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Abgasanlage mit Anpassung Motorsteuergerät sinnvoll?
Abgasanlage mit Anpassung Motorsteuergerät sinnvoll?
Betreff: Re: Abgasanlage mit Anpassung Motorsteuergerät sinnvoll? - Gepostet: 07.11.2012 - 17:29 Uhr -
Man kann es eigentlich ganz einfach sehen:Alles was eine ABE oder eine EG-Zulassung hat ist eintragungsfrei und legal.Alles was nur ein Gutachten oder Teilegutachten hat und nicht eingetragen wird,ist illegal.So einfach.
D.h. wenn man seinen GTI chippt und erst 2 Tage danach zum Tüv fährt,ist man eben 2 Tage ohne BE,nach der Tüv-Abnahme ist alles eingetragen und die BE somit wieder hergestellt.
D.h. wenn man seinen GTI chippt und erst 2 Tage danach zum Tüv fährt,ist man eben 2 Tage ohne BE,nach der Tüv-Abnahme ist alles eingetragen und die BE somit wieder hergestellt.
Betreff: Re: Abgasanlage mit Anpassung Motorsteuergerät sinnvoll? - Gepostet: 07.11.2012 - 18:36 Uhr -
Man kann aber nicht von jedem Tuner erwarten das er direkt auch ne Tüv Abnahme macht. So sehe ich das zumindest. Klar wäre es besser, denn dann würde er ja immer zum gleichen Tüv gehen und so sicherlich auch weniger Probleme haben. Aber auch da gibt es Unterschiede in der Auslegung. Und wenn du ein Gutachten bekommst liegt es am Besitzer des Fahrzeuges. Für mich ist es dennoch legal, denn es kann auch auf dem Weg nach Hause nach dem Umbau etwas passieren und du hast noch keinen Termin zur Eintragung. Was machste dann? Hat man dann auch die berühmte A-Karte gezogen. Das kann ich mir nicht vorstellen. Bei Allem was so ein Gutachten nicht beinhaltet gebe ich dir Recht.
Gruß Alex
Gruß Alex
- Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.
- Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen.
Betreff: Re: Abgasanlage mit Anpassung Motorsteuergerät sinnvoll? - Gepostet: 07.11.2012 - 19:36 Uhr -
Also ich erwarte von einem Tuner ,dass er mir zumindest die Gelegenheit bietet das Tunigteil auch dem Tüv vorzuführen.Ist er dazu nicht in der Lage,sorry,dann kaufe ic hes woanders oder garnicht.
Und das mit dem Heimweg stimmt so auch nicht.
Lieber Foxy,du kannst es drehen und wenden wie du willst,es wird nichts bringen.Ich habe so das Gefühl,dass du unbedingt eine Ausrede suchst um deine AGA manipulieren zulassen und du dabei nachts noch gut schlafen kannst.
Fakt ist nun mal folgendes:
1.Fahrzeug Betriebserlaubnis
Man kann davon ausgehen, daß jedes "normal" und neu gekaufte Sierienfahrzeug eine Fahrzeug-Betriebserlaubnis besitzt. Dies bedeutet, daß das Fahrzeug in dem erworbenen Zustand im Straßenverkehr genutzt werden darf.
Werden nun jedoch Modifikationen am Fahrzeug durchgeführt, die einer Genemigung bedürfen (dies sind nahezu alle Modifikationen), so erlischt die Fahrzeug Betriebserlaubnis, solang nicht alle anforderungen der Genehmigung erfüllt sind oder wenn natürlich überhaupt keine Genehmigung für diese Modifikation existiert.
2.Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Man geht davon aus, daß der Käufer selbst nicht viel falsch machen kann beim Anbringen dieser Teile (meißt z.B. Felgen, etc). Daher ist nach Durchführen der Modifikation am Fahrzeug mit diesem Teil keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, daß alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde. Die ABE Papiere müssen wärend jeder Fahrt ständig mitgeführt werden. Auf Wunsch können oft die Informationen von der ABE auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sodaß die ABE niccht mehr separat mitgeführt werden muss.
3.TÜV Teilegutachten
Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.
Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Ich hoffe,ich konnte sämtliche Überlegungen oder Wege oder sonst was mit diesen Zeilen verwerfen.Und eigentlich bleibt hier auch nicht mehr viel Raum für Diskussion über dieses Thema,oder?
Und das mit dem Heimweg stimmt so auch nicht.
Lieber Foxy,du kannst es drehen und wenden wie du willst,es wird nichts bringen.Ich habe so das Gefühl,dass du unbedingt eine Ausrede suchst um deine AGA manipulieren zulassen und du dabei nachts noch gut schlafen kannst.
Fakt ist nun mal folgendes:
1.Fahrzeug Betriebserlaubnis
Man kann davon ausgehen, daß jedes "normal" und neu gekaufte Sierienfahrzeug eine Fahrzeug-Betriebserlaubnis besitzt. Dies bedeutet, daß das Fahrzeug in dem erworbenen Zustand im Straßenverkehr genutzt werden darf.
Werden nun jedoch Modifikationen am Fahrzeug durchgeführt, die einer Genemigung bedürfen (dies sind nahezu alle Modifikationen), so erlischt die Fahrzeug Betriebserlaubnis, solang nicht alle anforderungen der Genehmigung erfüllt sind oder wenn natürlich überhaupt keine Genehmigung für diese Modifikation existiert.
