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Golf GTI Clubsport
GT Ingo
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Betreff: Re: VW GTI Clubsport - Gepostet: 02.02.2016 - 16:15 Uhr -
mal wieder was zum CS
gibt es eine logische Erklärung für die Verbrauchsangaben vom CS ?
Der CS mit DSG ist trotz 100kg Mindergewicht exakt wie der R mit DSG angegben
Kraftstoffverbrauch innerorts 8,5 l/100km
Kraftstoffverbrauch außerorts 5,9 l/100km
Kraftstoffverbrauch kombiniert 6,9 l/100km
CO₂-Emission kombiniert 159 g/km
gibt es eine logische Erklärung für die Verbrauchsangaben vom CS ?
Der CS mit DSG ist trotz 100kg Mindergewicht exakt wie der R mit DSG angegben
Kraftstoffverbrauch innerorts 8,5 l/100km
Kraftstoffverbrauch außerorts 5,9 l/100km
Kraftstoffverbrauch kombiniert 6,9 l/100km
CO₂-Emission kombiniert 159 g/km
GTI TCR pure grey / schwarz, Felgen Reifnitz und Pretoria
Betreff: Re: VW GTI Clubsport - Gepostet: 02.02.2016 - 17:05 Uhr -
Innerorts gibt es aber schon Differenzen:
Clubsport: innerorts 8,6 – 8,5 / außerorts 6,0 - 5,9 / kombiniert 7,0 - 6,9
Golf R: innerorts 9,4 - 8,5 / außerorts 5,9 / kombiniert 7,1 - 6,9
Wobei man natürlich nicht außer acht lassen darf, dass der CS bislang
nur mit DSG zu haben (und darum auch nur mit DSG angegeben) ist.
Trotzdem ist der Unterschied natürlich auffällig klein bzw. außerorts
auffällig nicht vorhanden.
Erklärungsversuche?
- die Übersetzungen sind mit DSG praktisch gleich, der Motor sowieso
- Luftwiderstand könnte beim CS minimal höher sein
- die Werte für den R wurden vor der Abgaskrise ermittelt, die für den CS danach
- wie immer bei NEFZ: diese Zahlen bilden nicht ganz die Wirklichkeit ab**
Ich behaupte, im Alltag ist man mit dem Clubsport eine Spur sparsamer
unterwegs als mit einem R, in etwa so, wie es auch der Stadtverbrauch
widerspiegelt. Luftwiderstände sind dort egal, aber Mehrgewicht und
erhöhte Reibung spielen durchaus eine Rolle.
** schon gar nicht für Modelle mit Handschaltgetriebe
Clubsport: innerorts 8,6 – 8,5 / außerorts 6,0 - 5,9 / kombiniert 7,0 - 6,9
Golf R: innerorts 9,4 - 8,5 / außerorts 5,9 / kombiniert 7,1 - 6,9
Wobei man natürlich nicht außer acht lassen darf, dass der CS bislang
nur mit DSG zu haben (und darum auch nur mit DSG angegeben) ist.
Trotzdem ist der Unterschied natürlich auffällig klein bzw. außerorts
auffällig nicht vorhanden.
Erklärungsversuche?
- die Übersetzungen sind mit DSG praktisch gleich, der Motor sowieso
- Luftwiderstand könnte beim CS minimal höher sein
- die Werte für den R wurden vor der Abgaskrise ermittelt, die für den CS danach
- wie immer bei NEFZ: diese Zahlen bilden nicht ganz die Wirklichkeit ab**
Ich behaupte, im Alltag ist man mit dem Clubsport eine Spur sparsamer
unterwegs als mit einem R, in etwa so, wie es auch der Stadtverbrauch
widerspiegelt. Luftwiderstände sind dort egal, aber Mehrgewicht und
erhöhte Reibung spielen durchaus eine Rolle.
** schon gar nicht für Modelle mit Handschaltgetriebe
Grüße, Mike
Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig
FAQ zum GTI Clubsport
Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig
FAQ zum GTI Clubsport
Betreff: Re: VW GTI Clubsport - Gepostet: 02.02.2016 - 17:40 Uhr -
hat denn immer noch keiner der hier anwesenden Spezialisten einen Termin gehört, wann:
- der Handschalter kommt?
