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Allgemeine Fragen zur Tieferlegung



 
Petra 
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Betreff: Re: Allgemeine Fragen zur Tieferlegung  -  Gepostet: 01.01.2016 - 15:41 Uhr  -  
@ giru

Schau mal hier Post 30 a0345166 hat die Kalibrierung etc. machen lassen.
Gruß Petra - Golf7GTI.com Moderatorin

1.GTI >15.04.2014 bis 10.07.2015|2.GTI >10.07.2015 bis 24.06.2019|TCR >24.06.2019 bis 01.12.2023|seit 01.12.2023 T-ROC R :love:

Hier gehts zum SHOWROOM von meinen 3 GTIs
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 01.01.2016 - 15:43 Uhr von Petra.
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Klausten 
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Betreff: Re: Allgemeine Fragen zur Tieferlegung  -  Gepostet: 01.01.2016 - 19:15 Uhr  -  
Giru, ja du bekommst rundum 330mm eingetragen. Gar kein Problem. Und was soll ich sagen. Fahrwerk ist natürlich echt top. Auf weicher Stufe auf jeden Fall nahe an der Serie. Dämpfungsverhalten finde ich einfach harmonischer als bei Serie.
Überlege aber derzeit ob ich mich umorientiere wegen richtigem Tiefgang.
Da grüble ich die letzten Wochen darüber wie es weitergeht. Aber das hat nix mit meinen B16 zu tun, sondern liegt am s3 von Audi...
Mein Showroom

Audi RS3 Limo in mythosschwarz mit KW Fahrwairk inkl. Airlift 3H Steuerung.
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giru 
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Betreff: Re: Allgemeine Fragen zur Tieferlegung  -  Gepostet: 02.01.2016 - 02:02 Uhr  -  
@petra

Danke! Habe ihm mal geschrieben ;)

@klausten
Hört sich alles super an!
Mehr Tiefgang ? Ja cool!
Von welchem S3 sprichst du?

Gruß
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 02.01.2016 - 02:03 Uhr von giru.
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Klausten 
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Betreff: Re: Allgemeine Fragen zur Tieferlegung  -  Gepostet: 02.01.2016 - 07:50 Uhr  -  
Ja, daher kommt evtl das b16 raus. Falls Interesse bestünde schreib mir ne pm.
S3 8v. Falls ich es schaffe will ich mir die Tage mal einen näher anschauen.
Mein Showroom

Audi RS3 Limo in mythosschwarz mit KW Fahrwairk inkl. Airlift 3H Steuerung.
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te-75 
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Betreff: Re: Allgemeine Fragen zur Tieferlegung  -  Gepostet: 09.01.2016 - 19:04 Uhr  -  
Moin Moin,

Federn, die eine ABE haben müssen ja nicht eingetragen werden, wenn man die Serienräder fährt.
Wenn man jedoch Zubehörfelgen fahren möchte dann schon oder, auch wenn die Räder ebenfalls eine ABE haben?
Oder verwechsele ich das jetzt mit Spurplatten?
Wenn Spurplatten selbst mit Serienfelgen gefahren werden, müssen die Spurplatten und die Federn eingetragen werden. Soweit bin ich mir sicher.
Doch wie ist es wenn man wie gesagt, für die Federn eine ABE hat und für die Räder eine ABE und keine Spurplatten verwenden möchte.
Dann braucht doch nix eingetragen zu werden oder?

Jedenfalls steht folgendes in der Pro-Kit ABE:
"
Sonder-Rad/Reifenkombinationen
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: - Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten. - die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder geänderter Federwegbegrenzer)
"
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electric 
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Betreff: Re: Allgemeine Fragen zur Tieferlegung  -  Gepostet: 09.01.2016 - 21:42 Uhr  -  
Zitat geschrieben von te-75

Wenn man jedoch Zubehörfelgen fahren möchte dann schon oder, auch wenn die Räder ebenfalls eine ABE haben?
Oder verwechsele ich das jetzt mit Spurplatten?

Nein, du verwechselst nichts. Das gilt in beiden Fällen so. Im Klartext:
Verfügen die Federn über eine ABE, dann befreit diese nur von einer
Abnahme, solange sowohl die Serienräder drauf sind als auch keine
Distanzscheiben montiert sind. Das steht so auch drin.



Zitat geschrieben von te-75

Jedenfalls steht folgendes in der Pro-Kit ABE:
"Sonder-Rad/Reifenkombinationen
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: - Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten. - die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder geänderter Federwegbegrenzer)"

Wohlgemerkt, das heißt, weiteres Zubehör darf montiert, es muss
aber dann natürlich alles in Kombination abgenommen und auch ein-
getragen werden.
Grüße, Mike

Man hört am liebsten das, was man sowieso schon weiß. Es geht ums Recht haben, sonst nix.
Pelzig

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te-75 
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Betreff: Re: Allgemeine Fragen zur Tieferlegung  -  Gepostet: 09.01.2016 - 22:17 Uhr  -  
Danke Mike für das Übersetzen des Fachchinesisch.
Eine Rückfrage noch dazu.
Wenn dann die Federn in Verbindung mit den Sommerräder in der Größe 8 x 18 abgenommen werden, müssen die Winterräder in der gleichen Größe 8 x 18 mit identischer Reifengröße ja nicht erneut eingetragen werden, ist das richtig?
Auch wenn die ET +- 5 ist?
Ich erwarte mit Spannung die Antwort :-)

Dankeschön, ihr seid super, möchte ich nur einmal kurz zwischendurch erwähnen.
Das beste GTI Forum das es gibt, und sogar GTD´ler dürfen sich zu Wort melden. Ihr seid wirklich vorbildlich! Vielen vielen Dank!

Schönes Wochenende, Grüße te-75
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electric 
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Betreff: Re: Allgemeine Fragen zur Tieferlegung  -  Gepostet: 09.01.2016 - 23:24 Uhr  -  
Ja, leider. Anderes Räderdesign = rechtlich anderes Rad = neue Abnahme.
Immerhin sollte diese Abnahme dann zügig und unproblematisch vonstatten gehen.
Grüße, Mike

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WOB-GTI 
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Betreff: Re: Allgemeine Fragen zur Tieferlegung  -  Gepostet: 28.02.2016 - 22:53 Uhr  -  
Hey Leute,

Ich bekomme Freitag meinen neuen R, der hat die 18" Serien Cadiz Felgen drauf.
Ist das echt so das die Lenkeinschlagsbegrenzung fehlt und ich keine anderen 19" Felgen fahren darf?
Zumal ich ein KW DDC habe das da wieder eingebaut wird.
Golf 7 R Tornadorot

Mit KW DDC Plug and Play
AGA: Edel01 in 3.5" ab Turbo
Sommerreifen: Finest13 FN1 mit Pirelli P Zero in 225/35R19
Winterreifen: BBS SR in 18" mit 225/40R18
APR Drehmomentstütze
SuperPro VA Lager
APR Turboinlet
PTB-Racing zweischeiben Kupplung mit EMS
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electric 
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Betreff: Re: Allgemeine Fragen zur Tieferlegung  -  Gepostet: 28.02.2016 - 23:08 Uhr  -  
Wie jetzt, "andere"?
Du darfst nicht einfach so die Cadiz oder Pretoria in 8x19 montieren,
was du auch daran sehen wirst, dass sie nicht in deinem COC stehen,
aber fahren kannst du selbstverständlich alles, was über ein Gutachten
für dein Auto verfügt, und dir vom TÜV erfolgreich abgesegnet wird.
Grüße, Mike

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Pelzig

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