2.Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Man geht davon aus, daß der Käufer selbst nicht viel falsch machen kann beim Anbringen dieser Teile (meißt z.B. Felgen, etc). Daher ist nach Durchführen der Modifikation am Fahrzeug mit diesem Teil keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, daß alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde. Die ABE Papiere müssen wärend jeder Fahrt ständig mitgeführt werden. Auf Wunsch können oft die Informationen von der ABE auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sodaß die ABE niccht mehr separat mitgeführt werden muss.
3.TÜV Teilegutachten
Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.
Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Ich hoffe,ich konnte sämtliche Überlegungen oder Wege oder sonst was mit diesen Zeilen verwerfen.Und eigentlich bleibt hier auch nicht mehr viel Raum für Diskussion über dieses Thema,oder?
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 07.11.2012 - 19:39 Uhr von ED35.
Betreff: Re: Abgasanlage mit Anpassung Motorsteuergerät sinnvoll? - Gepostet: 07.11.2012 - 19:46 Uhr -
Vielen Dank für die Lehrstunde, dessen Inhalt die StVzo war! Eins möchte ich hier mal klarstellen, ich habe nie gesagt das ich das mit der AGA machen werde, habe es nur in Betracht gezogen. Aber da ich noch nicht weiß wie sich die Orginal AGA anhört, weiß ich nocht nicht mal ob es einer Maßnahme bedarf um den gewünschten Sound zu erreichen. Ich muss schon sagen, deine Meinungen vetrittst du aber mit welcher Art ist für mich schon grenzwertig. Naja muss jeder für sich selber wissen. Wenn du Bedarf hast darüber zu sprechen dann bitte per PN, denn hier hat das nichts verloren.
Gruß Alex
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Betreff: Re: Abgasanlage mit Anpassung Motorsteuergerät sinnvoll? - Gepostet: 08.11.2012 - 18:01 Uhr -
Ich persönlich mache mir über Tuning oder andere werksfremde Veränderungen sowieso noch gar keine Gedanken? Erstmal muss der GTI doch konfiguriert, abgeholt und gefahren werden, bevor ich über die Leistung oder den Sound urteilen kann?
Kann verstehen, dass du dich gerne vom "normalen" GTI abheben möchtest, allerdings hat der ( 6er ) GTI mMn schon einen sehr starken Sound ( für seine 211 PS ), es wär doch schade, wenn man schon nach ein paar Tagen vom ursprünglichen Sound nichts mehr hört?
Ich persönlich freue mich erstmal darauf, dass er bald konfiguriert werden kann, dann kann ich jeden Tag abhaken, bis dann endlich der Abholtermin vor der Tür steht
Gruß,
Alex
Kann verstehen, dass du dich gerne vom "normalen" GTI abheben möchtest, allerdings hat der ( 6er ) GTI mMn schon einen sehr starken Sound ( für seine 211 PS ), es wär doch schade, wenn man schon nach ein paar Tagen vom ursprünglichen Sound nichts mehr hört?
Ich persönlich freue mich erstmal darauf, dass er bald konfiguriert werden kann, dann kann ich jeden Tag abhaken, bis dann endlich der Abholtermin vor der Tür steht
Gruß,
Alex
Golf 7 GTI Performance Pure White
GTI positiv seit dem 28.08.14
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Betreff: Re: Abgasanlage mit Anpassung Motorsteuergerät sinnvoll? - Gepostet: 08.11.2012 - 18:24 Uhr -
Du ich sehe das nicht anders, ich möchte mir das doch auch erstmal anhören. Bei mir wird es ab dem ersten Tag im Konfigurator wahrscheinlich auch nicht anders sein
Gruß Alex
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Betreff: Re: Abgasanlage mit Anpassung Motorsteuergerät sinnvoll? - Gepostet: 22.11.2012 - 17:55 Uhr -
Im Übrigen habe ich da noch einen Tip für alle,die gerne mehr Sound der AGA hören wollen.Schmeisst den Soundgenerator raus.Das Ding ist sowas von bescheuert und übertönt den Ton der AGA.In meinem ersten GTI habe ich es rausgemacht,was soll ich sagen,einfach nur geil.Bei meinem ED fliegt das Teil im Frühjahr raus.
Betreff: Re: Abgasanlage mit Anpassung Motorsteuergerät sinnvoll? - Gepostet: 22.11.2012 - 19:06 Uhr -
Bekommt der 7er GTI denn auch einen? Elektronisch oder mechanisch?
Gruß Alex
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Betreff: Re: Abgasanlage mit Anpassung Motorsteuergerät sinnvoll? - Gepostet: 23.11.2012 - 17:11 Uhr -
Der neue S3 soll so eine elektronischen Soundgenerator auch haben.
Gut möglich dass man so etwas dem GTI auch einpflanzt.
Aus einem 2.0 Liter Turbo ist halt nicht so einfach Sound rauszuholen. Das ist halt so. Aber da der GTI für sport steht trickst VW halt da etwas.
Gut möglich dass man so etwas dem GTI auch einpflanzt.
Aus einem 2.0 Liter Turbo ist halt nicht so einfach Sound rauszuholen. Das ist halt so. Aber da der GTI für sport steht trickst VW halt da etwas.
Betreff: Re: Abgasanlage mit Anpassung Motorsteuergerät sinnvoll? - Gepostet: 24.11.2012 - 10:39 Uhr -
Wie kann man diesen Generator denn deaktivieren? Geht das ein fach per Stecker oder muss mit der OBD Schnittstelle eingegfriffen werden? Ich würde einfach mal gucken was es klanglich ausmacht. Aber finde es sehr gut das es nicht mechanisch gamacht wird wie im 5er und 6er. Es gilt abzuwarten.
Gruß Alex
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