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TÜV KÜS GTÜ DEKRA Tuning Abnahmen und Eintragungen
Keron
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen - Gepostet: 10.08.2018 - 17:00 Uhr -
Nein
FTS Stage 4 ~400PS/570NM, KW DDC Plug & Play, Sachs Kupplung, HG LLK, AGA ab Turbo DTH ReaperV2, TTRS DP Halter, VWR R600 Intake+Inlet, Kolbenkraft Outlet+Druckrohre, 034 Motorlager, R Turbo Lader IS38, GFB DV+, S3 Schaltweg Verkürzung, MFA XP https://www.instagram.com/keronify/
Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen - Gepostet: 10.08.2018 - 17:13 Uhr -
Streng genommen ja weil die Eintragung lautet ungefähr „ mit geänderten Fahrwerksfeder v/h Kennzeichnung .....“
Bei Rädern oder Spurverbreiterungen steht immer ww wie wahlweise oder auch genehmigt dabei.
Laut Schein darfst du nur die Tieferlegungsfedern fahren weil es dahingehend geändert wurde.
Oder du musst es vom TÜV wieder austragen lassen. Von daher ist es manchmal besser die Technischen Änderungen nicht in den Schein zu übernehmen wenn es nicht gefordert wird. Dann nimmt man das Gutachten aus dem Handschuhfach und der Schein ist jungfräulich und keiner merkt was von der ehemaligen Veränderung.
Sinnvoll bei Leasing oder wenn man das Auto als orginal Zustand verkaufen will.
Aber zwecks Polizeikontrolle oder TÜV Abnahme juckt das keinen das da eine Tieferlegung eingetragen ist.
Bei Rädern oder Spurverbreiterungen steht immer ww wie wahlweise oder auch genehmigt dabei.
Laut Schein darfst du nur die Tieferlegungsfedern fahren weil es dahingehend geändert wurde.
Oder du musst es vom TÜV wieder austragen lassen. Von daher ist es manchmal besser die Technischen Änderungen nicht in den Schein zu übernehmen wenn es nicht gefordert wird. Dann nimmt man das Gutachten aus dem Handschuhfach und der Schein ist jungfräulich und keiner merkt was von der ehemaligen Veränderung.
Sinnvoll bei Leasing oder wenn man das Auto als orginal Zustand verkaufen will.
Aber zwecks Polizeikontrolle oder TÜV Abnahme juckt das keinen das da eine Tieferlegung eingetragen ist.
Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen - Gepostet: 10.08.2018 - 17:41 Uhr -
Sollte das Fahrzeug verkauft werden mit den Änderungen, dann muss es im Schein eingetragen sein. Da reicht der Zettel vom TÜV nicht.
Aussage nicht von mir sondern von einem TÜV-Prüfer
Aussage nicht von mir sondern von einem TÜV-Prüfer
Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen - Gepostet: 10.08.2018 - 18:58 Uhr -
Warum Rückrüsten? Lohnt der Aufwand?
Gruß Markus - Golf7GTI.com Moderator
Gti P mit DSG, R-Motor incl. upgraded Turbo (426 PS mögl.)+LLK, Mstg umcodiert +HGP Software, Ca.400PS, HGP Kupplung, GFB DVX T9659, APR Turboinlet, Neuspeed Ladedruckrohre, Autotech Benzinpumpen Kit+Pumpenstößel, DTH komp,KW Clubsport 2-Way, KW Stabis, SuperPro Koppelstangen und Fahrwerkslager, ATS GTR 9x18 , Stehbolzen, StopTech ST60 355er 2-teilig, GTE Unterboden, , ,
Gti P mit DSG, R-Motor incl. upgraded Turbo (426 PS mögl.)+LLK, Mstg umcodiert +HGP Software, Ca.400PS, HGP Kupplung, GFB DVX T9659, APR Turboinlet, Neuspeed Ladedruckrohre, Autotech Benzinpumpen Kit+Pumpenstößel, DTH komp,KW Clubsport 2-Way, KW Stabis, SuperPro Koppelstangen und Fahrwerkslager, ATS GTR 9x18 , Stehbolzen, StopTech ST60 355er 2-teilig, GTE Unterboden, , ,
Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen - Gepostet: 10.08.2018 - 20:22 Uhr -
Denke ja.
