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BULL X EGO-X Fragen, Erfahrungsberichte
BULL X EGO-X Fragen, Erfahrungsberichte
RLineDan7
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Betreff: Re: BULL X EGO-X Fragen, Erfahrungsberichte - Gepostet: 15.05.2021 - 13:58 Uhr -
Hat die Downpipe wirklich eine ECE, oder nur der Kat in der Downpipe für sich allein? Und selbst wenn, selbst eine HJS mit ECE 103R muss eigentlich korrekterweise in Verbindung eingetragen werden meiner Meinung nach weil allein schon das Geräuschverhalten immer "negativ" beeinflusst wird.
Mfg.
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...einmal Betty, immer Betty
GTI DSG (MJ16) - Limestone Grey Metallic -> R FL DSG (MJ18) - Indiumgrau
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Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 15.05.2021 - 14:03 Uhr von RLineDan7.
qwertz1985
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Betreff: Re: BULL X EGO-X Fragen, Erfahrungsberichte - Gepostet: 15.05.2021 - 14:24 Uhr -
Downpipe und Abgasanlage müssen immer in Kombination abgenommen werden, auch wenn beide eine ECE/EWG Genehmigung besitzen.
Es sei denn, du hast von HG ein Gutachten bekommen indem hervorgeht das die Kombination Downpipe&Abgasanlage nach ECE/EWG abgenommen wurde.
Es sei denn, du hast von HG ein Gutachten bekommen indem hervorgeht das die Kombination Downpipe&Abgasanlage nach ECE/EWG abgenommen wurde.
GTI 433PS/520Nm
Wagner Competition LLK, HG Turbo Inlet, ASK Turbooutlet & Outletpipe, Edel01 Downpipe mit Thermoisolierung, DTH ReaperV2 mit Capristo Klappensteuerung, Drehmomentstütze Motor, LM440 IS20 Upgradeturbolader, ProBoost Softwareoptimierung, Eibach Pro-Kit Federn & Stabis, Mfa XP Lite V2, Oettinger Dachspoiler, Teilfolierung, do88 Ansaugung & DSG Wasserkühler, HEL Stahlflex Bremsleitungen, Bartek Druckrohr Drosselk., VWR Catch Can, Rieger Spoilerlippe, Zaero Heckdiffusor
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Betreff: Re: BULL X EGO-X Fragen, Erfahrungsberichte - Gepostet: 15.05.2021 - 15:17 Uhr -
Ich fahre seit 2018 die EgoX (EWG) mit Downpipe (EWG). Seitdem war ich zwei mal zur HU. Einmal DEKRA und einmal TÜV Nord. Es wurde nichts beanstandet. Auch bei einer Polizeikontrolle gab es keine Probleme.
Golf 7 GTI Performance, KW gepfeffert V3 (310mm RMK), HG Motorsport Downpipe, EgoX Abgasanlage, HG Turbo Inlet, HG Turbo Outlet Pipe Kit, GFB DV+, R-Rückleuchten
Showroom
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Betreff: Re: BULL X EGO-X Fragen, Erfahrungsberichte - Gepostet: 15.05.2021 - 17:35 Uhr -
@qwertz
Hm, man sagte mir, wenn EIN Teil der Kombi eine ECE Zulassung hat, kann es in Kombi mit einem anderen Teil MIT ECE oder MIT EWG für das zweite Teil ,nicht plötzlich anders sein, denn dann würden die Teile keine ECE Zulassung bekommen. Es sei denn ,die Zulassung hat dann noch klare explizite Auflagen zu weiteren Teilen.
Die Zulassungen selbst , die man von HG nicht mitgeliefert bekommt, sondern nur diese rote Bestätigung der verbauten Teile(!) , enthält *NICHT die Forderung der Serienanlage zu der Downpipe*, wurde mir gesagt. Diese Bedingung muß aber dann inhaltlich vorgeschrieben sein, wenn die DP ausschliesslich mit der Serienanlage gefahren werden darf. Auf meiner Bestätigung zur DP steht außerdem *Ersatzkatalysator* , was einem Originalteil entspricht und auch so behandelt werden kann.