- es andere Farben gibt?
würde gerne bestellen
LG Jörg
- der Handschalter kommt?
- es andere Farben gibt?
würde gerne bestellen
LG Jörg
Clubsport bestellt 24.02. Termine: KW 24, KW 29, KW 36 25.9.16 12 Uhr
Ausstattung:
Silber Met. mit schwarzem Dach, 2-türig, HS, Panoramadach, Schalensitze, 18 Zoll Belvedere, Dynaudio, Rückfahrkamera, Active Lighting System, Verkehrszeichenerkennung, Climatronic, Diebstahlwarnanlage "Plus", Winterpaket, Navigationssystem "Discover Pro", Tempomat, Scheiben 90 %, Telefonschnittstelle "Business", Frontscheibe beheizbar, Reserverad, Bordwerkzeug und Wagenheber, Raucherausführung,
Ausstattung:
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 02.02.2016 - 17:41 Uhr von Joe466.
Betreff: Re: VW GTI Clubsport - Gepostet: 02.02.2016 - 17:42 Uhr -
Zitat geschrieben von Steuermann
Zitat geschrieben von DschiTieEi
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ein WA den Preisvorteil nicht zu 100% mitnehmen kann.
Das kommt darauf an....wenn der Mitarbeiter einen anderen, wo auch immer in D ansässigen Händler o.ä. findet, der den gleichen Preis macht, kann er den Vorteil zu 100% steuerfrei kassieren
Anders formuliert heißt das:
"Das kommt darauf an....wenn der Mitarbeiter einen anderen, wo auch immer in D ansässigen Händler o.ä. findet, der ihm 22,5% (!!!) Rabatt gewährt, kann er den Vorteil zu 100% steuerfrei kassieren"
Schon klar, um die Berufsehre zur retten, muss man sich auch mal um Kopf
und Kragen argumentieren!
Thema Verbrauch:
Die technischen Daten des GTI CS sind, wie schon öfter hier diskutiert,
generell nicht ganz nachvollziehbar, auch im Vergleich zum Cupra 265:
kombiniert: 6,5 l/100 km
innerorts: 8,3 l/100 km
außerorts: 5,4 l/100 km
CO2 Emission: 149 g/km
0-100km/h: 5.8s
Beide haben denselben Motor, dasselbe Getriebe und dieselbe Serienbe-
reifeung. Irgendwie scheint der GTI schlechter zu "rollen"...
Gruß Flo
GTI CS DSG Belvedere 2016
GTI CS DSG Belvedere 2016
Betreff: Re: VW GTI Clubsport - Gepostet: 02.02.2016 - 17:49 Uhr -
Zitat geschrieben von DschiTieEi
Die technischen Daten des GTI CS sind, wie schon öfter hier diskutiert,
generell nicht ganz nachvollziehbar, auch im Vergleich zum Cupra 265:
Ja, es ist und bleibt "seltsam". Darum:
Zitat geschrieben von electric
- die Werte für den R wurden vor der Abgaskrise ermittelt, die für den CS danach
Und ich ergänze: Auch die Angaben für den Cupra wurden lange vor
dem Abgasdebakel ermittelt. Und da geht es ja nicht nur um Stickoxide,
sondern auch um zweifelhafte Verbrauchs- und CO2-Werte.
Ich möchte auch daran erinnern, dass ich hier schon mal Testverbräuche
aus der Autozeitung verlinkt hatte. Da lag der Cupra 265 nur 0,1 l über
dem im selben Vergleichstest angetretenen GTI Performance. Das wird
die Realität wesentlich besser abbilden als der NEFZ, auch und gerade
was die Differenz zwischen GTI PP und Cupra/CS betrifft. Es tut sich in
der Praxis nicht viel, darauf wette ich.
Grüße, Mike
Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig
FAQ zum GTI Clubsport
Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig
FAQ zum GTI Clubsport
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 02.02.2016 - 17:55 Uhr von electric.
