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Erlischt die Garantie durch Umcodierung
NeXoRaNoX
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Betreff: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 07.04.2014 - 14:07 Uhr -
Wenn man nun mit VCDS (o.ä.) Änderungen an der Ansteuerung von z.B. Lichtern macht (oder Gurtschloss etc.) wie sieht es dabei mit dem Punkt "Garantie" und vor allem "Versicherung" aus?
Ich hoffe es werden sich welche finden die damit mal was zu tun hatten oder in Erfahrung gebracht haben.
Ich hoffe es werden sich welche finden die damit mal was zu tun hatten oder in Erfahrung gebracht haben.
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 07.04.2014 - 14:08 Uhr von NeXoRaNoX.
Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 07.04.2014 - 14:17 Uhr -
Ist zwar nicht VCDS, aber ähnlich:
Bei meinem 6'er Golf GTI hatte ich mal einen defekten Dynaudio Lautsprecher. Ich hatte aber nie wirklich Zeit um den tauschen zu lassen. Irgendwann später habe ich mir mal eine andere Firmware auf das Navi gespielt um die RDS Sendernamen angezeigt zu bekommen. Die Software war zwar für das RNS510, aber nicht für das in meinem Golf. Es lief aber ohne Probleme. Später wollte ich den defekten Lautsprecher tauschen lassen, aber VW hat das auf Garantie abgelehnt, weil eine "falsche" Software auf dem Navi war. Habe dann auch nix mehr dran gemacht, da der GTI eh gewandelt wurde.
Bei meinem 6'er Golf GTI hatte ich mal einen defekten Dynaudio Lautsprecher. Ich hatte aber nie wirklich Zeit um den tauschen zu lassen. Irgendwann später habe ich mir mal eine andere Firmware auf das Navi gespielt um die RDS Sendernamen angezeigt zu bekommen. Die Software war zwar für das RNS510, aber nicht für das in meinem Golf. Es lief aber ohne Probleme. Später wollte ich den defekten Lautsprecher tauschen lassen, aber VW hat das auf Garantie abgelehnt, weil eine "falsche" Software auf dem Navi war. Habe dann auch nix mehr dran gemacht, da der GTI eh gewandelt wurde.
Gruß Bernd
169 kW - HS - Tornadorot - DCC - Assistenz/Spiegel Paket - Discover Pro - Dynaudio - Car Net - NSW - Austin - Dijon - Rear Assist - usw....
Bestellt am 06.05.2013 --> Geliefert am 27.09.2013 -- In Planung für 2015 --> Seat Leon Cupra 280 mit Performance Pack
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Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 07.04.2014 - 14:19 Uhr -
Naja bezüglich den Lichtern gibt es die StVZO.
Da ist klar geregelt was erlaubt ist und was nicht. Stichwort: Fahren mit Nebelscheinwerfer etc. Verstößt man dagegen gibt es Verwarnungsgeld / Bußgeld.
- Hat mit Garantie und Versicherung aber nichts zu tun
Gurtpiepser etc.
Siehe oben.
VW will dir helfen dich anzuschnallen. Eine Absachltung des Piepsens per VCDS ist wie wenn du den Rückwischer ausschaltest. Ist deine Sache.
Das einzige und das ist bei allen Änderungen an Eigenschaften des Fahrzeuges so.
Wenn ich agressiv in Bordelektronik oder Motoreinstellungen eingreife weil ich gerne hätte dass die Xenons ein Stadion beleuchten können oder dass der Bremskraftverstärker beim antippen voll in die Eisen haut oder dass die Benzinpumpe doppelte Leistung fährt etc. p.p. Solche ins Detail eingreifende Maßnahmen welche die ursprüngliche Abstimmung des Fahrzeuges beeinflussen sollte man einfach lassen.
Sonst muss man im Falle eines Schadens oder bei einer standartmäßigen Überprüfung der Werkstatt damit rechnen dass man solche Codierspielchen bereuen wird.
Das ist genau die gleiche Geschichte bei Chiptuning etc. Wenns keiner merkt ist alles ok.
Brenzlig wird es immer erst wenn einer was findet und den Finger in die Wunde legt.
