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Abholung in der Autostadt
Betreff: Re: Abholung in der Autostadt - Gepostet: 03.01.2014 - 07:15 Uhr -
Haltet bitte diesen Thread von Off Topic frei.
Hab das schon einige Male jetzt geschrieben. Der Thread dient nur zur Klärung von Fragen zur Abholung.
Bezüglich Treffen in der Autostadt und den Vorfreude Emotionen bitte einen anderen Thread aufmachen.
Hab das schon einige Male jetzt geschrieben. Der Thread dient nur zur Klärung von Fragen zur Abholung.
Bezüglich Treffen in der Autostadt und den Vorfreude Emotionen bitte einen anderen Thread aufmachen.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 03.01.2014 - 07:15 Uhr von MrPrez.
Betreff: Re: Abholung in der Autostadt - Gepostet: 11.01.2014 - 13:51 Uhr -
Gude,
bzgl. der von VW mitgeschickten Checkliste zur Abholung in WOB:
Muss man tatsächlich Kennzeichenträger mitbringen? (Punkt 4 auf der Abholcheckliste)
Der Punkt verwundert mich doch etwas, da ich bisher - egal welche Preisklasse - diese nie mitbringen musste.
Danke für eure Antworten!
bzgl. der von VW mitgeschickten Checkliste zur Abholung in WOB:
Muss man tatsächlich Kennzeichenträger mitbringen? (Punkt 4 auf der Abholcheckliste)
Der Punkt verwundert mich doch etwas, da ich bisher - egal welche Preisklasse - diese nie mitbringen musste.
Danke für eure Antworten!
Gruß Flo
Performance Paket | Oryxweiß | Alcantara | 4 Türer | DSG | DCC | DAB+ | NSW | RFK | Discover PRO | Fahrerassistenz-Paket | beheiz. Frontscheibe | "Business-Premium"-Paket inkl. Navigation | Car-Net | Mobilfunkschnittstelle Premium | Parkkomfort-Paket | Keyless | Scheiben abgedunkelt | Dynaudio | Verkehrszeichenerkennung | Reifen: "Austin" + "Dijon"
Bestellt am 06.11.13
Abgeholt WOB 30.01.14
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Bestellt am 06.11.13
Abgeholt WOB 30.01.14
Betreff: Re: Abholung in der Autostadt - Gepostet: 11.01.2014 - 13:57 Uhr -
Wunderbar, danke für die flinke Antwort
Checkliste ist bei mir immer mit nem "Muss" nicht "kann" verhaftet
Danke
Checkliste ist bei mir immer mit nem "Muss" nicht "kann" verhaftet
Danke
Gruß Flo
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Bestellt am 06.11.13
Abgeholt WOB 30.01.14
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Abgeholt WOB 30.01.14
Betreff: Re: Abholung in der Autostadt - Gepostet: 11.01.2014 - 16:59 Uhr -
Das hat mich auch verwirrt. Daher habe ich mir noch schnell welche besorgt, auch wenn ich eigentlich gar keine haben wollte. Sicher ist sicher.
Bei der Anmeldung in der Autostadt worden diese dann gleich wieder entsorgt, da mir die nette Dame angeboten hat, die Nummernschilder auch direkt anschrauben zu lassen. Geht also auch.
Bei der Anmeldung in der Autostadt worden diese dann gleich wieder entsorgt, da mir die nette Dame angeboten hat, die Nummernschilder auch direkt anschrauben zu lassen. Geht also auch.
Betreff: Re: Abholung in der Autostadt - Gepostet: 11.01.2014 - 21:58 Uhr -
Also die montieren auf Wunsch das Schild auch ohne Halter. Ich meinte ich hätte bei Motor-Talk gelesen wenn man irgend so einen Wisch unterzeichnet darf man die auch selber montieren in den heiligen Hallen die einem sonst verbogen bleiben...
Betreff: Re: Abholung in der Autostadt - Gepostet: 11.01.2014 - 22:11 Uhr -
Habe mir extra die Klettklebestreifen von Conrad besorgt die sollen hinten ran! vorne können erstmal Kennzeichenhalter ran von mir aus! Baue ich sowieso später noch den Träger ab und dann kommen auch da die Klettklebestreifen ran! Die halten bombenfest und es muss nichts kaputt gemacht werden!
Den Wisch unterschreibe ich gerne wenn ich Zutritt in die heiligen Hallen von VW komme!
Den Wisch unterschreibe ich gerne wenn ich Zutritt in die heiligen Hallen von VW komme!
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 11.01.2014 - 22:13 Uhr von KakiGTI.
Betreff: Re: Abholung in der Autostadt - Gepostet: 13.01.2014 - 13:05 Uhr -
In Ö sind Klettklebezeichen -afaik- möglich. In Deutschland sieht die Kiste anders aus:
Quelle : Kirschbaum:§ 10 FZV Kennzeichenverstärker (Schilderrahmen) mit Werbeaufschriften.
BMV/StV 11/
36.22.03 vom 23. 1. 1990, VkBl S 70: Die Bestimmungen des § 60 Abs 2 Satz 1 u
Abs 7 StVZO – alt – (jetzt § 10 Abs 5 u 11 FZV) schreiben vor, dass KfzKennzeichen
fest angebracht sein müssen u Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit
amtlichen Kennzeichen Anlass geben oder die Wirkung dieser Zeichen beein-
trächtigen können, an Kfz u ihren Anh nicht angebracht werden dürfen.