Betreff: Re: VW GTI Clubsport - Gepostet: 02.02.2016 - 17:59 Uhr -
Wie mir scheint, hast Du BFH zur Frage § 8 Abs. 2 EStG vs. § 8 Abs. 3 EStG bei Personalrabatten letztes Jahr (hmm, könnte auch schon 2014 gewesen sein...) nicht richtig verfolgt?
Geklagt hatte ein Mitarbeiter von Sony (meine ich zumindest). Er hatte einen TV von seinem Arbeitgeber gekauft und das FA wollte einen gV nach § 8 Abs. 3 EStG versteuern (weil das ja schließlich die Standardvorschrift für Personalrabatte ist). Der Mitarbeiter konnte jedoch belegen, dass der TV im Internet billiger zu kaufen gewesen wäre. FA lehnte diesen Nachweis ab, da es sich um die Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG handelt. Also sollte der BFH die Frage klären, ob bei Personalrabatten ein Wahlrecht besteht.
Ergebnis:
Entweder Bewertung der Vorteile nach § 8 Abs. 3 EStG mit 1.080 Euro Freibetrag.
oder
Nachweis eines geringeren Marktpreises iSv § 8 Abs. 2 EStG ohne 1.080 EUR Freibetrag.
Anders formuliert heißt das:
"Das kommt darauf an....wenn der Mitarbeiter einen anderen, wo auch immer in D ansässigen Händler o.ä. findet, der ihm 22,5% (!!!) Rabatt gewährt, kann er den Vorteil zu 100% steuerfrei kassieren"
Schon klar, um die Berufsehre zur retten, muss man sich auch mal um Kopf
und Kragen argumentieren!
Klar kann er! Wo hat er den noch von seinem Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil erhalten? Er hätte auch bei demjenigen kaufen können, der ihm 22,5% gibt. Was für steuerliche Folgen hätte dies gehabt? Gar keine! Warum hat er es dann nicht getan fragst Du/Ihr? Zum Beispiel weil der Arbeitgeber "es erwartet".
Zum Schluß sei mir gestattet, nach Deinem beruflichen Hintergrund zu dieser Thematik zu fragen?
Geklagt hatte ein Mitarbeiter von Sony (meine ich zumindest). Er hatte einen TV von seinem Arbeitgeber gekauft und das FA wollte einen gV nach § 8 Abs. 3 EStG versteuern (weil das ja schließlich die Standardvorschrift für Personalrabatte ist). Der Mitarbeiter konnte jedoch belegen, dass der TV im Internet billiger zu kaufen gewesen wäre. FA lehnte diesen Nachweis ab, da es sich um die Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG handelt. Also sollte der BFH die Frage klären, ob bei Personalrabatten ein Wahlrecht besteht.
Ergebnis:
Entweder Bewertung der Vorteile nach § 8 Abs. 3 EStG mit 1.080 Euro Freibetrag.
oder
Nachweis eines geringeren Marktpreises iSv § 8 Abs. 2 EStG ohne 1.080 EUR Freibetrag.
Zitat geschrieben von DschiTieEi
Anders formuliert heißt das:
"Das kommt darauf an....wenn der Mitarbeiter einen anderen, wo auch immer in D ansässigen Händler o.ä. findet, der ihm 22,5% (!!!) Rabatt gewährt, kann er den Vorteil zu 100% steuerfrei kassieren"
Schon klar, um die Berufsehre zur retten, muss man sich auch mal um Kopf
und Kragen argumentieren!
Klar kann er! Wo hat er den noch von seinem Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil erhalten? Er hätte auch bei demjenigen kaufen können, der ihm 22,5% gibt. Was für steuerliche Folgen hätte dies gehabt? Gar keine! Warum hat er es dann nicht getan fragst Du/Ihr? Zum Beispiel weil der Arbeitgeber "es erwartet".
Zum Schluß sei mir gestattet, nach Deinem beruflichen Hintergrund zu dieser Thematik zu fragen?
Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 02.02.2016 - 18:09 Uhr von Steuermann.
