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Chiptuning & Leistungssteigerung allgemein
Chiptuning & Leistungssteigerung allgemein
Betreff: Re: Chiptuning, Leistungssteigerung GTI allgemein - Gepostet: 28.07.2014 - 12:28 Uhr -
VW sagt, dass Schäden die aufgrund einer Veränderung am Fahrzeug (z. B. Tuning) entstehen nicht über die Garantie beglichen werden.
Der genaue Wortlaut findet sich in den Fahrzeugunterlagen.
Heißt auf gut deutsch: Wenn bei einem gechipsten Fahrzeug der Turbolader die Grätsche macht wird es mit der Garantie recht schwierig. Wenn aber beim gleichen Fahrzeug das Navigerät versagt dann besteht natürlich der volle Anspruch.
Der genaue Wortlaut findet sich in den Fahrzeugunterlagen.
Heißt auf gut deutsch: Wenn bei einem gechipsten Fahrzeug der Turbolader die Grätsche macht wird es mit der Garantie recht schwierig. Wenn aber beim gleichen Fahrzeug das Navigerät versagt dann besteht natürlich der volle Anspruch.
MfG Martin
Ich bin hier im Forum nicht mehr tätig und daher auch als Moderator auch nicht mehr erreichbar.
Ich bin hier im Forum nicht mehr tätig und daher auch als Moderator auch nicht mehr erreichbar.
MrBoogie82
Betreff: Re: Chiptuning, Leistungssteigerung GTI allgemein - Gepostet: 28.07.2014 - 12:32 Uhr -
Wir wissen doch aber alle aus Erfahrung, dass auch nicht getunte Fahrzeuge Schäden jeglicher Art erleiden können. Es kommt natürlich auch immer auf den an, wie er die Sache dann bearbeitet. Wegen einer DP und einem eventuellen Turboschaden müsste doch auch VW erst mal nachweisen, dass dieser durch die neue DP eingetreten ist. Genauso verhält es sich doch aus meiner Sicht auch mit einem Chiptuning. Klar macht es sich VW einfach und sagt einfach ist so. Aber sollte man das dann wirklich akzeptieren? Aus diesen Gründen habe ich eine Verkehrsrechtsschutz, die dann notfalls für einen Gutachter eintritt.
Betreff: Re: Chiptuning, Leistungssteigerung GTI allgemein - Gepostet: 28.07.2014 - 12:47 Uhr -
Zitat
müsste doch auch VW erst mal nachweisen, dass dieser durch die neue DP eingetreten ist
Du hast einen Turboschaden incl. Motor, Reparatur 10K. VW weigert sich erstmal. Dann kannst du klagen so viel du willst, die Rechung zahlst ERSTMAL du.
Zitat
Wir wissen doch aber alle aus Erfahrung, dass auch nicht getunte Fahrzeuge Schäden jeglicher Art erleiden können.
Was das für eine Argumentation? Ja und in diesem Fall zahlt VW, denn Sie garantieren dir das der Wagen so wie er das Werk verlassen hat auch läuft. Aber doch keine Umbauten in Eigenregie^^
Zitat
Aber sollte man das dann wirklich akzeptieren
Naja , mal anderes rum, warum Sollte VW etwas garantieren was Sie eben nicht beinflussen können. Jeder pfuscht an seiner Kiste rum und VW soll im Schadensfall immer zahlen.
DAS kann ich schon verstehen.
@edi40
so kenne ich das auch, also bei Tuning DP pech gehabt.
Ich glaube das sehr viele äußerst naiv an die Sache herangehen und nachher jammern.
Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.07.2014 - 12:49 Uhr von CK-R.