Habe geplant meinen GTI im Frühjahr zu verkaufen. Wenn ich ihn bei einem Händler in Zahlung gebe, bekomme ich ja keinen € mehr für die „Tuningmaßnahmen“,
also alles wieder auf Werkszustand. Federn, Spurplatten, ESD, Diffusor etc. kommen wieder runter.
Am besten wäre es ja, wenn ich ihn so, wie er jetzt ist verkaufe. Aber die meisten wollen doch alle selbst umbauen und nichts gepimtes kaufen.
Ging mir ja genauso.
Habe geplant meinen GTI im Frühjahr zu verkaufen. Wenn ich ihn bei einem Händler in Zahlung gebe, bekomme ich ja keinen € mehr für die „Tuningmaßnahmen“,
also alles wieder auf Werkszustand. Federn, Spurplatten, ESD, Diffusor etc. kommen wieder runter.
Am besten wäre es ja, wenn ich ihn so, wie er jetzt ist verkaufe. Aber die meisten wollen doch alle selbst umbauen und nichts gepimtes kaufen.
Ging mir ja genauso.
Gruß Petra - Golf7GTI.com Moderatorin
1.GTI >15.04.2014 bis 10.07.2015|2.GTI >10.07.2015 bis 24.06.2019|TCR >24.06.2019 bis 01.12.2023|seit 01.12.2023 T-ROC R
Hier gehts zum SHOWROOM von meinen 3 GTIs
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Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen - Gepostet: 10.08.2018 - 21:21 Uhr -
@ RICKA1973
Auf dem „Zettel“ steht entweder unverzüglich, bei nächster Befassung oder nicht notwendig.
Je nach dem was da steht sollte man handeln.
Wenn man es aber nicht zeitnah macht, auch bei einem Halterwechsel, verliert das Gutachten aber nicht seine Gültigkeit. Zumindest bei meiner örtlichen Zulassungsstelle kein Problem. Da habe ich erst eine Änderungsabnahme von 2003 bei einem Golf 3 in den Kfz Schein als technische Änderung übernehmen lassen. Kostenpunkt 11,50€.
Auf dem „Zettel“ steht entweder unverzüglich, bei nächster Befassung oder nicht notwendig.
Je nach dem was da steht sollte man handeln.
Wenn man es aber nicht zeitnah macht, auch bei einem Halterwechsel, verliert das Gutachten aber nicht seine Gültigkeit. Zumindest bei meiner örtlichen Zulassungsstelle kein Problem. Da habe ich erst eine Änderungsabnahme von 2003 bei einem Golf 3 in den Kfz Schein als technische Änderung übernehmen lassen. Kostenpunkt 11,50€.
Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen - Gepostet: 11.08.2018 - 10:40 Uhr -
Es lohnt sich doch nicht die 200€ Federn aus zu bauen. Da sind die Kosten für den Ausbau bzw. Rückrüstung teurer als die 100€ die du für die gebrauchten Federn bekommst. Lohnt sich vielleicht bei nem 2000€ Fahrwerk. 50€ Spurverbreiterung kann man natürlich easy demontieren.
Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen - Gepostet: 14.12.2018 - 09:50 Uhr -
Hallo,
ich hoffe die Frage wurde nicht schonmal gestellt, ich habe jedenfalls nichts gefunden, ansonsten sorry für die erneute Frage.
Ich habe Folgendes Problem bzw. Frage.
Bei mir ist seit einem Jahr eine JB1 Box verbaut, damals noch ohne Gutachten, mittlerweile gibt es ja ein Teilegutachten welches ich jetzt nachgereicht bekommen hab.