Ob das bei den TÜVIS so akzeptiert wird, ist eine andere Sache.Ich denke eher nicht. Wie "Georg" aber sagte, gab es keine Probeme damit. Wenn der Prüfer überhaupt die DP gesehen hat!?Die ist ja auf den ersten Blick nicht ohne Weiteres von der Originalen zu unterscheiden.
@RlineDan 7
Die komplette DP mit dem Kat hat eine Zulassung. Nicht nur der Kat.Die E-Kennzeichnung ist auf der DP.
Hm, man sagte mir, wenn EIN Teil der Kombi eine ECE Zulassung hat, kann es in Kombi mit einem anderen Teil MIT ECE oder MIT EWG für das zweite Teil ,nicht plötzlich anders sein, denn dann würden die Teile keine ECE Zulassung bekommen. Es sei denn ,die Zulassung hat dann noch klare explizite Auflagen zu weiteren Teilen.
Die Zulassungen selbst , die man von HG nicht mitgeliefert bekommt, sondern nur diese rote Bestätigung der verbauten Teile(!) , enthält *NICHT die Forderung der Serienanlage zu der Downpipe*, wurde mir gesagt. Diese Bedingung muß aber dann inhaltlich vorgeschrieben sein, wenn die DP ausschliesslich mit der Serienanlage gefahren werden darf. Auf meiner Bestätigung zur DP steht außerdem *Ersatzkatalysator* , was einem Originalteil entspricht und auch so behandelt werden kann.
Ob das bei den TÜVIS so akzeptiert wird, ist eine andere Sache.Ich denke eher nicht. Wie "Georg" aber sagte, gab es keine Probeme damit. Wenn der Prüfer überhaupt die DP gesehen hat!?Die ist ja auf den ersten Blick nicht ohne Weiteres von der Originalen zu unterscheiden.
@RlineDan 7
Die komplette DP mit dem Kat hat eine Zulassung. Nicht nur der Kat.Die E-Kennzeichnung ist auf der DP.
Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 15.05.2021 - 17:47 Uhr von Klausi55.
qwertz1985
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Betreff: Re: BULL X EGO-X Fragen, Erfahrungsberichte - Gepostet: 15.05.2021 - 23:01 Uhr -
Klar kann man Glück haben und wird einfach durchgewunken, aber genauso kann es passieren das man sich unnötigen Stress einhandelt, weil es nicht im Schein eingetragen ist bzw man kein Gutachten vorlegen kann dass bestätigt das die Kombi legal gefahren werden kann. Nur weil die Teile einzeln eine ECE besitzen heißt das noch lange nicht das man beides in Kombi ohne Probleme fahren kann. Bis jetzt gibt es noch einige Leute bei der Polizei, TÜV, Dekra etc.. die das nicht wissen und dementsprechend einem nicht darauf ansprechen.
Aber wenn bei dir irgendwo steht das die HG Downpipe als Ersatzteil gilt, dann könntest du Glück haben. Musst aber diese Bestätigung auch mitführen um sie gegebenfalls vorzeigen zu können!
Aber wenn bei dir irgendwo steht das die HG Downpipe als Ersatzteil gilt, dann könntest du Glück haben. Musst aber diese Bestätigung auch mitführen um sie gegebenfalls vorzeigen zu können!
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Betreff: Re: BULL X EGO-X Fragen, Erfahrungsberichte - Gepostet: 16.05.2021 - 08:56 Uhr -
Zitat geschrieben von qwertz1985
Downpipe und Abgasanlage müssen immer in Kombination abgenommen werden, auch wenn beide eine ECE/EWG Genehmigung besitzen.
Es sei denn, du hast von HG ein Gutachten bekommen indem hervorgeht das die Kombination Downpipe&Abgasanlage nach ECE/EWG abgenommen wurde.
Diese Aussage trifft nicht generell auf alle Fahrzeug Typen zu und ist immer abhängig wie das im ECE des Herstellers beschrieben ist.