MrBoogie82
Betreff: Re: Chiptuning, Leistungssteigerung GTI allgemein - Gepostet: 28.07.2014 - 12:56 Uhr -
Naiv würde ich das nicht nennen. Man sollte eben auch die Rechtslage genau prüfen. Nur weil VW was sagt heißt es doch noch lange nicht, dass sie auch richtig liegen. Klar muss sich jeder im Klaren sein, dass jegliche Veränderungen am Originalzustand natürlich auch zu Schäden führen KANN. Ich hab es leider selbst schon erlebt, dass VW einen glasklaren Garantiefall abgelehnt hat und erst auf energischem Drängen dann auch den Fall auf Garantie übernahm. Ich verstehe natürlich auch, dass VW erst mal sagt, alles was nicht mehr Original ist wird abgelehnt. Was direkten Einfluss hat akzeptiert natürlich jeder. Ich würde natürlich keine Dämpfer monieren die nach 80 tkm Schrott sind, wenn der Wagen tiefergelegt ist. Es ist immer alles eine Auslegungssache und jede Seite sucht natürlich erst einmal die günstige Variante für sich. Daher notfalls vor einem Umbau beim nachfragen, damit dieser abklärt, was dann genau ausgeschlossen ist vom Garantieumfang.
Betreff: Re: Chiptuning, Leistungssteigerung GTI allgemein - Gepostet: 28.07.2014 - 13:00 Uhr -
Zitat
Nur weil VW was sagt heißt es doch noch lange nicht, dass sie auch richtig liegen. Klar muss sich jeder im Klaren sein, dass jegliche Veränderungen am Originalzustand natürlich auch zu Schäden führen KANN.
Es geht doch nicht darum das es zu Schäden führen KANN, sondern darum das WENN es zum Schaden kommt, man nicht mit einer Garantieabwicklung rechnen sollte. Wenn doch, Schön aber es hier als Allgemeingültigkeit darszustellen finde ich etwas fahrlässig.
Ich kann Dir nur sagen das sich der Gutachter nach meinem NOS Unfall den Wagen gaanz genau angesehen hat. Würde mich wundern, wenn es im Falle eine Turboschadens anders sein sollte.
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.07.2014 - 13:03 Uhr von CK-R.
MrBoogie82
Betreff: Re: Chiptuning, Leistungssteigerung GTI allgemein - Gepostet: 28.07.2014 - 13:02 Uhr -
Ich habe nichts als Allgemeingültigkeit dargestellt. Ich habe lediglich die Dinge aus meiner Sicht dargestellt. Und dazu gehört natürlich, auch Entscheidungen des Herstellers anzuzweifeln, sofern ich anderer Auffassung bin. Aber ok, lassen wir das Thema.
Betreff: Re: Chiptuning, Leistungssteigerung GTI allgemein - Gepostet: 28.07.2014 - 13:10 Uhr -
Ich verstehe deine Ansicht ja und wenn Du so denkst ist dies auch legetim.
Nur wenn jemand hier liest oder fragt sollte ihm klar sein, das eine Garantie in solchen Fällen nicht vorgesehen ist. Wenn doch ist es Glück oder ähnliches.
Wenn ich falsch liege bitte her mit dem Stück Papier wo es steht, dann bestell ich sofort eine DP^^
Nur wenn jemand hier liest oder fragt sollte ihm klar sein, das eine Garantie in solchen Fällen nicht vorgesehen ist. Wenn doch ist es Glück oder ähnliches.
Wenn ich falsch liege bitte her mit dem Stück Papier wo es steht, dann bestell ich sofort eine DP^^
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.07.2014 - 13:12 Uhr von CK-R.
marvq91
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Betreff: Re: Chiptuning, Leistungssteigerung GTI allgemein - Gepostet: 28.07.2014 - 13:15 Uhr -
War auch letztens beim Händler und hab alles abgeklärt was ich machen darf usw....ich hatte einen sehr korrekten überaus genauen Mitarbeiter vor mir (nahm alles ziemlich ernst) , der mir erklärt hat sobald ich einen Motorschaden habe und ich eine andere AGA habe (ja selbst AGA!!!) müsste er in seinem Bericht den Hacken bei "Fahrzeug getunt" machen. Sobald er sowas ankreuzt sieht Wolfsburg rot und man kann davon ausgehen, dass die das genau unter die Lupe nehmen werden und einen mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Last legen werden....so der korrekte Weg
Er meinte aber auch wenn ich meine AGA getunt habe (auch Downpipe) und es tritt ein Schaden auf, der häufiger vorkommt (hatten die Garantiedatenbank vor uns), dann drückt er ein Auge zu und kreuzt "Fahrzeug getunt" nicht an.