Auf dem Gutachten steht „eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich...“ ich war auch schon bei GTÜ der hat mir das ganze nochmal bestätigt, da es sich um eine Leistungssteigerung handelt könnte man da auch nichts drehen...
Ich möchte aber auch gar keinen Fall das irgendwas in meinem Fahrzeugschein geändert wird etc.
Jetzt die Frage, was passiert wenn ich das ganze Abnehmen lasse allerdings weiterhin nur mit dem Nachweis über die Abnahme/Eintragung rumfahre und nicht den Fahrzeugschein berichtige? Sollte ich angehalten werden, wird das ganze so gehandhabt als hätte ich es gar nicht erst eintragen lassen, sprich keine Betriebserlaubnis usw. oder muss ich nur mit einem Knöllchen oder so rechnen weil ich die Fahrzeugpapiere nicht berichtigt habe was ich dann gerne ich Kauf nehme?
Danke für eure Hilfe!
LG
Sebi
ich hoffe die Frage wurde nicht schonmal gestellt, ich habe jedenfalls nichts gefunden, ansonsten sorry für die erneute Frage.
Ich habe Folgendes Problem bzw. Frage.
Bei mir ist seit einem Jahr eine JB1 Box verbaut, damals noch ohne Gutachten, mittlerweile gibt es ja ein Teilegutachten welches ich jetzt nachgereicht bekommen hab.
Auf dem Gutachten steht „eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich...“ ich war auch schon bei GTÜ der hat mir das ganze nochmal bestätigt, da es sich um eine Leistungssteigerung handelt könnte man da auch nichts drehen...
Ich möchte aber auch gar keinen Fall das irgendwas in meinem Fahrzeugschein geändert wird etc.
Jetzt die Frage, was passiert wenn ich das ganze Abnehmen lasse allerdings weiterhin nur mit dem Nachweis über die Abnahme/Eintragung rumfahre und nicht den Fahrzeugschein berichtige? Sollte ich angehalten werden, wird das ganze so gehandhabt als hätte ich es gar nicht erst eintragen lassen, sprich keine Betriebserlaubnis usw. oder muss ich nur mit einem Knöllchen oder so rechnen weil ich die Fahrzeugpapiere nicht berichtigt habe was ich dann gerne ich Kauf nehme?
Danke für eure Hilfe!
LG
Sebi
GTI Performence (FL) 350 PS, 4 Türen, Pure White, Schaltgetriebe, 19 Zoll Brescia, Discover Media Pro, Dynaudio, LED Scheinwerfer, Light Assist, Schildererkennung, Regensensor, Fahrprofilauswahl
Abgeholt am 29.08.2017 in Wolfsburg
Veränderungen:
- JB1 Box
- modifizierte Ansaugung mit K&N Filter
- SRS-Tech Dachkantenspoiler
- Carbon Spiegelkappen
Abgeholt am 29.08.2017 in Wolfsburg
Veränderungen:
- JB1 Box
- modifizierte Ansaugung mit K&N Filter
- SRS-Tech Dachkantenspoiler
- Carbon Spiegelkappen
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 14.12.2018 - 09:51 Uhr von Sebi.
Betreff: Re: TÜV Abnahmen und Eintragungen - Gepostet: 14.12.2018 - 11:01 Uhr -
Strenggenommen ist die BE erloschen, solange die Papiere nicht aktualisiert sind. "Unverzüglich" bedeutet 'ohne schuldhaftes zögern'. De facto wird Dich die Rennleitung wahrscheinlich nur ermahnen und eine Frist zur Eintragung setzen, die Du dann der Polizei nachweisen musst. Jetzt haben wir aber noch nicht über die Versicherung gesprochen, wenn etwas passiert! Darüber könntest Du arm werden... Warum willst Du es nicht eintragen lassen? Damit Du die Leistungssteigerung beim Verkauf verschweigen kannst? Das wäre dann übrigens Betrug
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