----> hat er hinbekommen
5. Aktivierung Umfelgebeleuchtung bei angeklappten Spiegeln ----> NICHT hinbekommen
6. Aktivierung NSW zur Lichthupe ----> NICHT hinbekommen
7. Rückfahrlicht auf 100% ----> hat er hinbekommen

komisch das er die sachen die wirklich interessant sind nicht gebacken bekommen hat.

ich habe ihn sogar die anleitung von hier : http://www.stemei.de/pages/coding/vw-golf-7.php
ausgedruckt und mitgegeben.

er meint angeblich sei mein steuergerät zu neu und würde nicht mit der codierung nicht funktionieren.

desweiteren sagt er das die garantie vom steuergerät erloschen ist wegen der umcodierung.

abgeholt habe ich meinen gti am 02.10.2015 also modell 2016.

kann mit bitte jemand auskunft geben woran das liegt?

oder hat er recht und ich habe pech gehabt?

DANKE!
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electric 
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Betreff: Re: Autohaus schafft Codierung nicht...  -  Gepostet: 31.10.2015 - 14:53 Uhr  -  
Zitat geschrieben von nemesis-design

komisch das er die sachen die wirklich interessant sind nicht gebacken bekommen hat.
....

kann mit bitte jemand auskunft geben woran das liegt?

Volkswagen Partner nutzen kein VCDS, sondern einen über VW vertriebenen
VAS-Tester. Da ist manches anders, vermutlich geht damit auch einiges gar
nicht. Man kann es auf jeden Fall nicht mit der Hobby-Codiererei per VCDS
vergleichen. Wieso sollte ein von VW entwickeltes Gerät solche Dinge unter-
stützen, die VW gar nicht will?


Zitat geschrieben von nemesis-design

desweiteren sagt er das die garantie vom steuergerät erloschen ist wegen der umcodierung.

Das dürfte sich doch wohl von selbst verstehen, oder nicht? :floet:

Mich wundert aber vor allem, dass er überhaupt etwas gemacht hat. =)
Insbesondere Lichthupe über NSW und Rücklicht auf volle Leuchtstärke
sind ganz klar illegal.

Warum kann man das eigentlich nicht im allgemeinen VCDS-Thread fragen?
Grüße, Mike

Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig

FAQ zum GTI Clubsport
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 31.10.2015 - 14:54 Uhr von electric.
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SolidBear 
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Betreff: Re: Autohaus schafft Codierung nicht...  -  Gepostet: 31.10.2015 - 15:36 Uhr  -  
Zitat geschrieben von electric

Insbesondere Lichthupe über NSW ... ganz klar illegal.

Das das illegal ist kann ich nicht finden. Was ich gefunden habe bei der DEKRA

Zitat
Nebelscheinwerfer (Fundstelle: ECE-R48; StVZO § 52)
Vorhandensein: zulässig
Anzahl: zwei
Farbe: weiß oder hellgelb
in der Breite: keine besondere Vorschrift
in der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm.
Elektr. Schaltung: mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Breite entfernt ist

Und Lichthupe wird definiert als kurzen aufblenden des Fernlichtes. Wenn Fernlicht und Nebelscheinwerfer zusammen erlaubt ist, sehe ich erstmal kein Problem. Ich finde nirgends einen Passus das Lichthupe mit NSW nicht zulässig ist.
GTI verkauft!
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nemesis-design 
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Betreff: Re: Autohaus schafft Codierung nicht...  -  Gepostet: 31.10.2015 - 16:07 Uhr  -  
zulässig hin oder her, darum ging es mir primär nicht.

ich bin aber trotzdem dankbar über die information, dass die werkstatt es dann doch nicht hinbekommen kann wenn nicht alles freigegeben ist,

ich werde mir somit einen vcds user in meiner nähe suchen und dann sollte das doch klappen.

vielen dank!
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electric 
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Betreff: Re: Autohaus schafft Codierung nicht...  -  Gepostet: 31.10.2015 - 16:21 Uhr  -  
Zitat geschrieben von SolidBear

Und Lichthupe wird definiert als kurzen aufblenden des Fernlichtes. Wenn Fernlicht und Nebelscheinwerfer zusammen erlaubt ist, sehe ich erstmal kein Problem. Ich finde nirgends einen Passus das Lichthupe mit NSW nicht zulässig ist.