Aber Dinge wie Coming Home über Nebelscheinwerfer etc. also die einfachen simplen Spielereien die ohnehin meist nur im Stand funktionieren oder gar von VW als Option im System vorgesehen sind werden einem nicht Garantie unwirksam machen.
EDIT: Zum Navi
Ist auch irgendwo logisch wenn ich eine fremde Software auf das Navi lade wird VW für spätere Probleme mit dem System nicht haften. Bzw. man wird dann verbindungen zur Ursache suchen um nicht haften zu müssen. Logisch. Hier geht es ja auch um Copyright der VW Software und original Teile.
Da ist klar geregelt was erlaubt ist und was nicht. Stichwort: Fahren mit Nebelscheinwerfer etc. Verstößt man dagegen gibt es Verwarnungsgeld / Bußgeld.
- Hat mit Garantie und Versicherung aber nichts zu tun
Gurtpiepser etc.
Siehe oben.
VW will dir helfen dich anzuschnallen. Eine Absachltung des Piepsens per VCDS ist wie wenn du den Rückwischer ausschaltest. Ist deine Sache.
Das einzige und das ist bei allen Änderungen an Eigenschaften des Fahrzeuges so.
Wenn ich agressiv in Bordelektronik oder Motoreinstellungen eingreife weil ich gerne hätte dass die Xenons ein Stadion beleuchten können oder dass der Bremskraftverstärker beim antippen voll in die Eisen haut oder dass die Benzinpumpe doppelte Leistung fährt etc. p.p. Solche ins Detail eingreifende Maßnahmen welche die ursprüngliche Abstimmung des Fahrzeuges beeinflussen sollte man einfach lassen.
Sonst muss man im Falle eines Schadens oder bei einer standartmäßigen Überprüfung der Werkstatt damit rechnen dass man solche Codierspielchen bereuen wird.
Das ist genau die gleiche Geschichte bei Chiptuning etc. Wenns keiner merkt ist alles ok.
Brenzlig wird es immer erst wenn einer was findet und den Finger in die Wunde legt.
Aber Dinge wie Coming Home über Nebelscheinwerfer etc. also die einfachen simplen Spielereien die ohnehin meist nur im Stand funktionieren oder gar von VW als Option im System vorgesehen sind werden einem nicht Garantie unwirksam machen.
EDIT: Zum Navi
Ist auch irgendwo logisch wenn ich eine fremde Software auf das Navi lade wird VW für spätere Probleme mit dem System nicht haften. Bzw. man wird dann verbindungen zur Ursache suchen um nicht haften zu müssen. Logisch. Hier geht es ja auch um Copyright der VW Software und original Teile.
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 07.04.2014 - 14:23 Uhr von MrPrez.
Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 07.04.2014 - 14:27 Uhr -
Das war schon eine org. VW Firmware für das RNS510. Nur nicht für meine Hardwareversion vom Navi freigegeben. Wäre die Wandlung vom Fahrzeug nicht dazwischen gekommen, dann hätte ich den Lautsprecher auch neu gekauft.
Gruß Bernd
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Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 07.04.2014 - 14:32 Uhr -
Schon klar. Aber ich denke es ist verständlich, dass in solchen Fällen die Händler auf Abstand gehen was die Gewährleistung betrifft. Würde jeder von uns mit seiner Firma genauso machen.
2.0
Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 07.04.2014 - 14:56 Uhr -
Rechtlich werden wir weiter im Dunkeln tapsen... Wir können zwar die Funktionen ändern, welche VW uns "erlaubt" zu ändern.
Niemand von uns kann jedoch das komplexe Zusammenspiel aller Funktionen in der KFZ-Elektronik beurteilen. Somit kann niemand von uns beurteilen, ob eine "scheinbar harmlose" Codierung von uns nun einen negativen Einfluss auf eine andere Funktion hatte/hat oder haben wird. Hier kann man im Fall der Fälle mit der Werkstatt diskutieren. Wenn es hart auf hart kommt, muss man sich jedoch dem fügen, was letzten Endes offiziell von WOB verkündet wird.
Ich denke, mehr muss man zum Thema Garantie/ Gewährleistung nicht sagen.
In Sachen Versicherung sehe ich das entspannt. Der Punkt Straßenverkehrsordnung wurde von MrPez schon angesprochen.