Hier ein Auszug aus der ECE der HJS / APR DowpPipe für den Motorkennbuchstaben „DLBA“
"Kombination mit weiteren abgas-/geräuschrelevanten BauteilenWird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator mit einer ECER59 bzw. EU 540/2014 genehmigten Schalldämpferanlage kombiniert,erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht. In diesem Fall handeltes sich sowohl beim Katalysator als auch bei der Schalldämpferanlage umgenehmigte Austauschkomponenten, die sich im Vergleich zum Serien standweder im Geräusch- noch im Abgasverhalten verschlechtern. EineÄnderungs abnahme oder Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator jedoch mit wei-teren abgasrelevanten Bauteilen kombiniert (z.B. Schalldämpferanlage mit Teilegutachten, Leistungssteigerung, ...) entspricht das Fahrzeugnicht mehr dem ursprünglich genehmigten Typ. Der Verwendungsbereichdes Austauschkatalysators weicht ab und die Betriebserlaubnis erlischtzunächst nach §19(2), Nr. 3, StVZO. Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO sprechen sie mit ihrem Sach verständigen (aaSmT,aaS oder USB-G). Dieser legt den Umfang der nötigen Prüfungen fest understellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Zulassungs behörde dieBetriebserlaubnis wieder erteilen kann."
GOLF VII GTI Performance FL, 08/2018, 7-Gang DSG, Pure White, 18" Tomason tn25 super light, Anhängerkupplung, ST-Fahrwerk ST-XA, APR Software, 3" APR Downpipe ,3" APR Catback, APR Turbo Inlet Pipe, APR Ladeluftkühler, Druckrohr-Kit.
Betreff: Re: BULL X EGO-X Fragen, Erfahrungsberichte - Gepostet: 16.05.2021 - 10:54 Uhr -
@qwertz1985
Wie ich schon schrieb:
.......enthält *NICHT die Forderung der Serienanlage zu der Downpipe*, wurde mir gesagt. Diese Bedingung muß aber dann inhaltlich vorgeschrieben sein, wenn die DP ausschliesslich mit der Serienanlage gefahren werden darf. Auf meiner Bestätigung zur DP steht außerdem *Ersatzkatalysator* , was einem Originalteil entspricht und auch so behandelt werden kann....
Wenn es DIESE Forderung nach den restlichen Teilen *in Serie* nicht gibt, ist dies nicht zu beanstanden. Trotzdem wäre bei einem "Anfangsverdacht" erst einmal eine dB Messung fällig. Der sehe ich ganz gelassen entgegen. Denn eine Toleranz von 5dB muß man dann einrechnen und die Störgeräusche auf der Straße , nebest Reflektionen von Häusern , usw. sind immer ein Grund eine Messung zu beanstanden.
Ob auf der kopierten Bestätigung von HG die Bezeichnung "Ersatzkatalysator " reicht, weiß ich nicht. Es ist sowieso etwas blöd, daß man das Dokument nicht vorliegen hat, sondern nur die Bestätigung von HG, ohne weitere Regelungen und Vorgaben. Ansonsten könnte man den genauen Wortlaut bei den Blauweißen dann vorlegen. Soweit ich weiß, ist der Firmeninhaber auch hier im Forum dabei. Vielleicht könnte er und uns etwas dazu sagen? Klar ist auch, falls es Probleme am Auto damit gibt, ist er raus aus der Sache.
Wie ich schon schrieb:
.......enthält *NICHT die Forderung der Serienanlage zu der Downpipe*, wurde mir gesagt. Diese Bedingung muß aber dann inhaltlich vorgeschrieben sein, wenn die DP ausschliesslich mit der Serienanlage gefahren werden darf. Auf meiner Bestätigung zur DP steht außerdem *Ersatzkatalysator* , was einem Originalteil entspricht und auch so behandelt werden kann....
Wenn es DIESE Forderung nach den restlichen Teilen *in Serie* nicht gibt, ist dies nicht zu beanstanden. Trotzdem wäre bei einem "Anfangsverdacht" erst einmal eine dB Messung fällig. Der sehe ich ganz gelassen entgegen. Denn eine Toleranz von 5dB muß man dann einrechnen und die Störgeräusche auf der Straße , nebest Reflektionen von Häusern , usw. sind immer ein Grund eine Messung zu beanstanden.
