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Spurverbreiterung / Spurplatten
Betreff: Re: Spurverbreiterung - Gepostet: 17.11.2013 - 21:14 Uhr -
Ohh nee natürlich nicht, sorry! Vergesst das mit der ABE bitte! ich meinte das hier:
Generell gibt es 2 Arten von Gutachten:
Das sogenannte Teilegutachten nach § 21 STVZO (www.verkehrsportal.de/stvzo) bescheinigt die Zulässigkeit eines Anbauteils für den Straßenverkehr unabhängig vom Fahrzeugtyp.
Dabei ist es unbedingt erforderlich, das Teil eintragen zu lassen, wobei der Prüfer den korrekten Anbau, sowie die Zulässigkeit des Anbauteiles für den Straßenverkehr in Verbindung mit deinem Fahrzeug und gegebenenfalls weiterer An- und Umbauteile an deinem Fahrzeug prüft und bescheinigt.
Grundsätzlich kann und wird alles was STVZO-Konform ist (und auch darüber hinaus über Sonder- und Ausnahmegenehmigungen) auch ohne irgendein Gutachten eingetragen. Ein Gutachten ist also für eine Eintragung generell nicht nötig.
Das sogenannte fahrzeugspezifische Gutachten nach § 19 STVZO sagt aus, dass das Teil in Verbindung mit denen im Gutachten aufgeführten Fahrzeugen geprüft und für zulässig befunden wurde.
Dabei ist es unbedingt erforderlich, das Teil eintragen zu lassen, wobei der Prüfer allerdings lediglich nur den korrekten Anbau an deinem Fahrzeug prüft.
Dies trifft bei eigentlich allen Spurverbreiterungen zu!
Generell gibt es 2 Arten von Gutachten:
Das sogenannte Teilegutachten nach § 21 STVZO (www.verkehrsportal.de/stvzo) bescheinigt die Zulässigkeit eines Anbauteils für den Straßenverkehr unabhängig vom Fahrzeugtyp.
Dabei ist es unbedingt erforderlich, das Teil eintragen zu lassen, wobei der Prüfer den korrekten Anbau, sowie die Zulässigkeit des Anbauteiles für den Straßenverkehr in Verbindung mit deinem Fahrzeug und gegebenenfalls weiterer An- und Umbauteile an deinem Fahrzeug prüft und bescheinigt.
Grundsätzlich kann und wird alles was STVZO-Konform ist (und auch darüber hinaus über Sonder- und Ausnahmegenehmigungen) auch ohne irgendein Gutachten eingetragen. Ein Gutachten ist also für eine Eintragung generell nicht nötig.
Das sogenannte fahrzeugspezifische Gutachten nach § 19 STVZO sagt aus, dass das Teil in Verbindung mit denen im Gutachten aufgeführten Fahrzeugen geprüft und für zulässig befunden wurde.
Dabei ist es unbedingt erforderlich, das Teil eintragen zu lassen, wobei der Prüfer allerdings lediglich nur den korrekten Anbau an deinem Fahrzeug prüft.
Dies trifft bei eigentlich allen Spurverbreiterungen zu!
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 17.11.2013 - 21:18 Uhr von KakiGTI.
Betreff: Welche? - Gepostet: 19.11.2013 - 06:17 Uhr -
Guten Morgen,
ich habe die Seiten durchgelesen, leider helfen mir diese nicht zu entscheiden welche Abmassen in Ordnung sind.
Es ist auch schwer da nicht erwähnt wird, ob man ein tiefer gelegtes Fahrzeug beschreibt oder eines mit Original Fahrwerk.
Ich suche die ideale Grösse für die 18" Austin Felgen für einen GTI mit Serie Fahrwerk (DCC)
Ohne die Karosserie zu bearbeiten.
Sind da nun VA8 HA12mm oder VA12 HA24mm ideal.
Ich habe an H&R geschrieben, leider kein Feedback erhalten.
Die VW Werkstatt in Trier hat mir auf Nachfrage ob sie diese Teile anbieten und vertreiben Tuner empfohlen.
Da es in Luxembourg ein wenig komplizierter ist mit unserem TüV, ist es ideal bei einem Vertreiber die Dinger zu bestellen und montieren zu lassen um einen Wisch zu erhalten der die Teile als ok beschreibt
jaja!
ich habe die Seiten durchgelesen, leider helfen mir diese nicht zu entscheiden welche Abmassen in Ordnung sind.
Es ist auch schwer da nicht erwähnt wird, ob man ein tiefer gelegtes Fahrzeug beschreibt oder eines mit Original Fahrwerk.
Ich suche die ideale Grösse für die 18" Austin Felgen für einen GTI mit Serie Fahrwerk (DCC)
Ohne die Karosserie zu bearbeiten.
Sind da nun VA8 HA12mm oder VA12 HA24mm ideal.
Ich habe an H&R geschrieben, leider kein Feedback erhalten.
Die VW Werkstatt in Trier hat mir auf Nachfrage ob sie diese Teile anbieten und vertreiben Tuner empfohlen.
Da es in Luxembourg ein wenig komplizierter ist mit unserem TüV, ist es ideal bei einem Vertreiber die Dinger zu bestellen und montieren zu lassen um einen Wisch zu erhalten der die Teile als ok beschreibt
jaja!
Betreff: Re: Spurverbreiterung - Gepostet: 19.11.2013 - 07:26 Uhr -
8/12 sind viel zu wenig. Was hier teilweise auf den seiten geschrieben wird das. Z.b.15 max wäre ist völliger quatsch.
Damit es mit den austin halbwegs bündig wird brauchst du 10/12 VA und 20/30 HA PRO SEITE
Damit es mit den austin halbwegs bündig wird brauchst du 10/12 VA und 20/30 HA PRO SEITE
Betreff: Re: Spurverbreiterung - Gepostet: 19.11.2013 - 10:33 Uhr -
Die verbreiterte Hinterachse sollte doch zu mehr Grip an dieser führen?!?! Mehr Grip hinten heisst doch auch eine grössere Untersteuerneigung oder bin ich da jetzt auf dem falschen Dampfer?
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 19.11.2013 - 10:34 Uhr von logo.
Betreff: Re: Spurverbreiterung - Gepostet: 19.11.2013 - 15:11 Uhr -
In Relation sinkt der Schwerpunkt...
Machs doch mal umgekehrt und treib es auf die Spitze. D.h. die Spur ist noch einen Meter breit, der Rest bleibt völlig identisch -auch die Reifenbreite. Wie verhält sich der Kübel jetzt in der Kurve?
Machs doch mal umgekehrt und treib es auf die Spitze. D.h. die Spur ist noch einen Meter breit, der Rest bleibt völlig identisch -auch die Reifenbreite. Wie verhält sich der Kübel jetzt in der Kurve?
Betreff: Re: Spurverbreiterung - Gepostet: 19.11.2013 - 17:42 Uhr -
Bei einem Meter Spurbreite fällt er um
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Modifizierungen: CS-S ESD, Eibach-Sportline-Federn; Borbet S in 8,5x19" ET 45 mit 225/35 R19; Dach und Spiegelkappen im Clark-Karo-Design foliert; dunkle R-Rückleuchten, diverse Codierungen...
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