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Auspuff zu laut trotz EG Genehmigung
Betreff: Auspuff zu laut trotz EG-Genehmigung - Gepostet: 03.11.2015 - 15:24 Uhr -
Zitat geschrieben von edi40
Zitat geschrieben von electric
[...]Darum wird eben etwas geschummelt - [...]
... was aber nicht dem Käufer angelastet werden kann.
Das hatten wir doch auf der vorletzten Seite nun wirklich mehr
als hinreichend geklärt.
Doch, Fahrzeughalter und Fahrer kann und werden die Polizei
und das zust. Amt das "anlasten", wenn sie ein Überschreiten
der Lautstärke festellen sollten. Du kannst dich dann deinerseits
gerne an den Auspuffbauer wenden, aber trotzdem hast du den
Ärger an der Backe.
Grüße, Mike
Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig
FAQ zum GTI Clubsport
Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig
FAQ zum GTI Clubsport
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 03.11.2015 - 17:02 Uhr von electric.
Betreff: Re: Auspuff zu laut trotz EG Genehmigung - Gepostet: 03.11.2015 - 16:38 Uhr -
Genauso ist es.
Und sollte das kba die be der entsprechenden fz von vw entziehen und fährst trotzdem mit dem fz, bekommst du u.U. auch Probleme. Das mal am Rande.
Und sollte das kba die be der entsprechenden fz von vw entziehen und fährst trotzdem mit dem fz, bekommst du u.U. auch Probleme. Das mal am Rande.
Betreff: Re: Auspuff zu laut trotz EG Genehmigung - Gepostet: 03.11.2015 - 17:01 Uhr -
Zitat geschrieben von electric
Zitat geschrieben von edi40
Zitat geschrieben von electric
[...]Darum wird eben etwas geschummelt - [...]
... was aber nicht dem Käufer angelastet werden kann.
Das hatten wir doch auf der vorletzten Seite nun wirklich mehr
als hinreichend geklärt. [...]
Gut gebrüllt, Löwe
Junge Junge, manche haben's aber auch wichtig ...
MfG Martin
Ich bin hier im Forum nicht mehr tätig und daher auch als Moderator auch nicht mehr erreichbar.
Ich bin hier im Forum nicht mehr tätig und daher auch als Moderator auch nicht mehr erreichbar.
Betreff: Re: Auspuff zu laut trotz EG Genehmigung - Gepostet: 03.11.2015 - 17:21 Uhr -
Kein Argument mehr, und dann persönlich werden? Das spricht für sich.
Laste es nicht anderen an, wenn du stur das ignorierst, was wir auf den
vergangenen Seiten gemeinsam erarbeitet haben.
Laste es nicht anderen an, wenn du stur das ignorierst, was wir auf den
vergangenen Seiten gemeinsam erarbeitet haben.
Grüße, Mike
Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig
FAQ zum GTI Clubsport
Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig
FAQ zum GTI Clubsport
Betreff: Re: Auspuff zu laut trotz EG Genehmigung - Gepostet: 03.11.2015 - 18:17 Uhr -
Zitat geschrieben von borstyhl
Genauso ist es.
Und sollte das kba die be der entsprechenden fz von vw entziehen und fährst trotzdem mit dem fz, bekommst du u.U. auch Probleme. Das mal am Rande.
Das ist richtig. Aber da muss schon einiges schieflaufen, dass das KBA eine ABE bzw. EG Genehmigung zurückzieht. Und dann kann der werte Käufer immer noch sagen, dass das Produkt damals mit einer gültigen Genehmigung erworben wurde. Und da muss ich mich als Kunde schon drauf verlassen können, zumal ich keine Möglichkeit habe die Richtigkeit der gemachten Angaben zu überprüfen. Wenn hinterher rauskommt, dass die Bedingungen, die zur Erstellung dieser Genehmigung geführt haben, nicht korrekt waren so kann ich den entstandenen Schaden auf dem Rechtswege geltend machen.
Selbstverständlich bin ich als Autofahrer zunächst der Gelackmeierte, da ich ja mit dieser Krawalltüte rumfahre. Aber ich bin nicht wehrlos.
@Mike: PN
MfG Martin
Ich bin hier im Forum nicht mehr tätig und daher auch als Moderator auch nicht mehr erreichbar.
Ich bin hier im Forum nicht mehr tätig und daher auch als Moderator auch nicht mehr erreichbar.
Betreff: Re: Auspuff zu laut trotz EG Genehmigung - Gepostet: 03.11.2015 - 18:29 Uhr -
Aber ging es anfangs nicht genau darum?
Dann wäre das ja geklärt.
Es hat aber auch, soweit ich das gelesen habe, keiner behauptet, dass man wehrlos ist. Der Rechtsweg steht einem doch immer offen.
Dann wäre das ja geklärt.
Es hat aber auch, soweit ich das gelesen habe, keiner behauptet, dass man wehrlos ist. Der Rechtsweg steht einem doch immer offen.
Betreff: Re: Auspuff zu laut trotz EG Genehmigung - Gepostet: 03.11.2015 - 18:51 Uhr -
Ich verstehe die Diskussion nicht.
Als Halter und Fahrzeugführer hat man sich vor Fahrtbeginn um den ordnungsgemäßen Zustands des KFZ zu informieren.
Wird der Auspuff mit der Zeit lauter, lauter als erlaubt (dB steht im Schein ) muss man sich als Halter darum kümmern.
Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Als Halter und Fahrzeugführer hat man sich vor Fahrtbeginn um den ordnungsgemäßen Zustands des KFZ zu informieren.
Wird der Auspuff mit der Zeit lauter, lauter als erlaubt (dB steht im Schein ) muss man sich als Halter darum kümmern.
Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Betreff: Re: Auspuff zu laut trotz EG Genehmigung - Gepostet: 03.11.2015 - 18:55 Uhr -
Nun ja, der TE hatte diese Frage und ich denke, die wurde beantwortet.
Warum soll man über sowas nicht diskutieren?
Warum soll man über sowas nicht diskutieren?
Betreff: Re: Auspuff zu laut trotz EG Genehmigung - Gepostet: 03.11.2015 - 19:00 Uhr -
Ist der Auspuff defekt, d.h. ohne willentliche Änderung verschlissen oder durchgerostet, kostet das nach altem (bis 30.4.2014) und neuem (ab 1.5.2014) Recht gemäß Nr. 219 des Bußgeldkatalogs 20 € und keine Punkte.
Also wenn die Rennleitung meint zu laut, dann Mängelschein und evtl. 20€ für die Staatskasse.
Also wenn die Rennleitung meint zu laut, dann Mängelschein und evtl. 20€ für die Staatskasse.
GTI verkauft!
Betreff: Re: Auspuff zu laut trotz EG Genehmigung - Gepostet: 03.11.2015 - 19:03 Uhr -
Das ist so nicht komplett. Wie ich bereits schonmal angemerkt habe, kann eine Stilleguung des Fz. erfolgen, bzw. die Weiterfahrt untersagt werden, bis das Fz. wieder der StVZO entspricht.
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
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