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H&R oder Eibach Federn ?
Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ??? - Gepostet: 30.09.2016 - 10:07 Uhr -
Hallo,
Hätte eine Frage an euch, und zwar würde ich gern meinen GTI Performance dezent Tieferlegen.
Ausstattung: 4 Türer, DSG, Normales Fahrwerk, 18" Austin, Dynaudio (wegen Woofer)
Mir würden 2-3cm reichen, also denk ich wäre ich mit dem Eibach Pro-Kit gut bedient.
Auto soll sich aber trotzdem weiterhin gut fahren, und nicht knüppelhart werden.
Wichtig ist mir auch, dass es keinen Hängearsch gibt
Kann mir jemand hier spontan mit einem Bild helfen? 193 Seiten sind doch etwas viel zum durchsehen...
Achja, Höhe müsste für Österreich ja noch ausreichend vorhanden sein oder?
Danke und Lg.
TF
Hätte eine Frage an euch, und zwar würde ich gern meinen GTI Performance dezent Tieferlegen.
Ausstattung: 4 Türer, DSG, Normales Fahrwerk, 18" Austin, Dynaudio (wegen Woofer)
Mir würden 2-3cm reichen, also denk ich wäre ich mit dem Eibach Pro-Kit gut bedient.
Auto soll sich aber trotzdem weiterhin gut fahren, und nicht knüppelhart werden.
Wichtig ist mir auch, dass es keinen Hängearsch gibt
Kann mir jemand hier spontan mit einem Bild helfen? 193 Seiten sind doch etwas viel zum durchsehen...
Achja, Höhe müsste für Österreich ja noch ausreichend vorhanden sein oder?
Danke und Lg.
TF
Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ??? - Gepostet: 30.09.2016 - 10:17 Uhr -
Gruß Petra - Golf7GTI.com Moderatorin
1.GTI >15.04.2014 bis 10.07.2015|2.GTI >10.07.2015 bis 24.06.2019|TCR >24.06.2019 bis 01.12.2023|seit 01.12.2023 T-ROC R
Hier gehts zum SHOWROOM von meinen 3 GTIs
1.GTI >15.04.2014 bis 10.07.2015|2.GTI >10.07.2015 bis 24.06.2019|TCR >24.06.2019 bis 01.12.2023|seit 01.12.2023 T-ROC R
Hier gehts zum SHOWROOM von meinen 3 GTIs
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 30.09.2016 - 10:19 Uhr von Petra.
Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ??? - Gepostet: 30.09.2016 - 11:50 Uhr -
Hmmmm 30/30 sieht schon sehr gut aus...
Befürchte nur, dass die Tiefgarage damit zur Grenzerfahrung wird
Gibt ja auch die 20/20 Version...
Jedenfalls ne Überlegung wert.
Danke für den Input
Befürchte nur, dass die Tiefgarage damit zur Grenzerfahrung wird
Gibt ja auch die 20/20 Version...
Jedenfalls ne Überlegung wert.
Danke für den Input
Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ??? - Gepostet: 30.09.2016 - 19:27 Uhr -
@Hängearsch wie schon oft besprochen--> vom TTRS die hinteren Federteller verbauen und gut ist
Golf 7 GTI P 02/2014 | DSG | HF LLK | Turbo In & Outlet | DTH Downpipe | Crank Pulley Kit | Airbox bearbeitet mit Pipercross | Endtopf optimiert | Stage 2 330PS / 500NM
Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ??? - Gepostet: 01.10.2016 - 21:31 Uhr -
Zitat geschrieben von SolidBear
Wenn Feder und Spurverbreiterungen zusammen eingetragen werden müssen, dann benötigt man ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19.2 StVZO). Wie Speed das schon richtig erwähnt hat, ist eine Einzelabnahme erforderlich.
Nöö !!!
Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ??? - Gepostet: 02.10.2016 - 14:31 Uhr -
Was heißt denn "nö" ?
nein, nur in Verbindung mit Fremdfelgen !!, ansonsten ist es eine normale Eintragung nach §19.3 mit Teilegutachten.
Auch bei Original Felgen ist eine Vorstellung beim TÜV für ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19.2 StVZO) erforderlich wenn Federn und Spurplatten verbaut wurden. Einzige Ausnahme ist wenn in dem Teilegutachten ausdrücklich erwähnt wird welche Teile zusätzlich verbaut werden können. Diese Teile müssen aber komplett mit allen Herstellerangaben (Teilenummern, Größe, Markierungen, etc.) vermerkt sein.
Eine Eintragung dazu sollte dann so aussehen.
So ist es bei mir gelaufen. Das ist der richtige Weg, ich kenne es auch nicht anders.
Zitat geschrieben von zwei0
nein, nur in Verbindung mit Fremdfelgen !!, ansonsten ist es eine normale Eintragung nach §19.3 mit Teilegutachten.
Auch bei Original Felgen ist eine Vorstellung beim TÜV für ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19.2 StVZO) erforderlich wenn Federn und Spurplatten verbaut wurden. Einzige Ausnahme ist wenn in dem Teilegutachten ausdrücklich erwähnt wird welche Teile zusätzlich verbaut werden können. Diese Teile müssen aber komplett mit allen Herstellerangaben (Teilenummern, Größe, Markierungen, etc.) vermerkt sein.
Eine Eintragung dazu sollte dann so aussehen.
So ist es bei mir gelaufen. Das ist der richtige Weg, ich kenne es auch nicht anders.
GTI verkauft!
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 02.10.2016 - 14:32 Uhr von SolidBear.
Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ??? - Gepostet: 02.10.2016 - 19:14 Uhr -
wie erwähnt, ein sog. 21er (§19.2) wird/muß angewendet werden, sobald Fremdfelgen mit ins Spiel kommen und diese Abnahmen/Prüfungen dürfen jeweils nur der TÜV (im Westen) und die DEKRA (im Osten) abnehmen.
Ich lasse regelmäßig solche Abnahmen durch die GTÜ machen. Die letzte liegt erst ein paar Tage zurück. Ein 6er GTI mit Eibach Federn und H&R Platten (beides mit Gutachten) und Serien Rad/Reifenkombin. (Detroit). Genauso lief es ein paar Wochen vorher mit einem A4 B8 mit 19" Rotor, oder auch mit meinem Fzg. (Leon Cupra mit H&R Federn und Platten), oder meinem Vorgänger 6er GTI, oder die div. anderen Fzg. die ich in den letzten Jahren umgerüstet habe.
Alle wurden ganz normal nach §19.3 in Verbindung mit einem Teilegutachten geprüft und abgenommen/eingetragen bzw. eine Anbaubescheinigung zum mitführen ausgestellt !
Ich lasse regelmäßig solche Abnahmen durch die GTÜ machen. Die letzte liegt erst ein paar Tage zurück. Ein 6er GTI mit Eibach Federn und H&R Platten (beides mit Gutachten) und Serien Rad/Reifenkombin. (Detroit). Genauso lief es ein paar Wochen vorher mit einem A4 B8 mit 19" Rotor, oder auch mit meinem Fzg. (Leon Cupra mit H&R Federn und Platten), oder meinem Vorgänger 6er GTI, oder die div. anderen Fzg. die ich in den letzten Jahren umgerüstet habe.
Alle wurden ganz normal nach §19.3 in Verbindung mit einem Teilegutachten geprüft und abgenommen/eingetragen bzw. eine Anbaubescheinigung zum mitführen ausgestellt !
Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ??? - Gepostet: 02.10.2016 - 20:12 Uhr -
Meine Eibach Federn, H&R Spurplatten und BBS Felgen wurden gleichzeitig nach 19.3 (Änderungdabnahme / Bescheinigung des ordnungsgemäßen Anbau) eingetragen.
Da für alle Sachen ein Teilegutachten nach 19.3 vorliegt scheint es wohl auch so zu gehen.
Sind Gutachten nach 19.2 bzw. 21 nicht Einzelabnahmen für solche Sachen wofür es kein Teilegutachten nach 19.3 gibt?
Eintragungen nach 19.2 müssen in Hessen zur nochmaligen Überprüfung nach Fulda zur Bündelungsstelle.
Daran ist weder der TÜV Prüfer noch der Fahrzeughalter interessiert und deswegen wird hier meist alles nach 19.3 eingetragen.
Da für alle Sachen ein Teilegutachten nach 19.3 vorliegt scheint es wohl auch so zu gehen.
Sind Gutachten nach 19.2 bzw. 21 nicht Einzelabnahmen für solche Sachen wofür es kein Teilegutachten nach 19.3 gibt?
Eintragungen nach 19.2 müssen in Hessen zur nochmaligen Überprüfung nach Fulda zur Bündelungsstelle.
Daran ist weder der TÜV Prüfer noch der Fahrzeughalter interessiert und deswegen wird hier meist alles nach 19.3 eingetragen.
Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ??? - Gepostet: 03.10.2016 - 13:47 Uhr -
In Teilegutachten von H&R wird geschrieben:
"Die unter II. aufgeführte Umrüstung ist in Verbindung mit den nachfolgend aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen zulässig:
- serienmäßige Rad-/Reifenkombinationen der jeweiligen Fahrzeugausführung"
"Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich (§19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit §21 StVZO)."
Bei Verwendung von Spurplatten ist es keine serienmäßige Rad-/Reifenkombinationen mehr, da hierdurch die Einpesstiefe des Serienrades verändert wird.
Es ist verwunderlich, dass sich da die TÜV-Prüfer nicht einig sind.
Zitat
"Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!"
Zitat
"Die unter II. aufgeführte Umrüstung ist in Verbindung mit den nachfolgend aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen zulässig:
- serienmäßige Rad-/Reifenkombinationen der jeweiligen Fahrzeugausführung"
"Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich (§19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit §21 StVZO)."
Bei Verwendung von Spurplatten ist es keine serienmäßige Rad-/Reifenkombinationen mehr, da hierdurch die Einpesstiefe des Serienrades verändert wird.
Es ist verwunderlich, dass sich da die TÜV-Prüfer nicht einig sind.
GTI verkauft!
Betreff: Re: H&R oder Eibach Federn ??? - Gepostet: 03.10.2016 - 14:19 Uhr -
ist doch mehr als deutlich ausgeführt; in Verbindung mit NICHT serienmäßiger Rad/Reifenkombin. ist eine Abnahme nach §19.2 (21er) erforderlich !
Aus diesem Grund gelten die Teile-Gutachen (Abnahme nach §19.3) auch NUR in Verbindung mit Serien Rad/Reifenkombin. aber auch mit anderen Fwk./Federn ! Die Einschränkung/Ungültigkeit beinhaltet nur Fremdräder !
Aus diesem Grund gelten die Teile-Gutachen (Abnahme nach §19.3) auch NUR in Verbindung mit Serien Rad/Reifenkombin. aber auch mit anderen Fwk./Federn ! Die Einschränkung/Ungültigkeit beinhaltet nur Fremdräder !
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