Ob auf der kopierten Bestätigung von HG die Bezeichnung "Ersatzkatalysator " reicht, weiß ich nicht. Es ist sowieso etwas blöd, daß man das Dokument nicht vorliegen hat, sondern nur die Bestätigung von HG, ohne weitere Regelungen und Vorgaben. Ansonsten könnte man den genauen Wortlaut bei den Blauweißen dann vorlegen. Soweit ich weiß, ist der Firmeninhaber auch hier im Forum dabei. Vielleicht könnte er und uns etwas dazu sagen? Klar ist auch, falls es Probleme am Auto damit gibt, ist er raus aus der Sache.
qwertz1985
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Betreff: Re: BULL X EGO-X Fragen, Erfahrungsberichte - Gepostet: 16.05.2021 - 13:01 Uhr -
@Wurfeisen
Mit deinem Auszug hast du doch meine Aussage bestätigt. Solange du kein Gutachten/Genehmigung vorlegen kannst in der hervorgeht das die Kombination legal gefahren werden darf, muss immer eine Kombinierte Abnahme erfolgen. Nur weiß das leider nicht jeder Prüfer oder Polizist.
Mit deinem Auszug hast du doch meine Aussage bestätigt. Solange du kein Gutachten/Genehmigung vorlegen kannst in der hervorgeht das die Kombination legal gefahren werden darf, muss immer eine Kombinierte Abnahme erfolgen. Nur weiß das leider nicht jeder Prüfer oder Polizist.
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Betreff: Re: BULL X EGO-X Fragen, Erfahrungsberichte - Gepostet: 16.05.2021 - 17:12 Uhr -
@qwertz1985
Das man das mit einer Zulassung/ Gutachten oder einem anderen Schriftstück "belegen" muß, daß die eine Zulassung in Kombi hat , stimmt nicht. Die Teile verfügen über eine E-Nummer zur Identifizierung. Anhand dieser Nummer kann der TÜV dann die Auflagen ansehen. Es gibt keine Pflicht ,diese ECE Zulassungen mitzuführen.Zumal man sie als Käufer, Nutzer der Anlage auch gar nicht hat.
Wie schon gesagt, verfügt man über eine Bestätigung von HG, die die E-Nummer enthält, das Fahrzeug und den MKB und die gesetzliche EU Vorgabe, mit Nummer der Norm. Klare Aussage von HG, die Hersteller und Vertreiber sind, ist "keine Eintragung nötig" (zumindest bei MKB CJXE). Die DP Bull-X hat ECE, die EGO-X hat EWG und ECE.
...Kombination mit weiteren abgas-/geräuschrelevanten BauteilenWird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator mit einer ECER59 bzw. EU 540/2014 genehmigten Schalldämpferanlage kombiniert,erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht. (!) In diesem Fall handeltes sich sowohl beim Katalysator als auch bei der Schalldämpferanlage umgenehmigte Austauschkomponenten(!) , die sich im Vergleich zum Serien standweder im Geräusch- noch im Abgasverhalten verschlechtern. Eine Änderungsabnahme oder Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig....
Zitat*:
......(Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator jedoch mit weiteren abgasrelevanten Bauteilen kombiniert (z.B. Schalldämpferanlage mit Teilegutachten, Leistungssteigerung, ... entspricht das Fahrzeugnicht mehr dem ursprünglich genehmigten Typ)Zitat Ende*
Die abgasrelevanten Bauteile müßten nur ein "Teilegutachten" haben und somit eintragungspflichtig sein -dann wäre eine Kombi abzunehmen und eintragen zu lassen. Die EGO und die DP haben aber kein Teilegutachten, sondern EG Zulassung.
Das man das mit einer Zulassung/ Gutachten oder einem anderen Schriftstück "belegen" muß, daß die eine Zulassung in Kombi hat , stimmt nicht. Die Teile verfügen über eine E-Nummer zur Identifizierung. Anhand dieser Nummer kann der TÜV dann die Auflagen ansehen. Es gibt keine Pflicht ,diese ECE Zulassungen mitzuführen.Zumal man sie als Käufer, Nutzer der Anlage auch gar nicht hat.