Zur Frage, inwieweit im Wege der Auslegung dieser Bestimmungen Kennzeichen-
verstärker (Schilderrahmen) mit Werbeaufschriften verwendet werden können,
gebe ich nach Abstimmung mit den obersten Landesbehörden Folgendes bekannt:
a) Die Anbringung von Kennzeichen u Kennzeichenhalterungen muss § 60 StVZO
– alt – (jetzt § 10 FZV) entsprechen; dh das Kennzeichen muss fest am Fz ange-
bracht sein. Eine unmittelbare Anbringung von Kennzeichen u Rahmen am Fz
(zB mittels zweier Schrauben durch Kennzeichenschild u Rahmen) ist nicht
zwingend erforderlich. Jedoch muss dann der Kennzeichenrahmen mit der Ka-
rosserie fest verbunden u das Kennzeichenschild am bzw im Rahmen so ange-
bracht sein, dass es nur mittels Werkzeug u nicht von Hand abnehmbar ist.
b) Das Kennzeichenschild muss vorschriftsmäßig; dh mit dem schwarzen Rand
versehen sein. Das Erscheinungsbild eines im Kennzeichenrahmen befindli-
chen amtlichen Kennzeichens muss den Mustern in Anlage V StVZO – alt –
(jetzt Anlage 4 FZV) entsprechen. Wenn der schwarze u 4,0 bzw 4,5 mm breite
Rand des Schilds überdeckt wird, muss der Rahmen so gestaltet sein, dass der
optische Eindruck des vorgeschriebenen Schilds gewährleistet bleibt.
c) Die Schrifthöhe von Werbeaufschriften u die Höhe von Abbildungen (zB Fir-
mensymbolen) darf maximal nur 12 mm betragen.
d) Eine Beschriftung des Kennzeichenrahmens darf nur oben oder unten, nicht
aber seitlich (links oder rechts) erfolgen.
e) Kennzeichenrahmen mit schwarzer Beschriftung auf weißem Grund sind nicht
zul. Auch Kennzeichenrahmen mit hellfarbenem Untergrund (zB orange-rot,
gelb, hellblau oder hellgrün) sind nicht zugelassen.
f) Die vorstehenden Anforderungen gelten ab 1. 3. 1990.
Übergangsregelung:
Am Fz bereits angebrachte Kennzeichenverstärker, Schilderrahmen u Auf-
schriften, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen (zB solche
mit schwarzer Beschriftung auf weißem Grund), brauchen nicht ausgetauscht
Daraus würde ich schliessen, dass dich VW mit Klettzeichen nicht vom Hof fahren lässt.
Quelle : Kirschbaum:§ 10 FZV Kennzeichenverstärker (Schilderrahmen) mit Werbeaufschriften.
BMV/StV 11/
36.22.03 vom 23. 1. 1990, VkBl S 70: Die Bestimmungen des § 60 Abs 2 Satz 1 u
Abs 7 StVZO – alt – (jetzt § 10 Abs 5 u 11 FZV) schreiben vor, dass KfzKennzeichen
fest angebracht sein müssen u Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit
amtlichen Kennzeichen Anlass geben oder die Wirkung dieser Zeichen beein-
trächtigen können, an Kfz u ihren Anh nicht angebracht werden dürfen.
Zur Frage, inwieweit im Wege der Auslegung dieser Bestimmungen Kennzeichen-
verstärker (Schilderrahmen) mit Werbeaufschriften verwendet werden können,
gebe ich nach Abstimmung mit den obersten Landesbehörden Folgendes bekannt:
a) Die Anbringung von Kennzeichen u Kennzeichenhalterungen muss § 60 StVZO
– alt – (jetzt § 10 FZV) entsprechen; dh das Kennzeichen muss fest am Fz ange-
bracht sein. Eine unmittelbare Anbringung von Kennzeichen u Rahmen am Fz
(zB mittels zweier Schrauben durch Kennzeichenschild u Rahmen) ist nicht
zwingend erforderlich. Jedoch muss dann der Kennzeichenrahmen mit der Ka-
rosserie fest verbunden u das Kennzeichenschild am bzw im Rahmen so ange-
bracht sein, dass es nur mittels Werkzeug u nicht von Hand abnehmbar ist.
b) Das Kennzeichenschild muss vorschriftsmäßig; dh mit dem schwarzen Rand
versehen sein. Das Erscheinungsbild eines im Kennzeichenrahmen befindli-
chen amtlichen Kennzeichens muss den Mustern in Anlage V StVZO – alt –
(jetzt Anlage 4 FZV) entsprechen. Wenn der schwarze u 4,0 bzw 4,5 mm breite
Rand des Schilds überdeckt wird, muss der Rahmen so gestaltet sein, dass der
optische Eindruck des vorgeschriebenen Schilds gewährleistet bleibt.
c) Die Schrifthöhe von Werbeaufschriften u die Höhe von Abbildungen (zB Fir-
mensymbolen) darf maximal nur 12 mm betragen.
d) Eine Beschriftung des Kennzeichenrahmens darf nur oben oder unten, nicht
aber seitlich (links oder rechts) erfolgen.
e) Kennzeichenrahmen mit schwarzer Beschriftung auf weißem Grund sind nicht
zul. Auch Kennzeichenrahmen mit hellfarbenem Untergrund (zB orange-rot,
gelb, hellblau oder hellgrün) sind nicht zugelassen.
f) Die vorstehenden Anforderungen gelten ab 1. 3. 1990.
Übergangsregelung:
Am Fz bereits angebrachte Kennzeichenverstärker, Schilderrahmen u Auf-
schriften, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen (zB solche
mit schwarzer Beschriftung auf weißem Grund), brauchen nicht ausgetauscht
Daraus würde ich schliessen, dass dich VW mit Klettzeichen nicht vom Hof fahren lässt.
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