Niemand von uns kann jedoch das komplexe Zusammenspiel aller Funktionen in der KFZ-Elektronik beurteilen. Somit kann niemand von uns beurteilen, ob eine "scheinbar harmlose" Codierung von uns nun einen negativen Einfluss auf eine andere Funktion hatte/hat oder haben wird. Hier kann man im Fall der Fälle mit der Werkstatt diskutieren. Wenn es hart auf hart kommt, muss man sich jedoch dem fügen, was letzten Endes offiziell von WOB verkündet wird.
Ich denke, mehr muss man zum Thema Garantie/ Gewährleistung nicht sagen.
In Sachen Versicherung sehe ich das entspannt. Der Punkt Straßenverkehrsordnung wurde von MrPez schon angesprochen.
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Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 07.04.2014 - 15:12 Uhr -
@Mr. Prez
Danke für die ausführliche Erläuterung.
Das mit den Gurtwarner war nur ein anderes Beispiel, würde ich nicht machen,
da ich mich sowieso grundsätzlich anschnalle. (Es sei denn in einer Sekunde oder so steige ich wieder aus...)
Ich fragte dies bezüglich dem "Wechselblinker" und auch meiner Funktion, das die Nebler (wenn Sie an sind) vorne blinken
Kommen Polis kann man die Nebler ja aus machen, obwohl mich seit Jahren keiner deswegen angehalten hat (Fahre seit 18 mit Dauernebler)
Diese beiden Themen werden eher in Richtung STVO gehen, soweit ich dich Verstanden habe.
Aber sagen wir mal es passiert ein Unfall, der Gegner hat Schuld. Er behauptet aber irritiert von deinem Blinker gewesen zu sein... Was dann?
Danke für die ausführliche Erläuterung.
Das mit den Gurtwarner war nur ein anderes Beispiel, würde ich nicht machen,
da ich mich sowieso grundsätzlich anschnalle. (Es sei denn in einer Sekunde oder so steige ich wieder aus...)
Ich fragte dies bezüglich dem "Wechselblinker" und auch meiner Funktion, das die Nebler (wenn Sie an sind) vorne blinken
Kommen Polis kann man die Nebler ja aus machen, obwohl mich seit Jahren keiner deswegen angehalten hat (Fahre seit 18 mit Dauernebler)
Diese beiden Themen werden eher in Richtung STVO gehen, soweit ich dich Verstanden habe.
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 07.04.2014 - 15:14 Uhr von NeXoRaNoX.
Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 07.04.2014 - 15:16 Uhr -
Echt, Deine Nebler blinken?
Aber hier ist die Sache eindeutig: die STVZO schreibt vor, das die Fahrtrichtungsanzeiger einer Seite phasengleich gelb blinken müssen. Da die Pace-Car-Blinker hinten aber nicht phasengleich sind, kann es im Falle eines Unfalls zu Regressforderungen der Versicherung oder anderen Problemen kommen. Ein etwaiger Unfallgegner braucht nur behaupten, das er verwirrt war oder nicht interpretieren konnte, ob nun abgebogen wird oder nicht.
Das gleiche betrifft das US-Standlicht in den Blinkern.
Aber hier ist die Sache eindeutig: die STVZO schreibt vor, das die Fahrtrichtungsanzeiger einer Seite phasengleich gelb blinken müssen. Da die Pace-Car-Blinker hinten aber nicht phasengleich sind, kann es im Falle eines Unfalls zu Regressforderungen der Versicherung oder anderen Problemen kommen. Ein etwaiger Unfallgegner braucht nur behaupten, das er verwirrt war oder nicht interpretieren konnte, ob nun abgebogen wird oder nicht.
Das gleiche betrifft das US-Standlicht in den Blinkern.
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Betreff: Re: VCDS-Veränderung und Versicherung/Garantie - Gepostet: 07.04.2014 - 15:34 Uhr -
Ja, wenn an blinken die beim blinken mit (gerade nicht aktiv)
Wieso machst du dann den Pace-Car-Blinker?!? Keine Angst vor so was?
Wieso machst du dann den Pace-Car-Blinker?!? Keine Angst vor so was?
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