Zum Thema chippen: Tritt ein Schaden ,der häufiger vorkommt, auf dann übernimmt Wolfsburg alles....sollte es sich jedoch um einen ungewöhnlichen Schaden handeln wird z.B bei einem Motorschaden vom Motorblock bis Motoröl alles untersucht.
Ich finde die Einstellung von VW ziemlich krass. Man kann sein Auto anscheinend nicht tunen ohne die Garantie zu verlieren (auf dem normalen korrekten Weg ohne Anwalt).
Er meinte aber auch wenn ich meine AGA getunt habe (auch Downpipe) und es tritt ein Schaden auf, der häufiger vorkommt (hatten die Garantiedatenbank vor uns), dann drückt er ein Auge zu und kreuzt "Fahrzeug getunt" nicht an.
Zum Thema chippen: Tritt ein Schaden ,der häufiger vorkommt, auf dann übernimmt Wolfsburg alles....sollte es sich jedoch um einen ungewöhnlichen Schaden handeln wird z.B bei einem Motorschaden vom Motorblock bis Motoröl alles untersucht.
Ich finde die Einstellung von VW ziemlich krass. Man kann sein Auto anscheinend nicht tunen ohne die Garantie zu verlieren (auf dem normalen korrekten Weg ohne Anwalt).
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.07.2014 - 13:16 Uhr von marvq91.
MrBoogie82
Betreff: Re: Chiptuning, Leistungssteigerung GTI allgemein - Gepostet: 28.07.2014 - 13:25 Uhr -
Zitat geschrieben von marvq91
War auch letztens beim Händler und hab alles abgeklärt was ich machen darf usw....ich hatte einen sehr korrekten überaus genauen Mitarbeiter vor mir (nahm alles ziemlich ernst) , der mir erklärt hat sobald ich einen Motorschaden habe und ich eine andere AGA habe (ja selbst AGA!!!) müsste er in seinem Bericht den Hacken bei "Fahrzeug getunt" machen. Sobald er sowas ankreuzt sieht Wolfsburg rot und man kann davon ausgehen, dass die das genau unter die Lupe nehmen werden und einen mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Last legen werden....so der korrekte Weg
Er meinte aber auch wenn ich meine AGA getunt habe (auch Downpipe) und es tritt ein Schaden auf, der häufiger vorkommt (hatten die Garantiedatenbank vor uns), dann drückt er ein Auge zu und kreuzt "Fahrzeug getunt" nicht an.
Zum Thema chippen: Tritt ein Schaden ,der häufiger vorkommt, auf dann übernimmt Wolfsburg alles....sollte es sich jedoch um einen ungewöhnlichen Schaden handeln wird z.B bei einem Motorschaden vom Motorblock bis Motoröl alles untersucht.
Ich finde die Einstellung von VW ziemlich krass. Man kann sein Auto anscheinend nicht tunen ohne die Garantie zu verlieren (auf dem normalen korrekten Weg ohne Anwalt).
Ist alles grundsätzlich richtig. Mein hatte auch "Fahrzeug getunt" angekreuzt wegen der Tieferlegung. Grundsätzlich ist dieses Kreuz auch richtig.
Und wie du gesagt hast, es kommt darauf an, ob es ein Schaden ist, der häufiger auftritt. Dann wird sicherlich VW mehr Augen zudrücken und gleich das OK geben.