Nur weil es bei der Dekra nicht steht, heißt es ja noch lange nicht, dass
es nicht doch nicht erlaubt ist. Und wer definiert denn bitte Lichthupe
als Fernlicht? Die Tatsache, dass dieselbe lichtechnische Einrichtung für
beides benutzt wird, heißt noch lange nicht, dass Fernlicht und Lichthupe
im rechtlichen Sinne dasselbe wären. Das sind sie nämlich sicherlich nicht.

Die Diskussion darum führt uns aber nicht weiter. ;-)

Ja, sich jemanden mit VCDS suchen oder noch besser sich VCDS selbst zu-
legen ist der beste Weg. Ich würde mit Wünschen nach solchen von VW
nicht freigegebenen Dingen sowieso niemals zu VW gehen, schon damit
mir da niemand quer kommt, wenn es um Gewährleistungssachen geht.
Grüße, Mike

Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig

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AndiG 
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Betreff: Re: Autohaus schafft Codierung nicht...  -  Gepostet: 31.10.2015 - 17:19 Uhr  -  
wenn mir jemand entgegen käme und als "Warnsignal" mit den Nebelscheinwerfern, "lichthupt", würde ich nicht reagieren...
...sehe also in der Codierung überhaupt keinen Sinn?!??!
2015er GTI Performance von Juni 2015 - Sommer 2017
Nachfolger: 2017er Audi S3 Sportback S tronic
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nemesis-design 
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Betreff: Re: Autohaus schafft Codierung nicht...  -  Gepostet: 31.10.2015 - 17:42 Uhr  -  
ist nicht normal wie viele hier ihren senf dazu geben der NICHTS mit der frage zu tun hat!!!!


bitte schnell schließen!
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 31.10.2015 - 17:43 Uhr von nemesis-design.
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djduese 
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Betreff: Re: Autohaus schafft Codierung nicht...  -  Gepostet: 31.10.2015 - 18:13 Uhr  -  
Alle von dir gewünschten Codierungen wären auch am MJ16 möglich. Aber mit dem VW-Tester kann man nicht jeden einzelnen Bit bearbeiten aufgrund der nicht vorhandenen Freigabe von VW. Rückfahrlicht auf 100 % ist legal. Ich denke dass ist bei VW zur Schonung der Glühbirnen etwas gedimmt. Lichthupe über NSW ist allerdings nicht legal, da die NSW keine Freigabe als Fernlicht. Und Lichthupe ist ein kurzes Aufleuchten des Fernlichtes.
Erlöschen der Garantie ist Schwachsinn. Wurde schon oft genug diskutiert. Suche dir einen erfahrenen VCDS oder VCP in deiner Nähe, der kann dir das alles codieren
VCP & VCDS in Essen
Fehler auslesen, Codierung & VIM-Freischaltung
Übersicht der Codierungen
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electric 
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Betreff: Re: Autohaus schafft Codierung nicht...  -  Gepostet: 31.10.2015 - 19:06 Uhr  -  
Zitat geschrieben von nemesis-design

ist nicht normal wie viele hier ihren senf dazu geben der NICHTS mit der frage zu tun hat!!!!

bitte schnell schließen!

Doch, ist normal. :floet:

Aber ist es auch normal, gleich dermaßen beleidigt zu reagieren, nur weil
sich andere Leute erlauben, etwas zum Thema zu schreiben, dass du nicht
hören wolltest? Es gehört ja durchaus zum Thema.
Einen Thread zu eröffnen gibt einem ja noch lange nicht das Recht selbigen
zu zensieren. Manche scheinen das immer mal wieder so zu verstehen. ;-)


Zitat geschrieben von djduese

Erlöschen der Garantie ist Schwachsinn. Wurde schon oft genug diskutiert.

Anscheinend nicht oft genug. :lol:

Wieso ist das "Schwachsinn"? Es mag in der Praxis meist nicht auffallen, und
was keiner weiß, das stört auch niemanden. Grundsätzlich kann aber jede von
VW nicht abgesegnete Änderung durchaus die Gewährleistung beeinträchtigen.
Damit wir klar sehen: Ich spreche von betroffenen Baugruppen wie beteiligten
Steuergeräten und ggf. konkret auch den LED-Rückleuchten. Mit der Bremse
oder klappernden Fahrwerken hat es natürlich nichts zu tun.
Da ist es auch egal wie das ggf. ein Gericht sehen wird. Man hat erst mal ein
Problem, wenn es dem Unfähigen dann doch mal auffällt und er sich daran
stört, oder wenn das Auto am Tester hängt und VW online ausliest.
Grüße, Mike

Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig

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