Betreff: Re: VW GTI Clubsport - Gepostet: 02.02.2016 - 18:24 Uhr -
Zitat geschrieben von Steuermann
Wie mir scheint, hast Du BFH zur Frage § 8 Abs. 2 EStG vs. § 8 Abs. 3 EStG bei Personalrabatten letztes Jahr (hmm, könnte auch schon 2014 gewesen sein...) nicht richtig verfolgt?
Du willst mich jetzt veräppeln, oder? Nur weil du, wie dein Name suggeriert,
mglw. Steuerberatergehilfe bist, und mit der Materie etwas vertrauter, willst
du mich jetzt ernsthaft fragen, ob ich die Rechtsprechung zu Steuerfragen
intensiv verfolge? Soll mich das jetzt beeindrucken?
Ich stelle fest:
Eine Erklärung, wie das FA das bewerkstelligt, bleibst du weiterhin schuldig.
Entweder du kannst nicht oder du willst nicht.
Grüße, Mike
Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig
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Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
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Betreff: Re: VW GTI Clubsport - Gepostet: 02.02.2016 - 18:40 Uhr -
Zitat geschrieben von electric
Du willst mich jetzt veräppeln, oder? Nur weil du, wie dein Name suggeriert,
mglw. Steuerberatergehilfe bist, und mit der Materie etwas vertrauter, willst
du mich jetzt ernsthaft fragen, ob ich die Rechtsprechung zu Steuerfragen
intensiv verfolge? Soll mich das jetzt beeindrucken?
Mir scheint, Du beziehst Äußerungen gerne auf Dich...warum nur? Habe ich Dich angesprochen? Nein. Habe ich auf einen Deiner Beiträge geantwortet bzw. ihn zitiert? Nein.
Warum sollte ich "gerade Dich" veräppeln wollen? Warum sollte ich Dich beeindrucken wollen? So sehr stehst DU bei mir wirklich nicht im Interesse.
Hmm, ok, verstehe jetzt...weil Du vor mir als letzter geantwortet hattest. Da stand nix zu dem Thema in Deinem Post...aber in dem letzten vor Dir...
Außerdem: Was hat das bitte mit beeindrucken zu tun? Ihr könnt es glauben, oder eben nicht...
Zitat geschrieben von electric
Ich stelle fest:
Eine Erklärung, wie das FA das bewerkstelligt, bleibst du weiterhin schuldig.
Entweder du kannst nicht oder du willst nicht.
Die Antwort kannst Dir doch vielleicht auch mal selber herleiten. Bist doch sonst auch nicht auf den Kopf gefallen. Im Übrigen steht sie oben, wenn man zwischen den Zeilen liest...
Wie hat das FA im Fall des TV-Typen davon erfahren? Von ihm selber, weil er selber ein Interesse daran hatte, einen geringeren Preis nachzuweisen.
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 02.02.2016 - 18:44 Uhr von Steuermann.
GT Ingo
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Betreff: Re: VW GTI Clubsport - Gepostet: 02.02.2016 - 18:49 Uhr -
besteht die Möglichkeit die Diskussion in einem anderen Thread fortzuführen ? Hier geht es um den CS und nicht um Steuerfragen !
GTI TCR pure grey / schwarz, Felgen Reifnitz und Pretoria
Betreff: Re: VW GTI Clubsport - Gepostet: 02.02.2016 - 18:53 Uhr -
Zitat geschrieben von GT Ingo
besteht die Möglichkeit die Diskussion in einem anderen Thread fortzuführen ? Hier geht es um den CS und nicht um Steuerfragen !
Clubsport bestellt 24.02. Termine: KW 24, KW 29, KW 36 25.9.16 12 Uhr
Ausstattung:
Silber Met. mit schwarzem Dach, 2-türig, HS, Panoramadach, Schalensitze, 18 Zoll Belvedere, Dynaudio, Rückfahrkamera, Active Lighting System, Verkehrszeichenerkennung, Climatronic, Diebstahlwarnanlage "Plus", Winterpaket, Navigationssystem "Discover Pro", Tempomat, Scheiben 90 %, Telefonschnittstelle "Business", Frontscheibe beheizbar, Reserverad, Bordwerkzeug und Wagenheber, Raucherausführung,
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