Wie schon gesagt, verfügt man über eine Bestätigung von HG, die die E-Nummer enthält, das Fahrzeug und den MKB und die gesetzliche EU Vorgabe, mit Nummer der Norm. Klare Aussage von HG, die Hersteller und Vertreiber sind, ist "keine Eintragung nötig" (zumindest bei MKB CJXE). Die DP Bull-X hat ECE, die EGO-X hat EWG und ECE.
...Kombination mit weiteren abgas-/geräuschrelevanten BauteilenWird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator mit einer ECER59 bzw. EU 540/2014 genehmigten Schalldämpferanlage kombiniert,erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht. (!) In diesem Fall handeltes sich sowohl beim Katalysator als auch bei der Schalldämpferanlage umgenehmigte Austauschkomponenten(!) , die sich im Vergleich zum Serien standweder im Geräusch- noch im Abgasverhalten verschlechtern. Eine Änderungsabnahme oder Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig....
Zitat*:
......(Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator jedoch mit weiteren abgasrelevanten Bauteilen kombiniert (z.B. Schalldämpferanlage mit Teilegutachten, Leistungssteigerung, ... entspricht das Fahrzeugnicht mehr dem ursprünglich genehmigten Typ)Zitat Ende*
Die abgasrelevanten Bauteile müßten nur ein "Teilegutachten" haben und somit eintragungspflichtig sein -dann wäre eine Kombi abzunehmen und eintragen zu lassen. Die EGO und die DP haben aber kein Teilegutachten, sondern EG Zulassung.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 16.05.2021 - 17:19 Uhr von Klausi55.
qwertz1985
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Betreff: Re: BULL X EGO-X Fragen, Erfahrungsberichte - Gepostet: 16.05.2021 - 18:08 Uhr -
Wenn man nur ein Bauteil mit ECE bei sich verbaut hat muss dies nicht eingetragen werden das stimmt, aber wenn es um zwei Bauteile geht die sich gegenseitig beeinflussen, egal ob mit oder ohne ECE, dann muss man die in Kombination eintragen oder die entsprechenden Papiere mit sich führen.
Sonst könnte man ja jeden x-beliebigen ECE Kat oder Aga bei sich verbauen. Und nein kein Prüfer/Polizist schaut in irgendeinen Online Archiv rein ob die ECE zu deinen Fahrzeug passt oder nicht. Die wollen nur sehen ob es bei dir eingetragen ist oder du irgendwelche passenden Papiere mit dir führst. Die machen sich mit Sicherheit nicht wegen dir unnötig arbeit.
Das man die HG Downpipe und die HG Abgasanlage ohne Eintragung fahren darf liegt auch nur daran, weil HG die entsprechenden Gutachten/Genehmigungen vorliegen hat.
Letztenendes muss jeder selbst für sich entscheiden was er lieber eintragen will bzw welche Papiere er mit sich führen möchte und was nicht.
Nur sollte man sich hinterher nicht beschweren wenn es doch mal ärger geben sollte.
Sonst könnte man ja jeden x-beliebigen ECE Kat oder Aga bei sich verbauen. Und nein kein Prüfer/Polizist schaut in irgendeinen Online Archiv rein ob die ECE zu deinen Fahrzeug passt oder nicht. Die wollen nur sehen ob es bei dir eingetragen ist oder du irgendwelche passenden Papiere mit dir führst. Die machen sich mit Sicherheit nicht wegen dir unnötig arbeit.
Das man die HG Downpipe und die HG Abgasanlage ohne Eintragung fahren darf liegt auch nur daran, weil HG die entsprechenden Gutachten/Genehmigungen vorliegen hat.
Letztenendes muss jeder selbst für sich entscheiden was er lieber eintragen will bzw welche Papiere er mit sich führen möchte und was nicht.
Nur sollte man sich hinterher nicht beschweren wenn es doch mal ärger geben sollte.
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