Zitat
Wenn ich falsch liege bitte her mit dem Stück Papier wo es steht, dann bestell ich sofort eine DP^^
Das Stück Papier würde ich dann für teures Geld verkaufen
Und ja, grundsätzlich führt jegliche Veränderung des Originalzustandes erst einmal dazu, dass die Garantiefrage genauer geklärt wird. Kurz gesagt, wer nichts am Fahrzeug verändert, hat volle Garantie. Aber auch hier muss man wieder vorsichtig sein mit der Äußerung. Kann mich erinnern, dass es letztens hier einen Fall gab, bei dem ein "Verschalten" zum Ausschluss der Garantie geführt hat. Aber wie gesagt, jeder Fall ist ein Einzelfall und wird neu entschieden.
Ich werde AGA verändern und Tieferlegung machen. Chippen kommt für mich dieses Mal nicht in Frage.
Betreff: Re: Chiptuning, Leistungssteigerung GTI allgemein - Gepostet: 28.07.2014 - 13:29 Uhr -
Was ist denn daran "krass"?
Fahrzeug bauartbedingt verändert - fertich mit Garantie, so einfach ist die Rechnung. Und VW macht erstmal zu. Ob sie dann im Nachgang doch zahlen müssen entscheidet im Extremfall ein Richter.
Mit der AGA ist das auch so ne Sache. Selbst wenn die eine ABE hat wurde das Fahrzeug verändert. Man darf zwar am Straßenverkehr teilnehmen, aber das Fahrzeug ist nicht mehr im Originalzustand. Sogar bei Zubehörfelgen kann VW zu machen, wenn z. B. nach 10tkm ein Gelenk kaputt geht.
Mein Freundlicher hat mit gesagt, dass er bei einem Sport ESD kein Problem sieht, wenn am Motor was kaputt geht, aber wissen tut man es nie. Dagegen ist eine DP auf jeden Fall zunächst garantieverhindernd was Motorschäden betrifft.
Natürlich muss VW grundsätzlich den Nachweis erbringen, dass der entstandene Schaden mit der Veränderung am Fahrzeug in Zusammenhang steht. Aber im ersten Schritt werden sie im Zweifelsfall immer die Zahlung verweigern. Prozessieren muss man selbst und die Leistung einklagen.
Da ist nix krass, das ist völlig normal .... im Automotive Sektor sowieso
Fahrzeug bauartbedingt verändert - fertich mit Garantie, so einfach ist die Rechnung. Und VW macht erstmal zu. Ob sie dann im Nachgang doch zahlen müssen entscheidet im Extremfall ein Richter.
Mit der AGA ist das auch so ne Sache. Selbst wenn die eine ABE hat wurde das Fahrzeug verändert. Man darf zwar am Straßenverkehr teilnehmen, aber das Fahrzeug ist nicht mehr im Originalzustand. Sogar bei Zubehörfelgen kann VW zu machen, wenn z. B. nach 10tkm ein Gelenk kaputt geht.
Mein Freundlicher hat mit gesagt, dass er bei einem Sport ESD kein Problem sieht, wenn am Motor was kaputt geht, aber wissen tut man es nie. Dagegen ist eine DP auf jeden Fall zunächst garantieverhindernd was Motorschäden betrifft.
Natürlich muss VW grundsätzlich den Nachweis erbringen, dass der entstandene Schaden mit der Veränderung am Fahrzeug in Zusammenhang steht. Aber im ersten Schritt werden sie im Zweifelsfall immer die Zahlung verweigern. Prozessieren muss man selbst und die Leistung einklagen.
Da ist nix krass, das ist völlig normal .... im Automotive Sektor sowieso
MfG Martin
Ich bin hier im Forum nicht mehr tätig und daher auch als Moderator auch nicht mehr erreichbar.
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Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 28.07.2014 - 13:30 Uhr von edi40.
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