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News vom 21.04.2017 VW, Rückgaberecht durch Widerruf wegen Fehler?



Multisaft 
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Betreff: News vom 21.04.2017 VW, Rückgaberecht durch Widerruf wegen Fehler?  -  Gepostet: 21.04.2017 - 21:41 Uhr  -  
Scheinbar kann man soweit betroffen, vom Finanzierungsvertrag zurück treten? Da es sich hierbei um recht viel info handelt hier der Link zur Originalmeldung.


Das wäre natürlich der Knaller schlechthin wenn man entsprechend ohne Nutzungsabgabe widerrufen könnte... Wie seht ihr das?




https://www.test.de/VW-Skoda-S...7-5172684/
Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 21.04.2017 - 21:45 Uhr von Multisaft.
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Speed 
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Betreff: Re: News vom 21.04.2017 VW, Rückgaberecht durch Widerruf wegen Fehler?  -  Gepostet: 21.04.2017 - 22:57 Uhr  -  
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es ein Formfehler im Vertrag. Dieser führt jedoch zu keiner finanziellen Schädigung des Kreditnehmer. Also warum den Vertrag widerrufen? Nur um sehr günstig ein Auto eine Zeit lang benutzt zu haben?
Wie wird die Bank reagieren, wenn das nächste Auto finanziert werden soll?
Ich weiß nicht, was ich davon halten soll.
Gruß Markus - Golf7GTI.com Moderator

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HsnKsmky 
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Betreff: Re: News vom 21.04.2017 VW, Rückgaberecht durch Widerruf wegen Fehler?  -  Gepostet: 22.04.2017 - 02:46 Uhr  -  
Ich kann mir kaum vorstellen, dass man damit durchkommt.
Bin schon am grübeln... GTI zurückgeben und dann den R bestellen?! :D
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SolidBear 
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Betreff: Re: News vom 21.04.2017 VW, Rückgaberecht durch Widerruf wegen Fehler?  -  Gepostet: 22.04.2017 - 10:24 Uhr  -  
Abwarten bis ein Gericht drüber entschieden hat und ob es dann allgemein gültig ist und nicht als Einzelfall gilt und dann jeder einzelne klagen muss. In dem Bericht wird unter anderem von einer Wahrscheinlichkeit und von "nach Ansicht der Rechtsanwälte" gesprochen.
GTI verkauft!
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CSClubsport 
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Betreff: Re: News vom 21.04.2017 VW, Rückgaberecht durch Widerruf wegen Fehler?  -  Gepostet: 22.04.2017 - 10:40 Uhr  -  
vielleicht nicht zurückgeben aber evtl eine Entschädigung!
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SolidBear 
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Betreff: Re: News vom 21.04.2017 VW, Rückgaberecht durch Widerruf wegen Fehler?  -  Gepostet: 22.04.2017 - 13:44 Uhr  -  
Was willst du denn entschädigen?
GTI verkauft!
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Speed 
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Betreff: Re: News vom 21.04.2017 VW, Rückgaberecht durch Widerruf wegen Fehler?  -  Gepostet: 22.04.2017 - 14:04 Uhr  -  
Das frage ich mich auch. Dir ist doch kein Schaden entstanden!
Gruß Markus - Golf7GTI.com Moderator

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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 22.04.2017 - 14:04 Uhr von Speed.
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RSSpeed 
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Betreff: Re: News vom 21.04.2017 VW, Rückgaberecht durch Widerruf wegen Fehler?  -  Gepostet: 22.04.2017 - 15:47 Uhr  -  
Menschen die ohne eigenen Schaden, bei hoffentlich vollem Verstand, Verträge abschließen und dann -was auch sonst- zum maximalen eigenen Vorteil eine "neue" Rechtslage zum Nachteil Ihres Vertragspartners auslegen, sind mir zuwider. :nogo: :kotz:
GTI CS / Oryx mit schwarzem Dach / DSG / 4-Türer / DCC / Discover Pro / Climatronic / Belvedere mit Michelin PSS / Sparco Assetto Gara 8x18 mit Continental TS850P / Schalensitze / Dynaudio / Fahrerassistenz-Paket / Scheiben 90% / Winterpaket / Verkehrszeichenerkennung / Außenspiegel elektrisch ...
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Kajaker 
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Betreff: Re: News vom 21.04.2017 VW, Rückgaberecht durch Widerruf wegen Fehler?  -  Gepostet: 22.04.2017 - 16:27 Uhr  -  
Schon mal darüber nachgedacht, dass der Händler dann das Problem mit dem zurückgegebenen Auto hat? Er ist ja der Vertragspartner. Ich finde es abartig auf Kosten von anderen seinen persönlichen Vorteil zu ziehen. :nogo: :sick:
Viele Grüße
Niels
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ex GTI VII DSG, tornadorot mit viel Spielzeug :-) - VCDS Codierungen in Hannover und Umgebung.
Hat mich wegen Injektorschaden verlassen. :-(
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Multisaft 
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Betreff: Re: News vom 21.04.2017 VW, Rückgaberecht durch Widerruf wegen Fehler?  -  Gepostet: 23.04.2017 - 02:40 Uhr  -  
@Kajaker
Gehen wir mal davon aus du hättest so ein "dieselgate" Fahrzeug. ich kann hier dann keinen persönlichen Vorteil mehr erkennen. Im Gegenteil. Hier sehe ich mich dann tatsächlich als der geschädigte.
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